Frl.Baumann schrieb (Beitrag gelöscht):Im übrigen hat er zu Anfang bei der Polizei sehr wohl ausgesagt - er habe damit nichts zu tun, und seine Polenfahrten auch nicht - nur wurde ihm nicht geglaubt - und er mit den bekannten inquisitorische Fangfragen ( § 136 a StPO: verbotene Verhörmethoden ) in Fallstricke und Widersprüche verwickelt.
Von inquisitorischen Fangfragen habe ich in diesem Zusammenhang noch nichts gelesen, woher hast du diese Information?
Ansonsten ist die Aussage, er habe nichts damit zu tun, vielleicht ein bisschen dünn? Mehr Informationen würde es da schon brauchen, zB wo er langgefahren ist, wer oder elche Überwachungskamera ihn gesehen haben könnte, was er unterwegs erlebt hat (vielleicht einen Unfall gesehen, vergeblich auf einen ausgefallenen Bus wartende Menschen, so etwas, irgendwo getankt oder sich in einer Bäckerei eine belegte Schrippe geholt, irgendwas, das sich das sich überprüfen lässt)