Gameboy01 schrieb:1. ich räume doch keinen Verstoß gegen das BtMG ein, nur damit ich mich für ein Verbrechen entlaste, das ich gar nicht begangen habe. Und bei dem ich wüsste, dass es niemals zu einer Anklage und Verurteilung kommen wird - eben weil ich mir nichts zu Schulden hab kommen lassen (außer zu lügen). Und bei dem ich auch wüsste, dass es daher nur eine Frage der Zeit ist, bis ich wieder aus der U-Haft kommen werde.
Wir sprechen von dem expliziten Verdacht, der TV habe seine Nichte umgebracht. Nur nochmal zur Erinnerung, dass es hier nicht um einen geklauten Marmeladentopf geht.
Wenn ich die Wahl hätte zwischen dem Auflösen eines auf mir lastenden Tatverdachts durch Einräumen eines Drogengeschäftes und mglw. lebenslang bestehendem (!) Tatverdacht in Bezug auf ein Tötungsdelikt, würde ich Option eins wählen. Und ich bin mir sicher, 99,9% aller anderen Menschen auch.
Alles andere macht keinen Sinn. Natürlich nur, wenn man die Entscheidung nicht per proxy vor der Flimmerkiste zu treffen hat.
Die Fahrten sind bis auf weiteres als Fahrten zur Entsorgung der Leiche der Verschwundenen zu werten. Von daher binden sie automatisch erhebliche Ressourcen der Polizei und bestätigen die Ermittler in ihrer bestehenden Annahme.
Würde der TV die Fahrten anderweitig erklären (und belegen) können, würde das auch die Ermittler die Situation neu analysieren lassen. Das kann der TV aber offensichtlich nicht. Das verstärkt den Tatverdacht und unterminiert die Loyalität seiner angeheirateten Familie. Früher oder später.