Powertower schrieb:Es feht die konkrete Tatzeit und der konkrete TATZEITRAUM. Jedenfalls uns.
Anzunehmender Tatzeitraum:
Ab 7.00 Uhr (JR verlässt das Haus), weil um 7.40 Uhr Rebeccas Handy ins WLAN einloggt, bis 8.30 Uhr (TV sagt, sie ist weg).
Tatzeit vor 7.40 Uhr würde bedeuten, sie wäre ohne ihr Handy gegangen oder unbemerkt entführt worden und der TV als einziger Anwesender im Haus hätte um 7.40 Uhr ihr Handy ins WLAN-Netz eingeloggt, ohne ihr Verschwinden zu melden.
Tatzeit nach 8.30 Uhr würde bedeuten, der TV hätte Rebeccas Anwesenheit im Haus trotz der Aufforderung, sie zu suchen, nicht bemerkt und auch ihr Weggehen mitsamt Decke nicht, obwohl er zu der Zeit vermutlich nicht mehr geschlafen hat, weil er ja seine bevorstehende Autofahrt plante.