Lady.Sherlock schrieb:Das sehen die Polizei und die Staatsanwaltschaft anders. Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte auf Anfrage:
Es gibt eine "historische und eine forensische Wahrheit".
Heißt: Was die Forensik ermittelt hat, widerspricht den Aussagen.
Aber: Schafft nicht Forensik eine echtere Realität?
Hmm...es gibt also eine echte und eine echtere Realität?
Interessant.
Was die Forensik bisher ermittelt hat, ist öffentlich überhaupt nicht bekannt !!
Die Vermutungen schiessen hier Blüten von - müsste haben - bis hin zu - die wissen alles - .
Wenn jemand, auch ein StA, auf ein philosophisches Statement wie der historischen und forensischen Wahrheit zurückgreift, dann nur deswegen, weil er eben fallbezogen keine Aussagen treffen kann. das wäre rechtlich nunmal nicht zulässig.
Um das ganze kurz zu machen...
Im Bereich "historische" Wahrheit würde fallen, das z.B. um 10.47Uhr am 18.02. das Fahrzeug einer Person durch das KESY erfasst wurde.
Im Bereich "forensische" Wahrheit würde fallen, das man nachweisen kann, das diese Person auch der Fahrer war.
Diese Zeit- und Beweisfunktion oder Diskrepanz ist der Bereich, welcher hier nur zu einem geringen Teil deckungsgleich ist.
Es gibt von beiden Punkte, die einzeln vorhanden sind, aber nicht miteinander in Einklang zu bringen.
Um hier nur einen Punkt zu nennen - im Forum geht man davon aus, das R. im Wohnzimmer geschlafen habe. Unbewiesen.
Es könnte, da Mädelabend, auch das Schlafzimmer gewesen sein, oder gar Kinderzimmer(wenn vorhanden).
Von Natur aus geht man bei Besuch vom Wohnzimmer aus. Wenn aber dort keine (zeitlich passenden) Spuren zu finden sind?
Aber, nochmals....das war nur als Beispiel gedacht.