Agravain schrieb:- wenn ich schuldig bin
- wenn ich zum Vorwurf unschuldig bin, aber zu einem anderen schuldig
- wenn die Sachlage extremst unklar ist und ich Gefahr liefe, angeklagt zu werden trotz Unschuld
- wenn ich jemanden schützen will
So, nun sucht euch was raus. Von mir aus würfelt.
Deckung (bei eigener max. Teilschuld) ist und bleibt m.E. die plausibelste Variante, wobei nach wie vor nicht klar wär und ich mich dahingehend auch nicht festlegen könnte, wen er deckt. Wenn man allerdings Motivation und auch ein bisschen Psychologie mit in die Rechnung nimmt, gibt es einen Favoriten (den wir hier nicht nennen sollen).
Ergänzen könnte man und wahrscheinlich noch immer nicht erschöpfend:
- wenn er, wie gesagt, teilschuldig ist oder Mitwisser, u.U. auch erst nachträglich involviert
- wenn er tatsächlich nicht mehr weiß als was er und ggf. auch mehrmals aussagte
- daran anknüpfend, wenn er schlichtweg nicht in der Lage ist, sich zu erinnern (Filmriss, Absturz, Dissoziation, Fugue, whatever)
- wenn er selbst einen Verdacht hat, diese Version unter Rücksicht auf die dann Verdächtigten, oder aus Scham, aber unmöglich äußern kann
- wenn er sich infolge der Verdächtigung/Haft persönlich so verletzt fühlte und/oder jedes Vertrauen in die Polizei verlor, dass ihm subjektiv nur noch die Mauer bleibt; das ist praktisch deine #3, nur ohne die Angst vor einem Fehlurteil zu seinen Lasten