arpanet schrieb:Also dass sie mit einem Internetfreund schrieb scheint ja gesichert. Das wird ihre Schwester ja nicht erfunden haben. Und für alles weitere aus meinem Szenario muss sie aktiv nichts weiter gemacht haben. Wenn ein Verbrecher sie geortet haben sollte per Snapchat.
Ich habe gerade gesehen, dass in meinem Beitrag das Wort analysiert fehlt. Ich meinte die Ermittler werden alle Daten (auch Verbindungsdaten) analysiert haben. Damit ist eingeschlossen, dass sie auch ihre online Kontakte unter die Lupe genommen wurden. Damit müsste doch ein Kontakt der sie "geortet" hat auch aufgefallen sein. Also in der Art:
- wer von den Kontakten käme in Frage
- welche Onlineaktivitäten wurden zum Zeitraum des Verschwindens von diesen durchgeführt
- wo waren sie laut IP eingeloggt bzw in welchem WLAN oder in welcher Funkzelle
usw.
Ich vertraue darauf, das genügend Kapazitäten im IT Bereich vorhanden sind für eine genaue Auswertung und somit alle dahingehenden Thesen ausgeschlossen werden konnten.