mullygatawney schrieb:Hast Du den schon einmal eine Person als Vermisst gemeldet? In Berlin? Nein? Die Antwort die Du bekommst ist "wir warten 12-24 Stunden ab"...das ist Tatsache.
1. Du hast nicht von Berlin gesprochen
2. Jetzt sind wir schon bei 12 bis 24 Stunden, eben waren es noch 24 Stunden bevor die Polizei aktiv wird und nicht 12 bis 24 Stunden oder bis zu 24 Stunden.
3. Wie viele der jährlich als vermisst gemeldeten Jugendliche in Berlin hast du gemeldet? Genügend, um diese als repräsentativ einzustufen?
4. Bei Jugendlichen wird die Polizei nicht warten wenn zb ein Jugendlicher vermisst gemeldet wird und die Gefahr eines Suizids besteht oder es Hinweise auf ein Verbrechen gibt. Vermisstenfall ist nicht gleich Vermisstenfall
Komm mit Quellen und Fakten. Auf so einer Grundlage kann man keine Diskussion führen, wenn einfach Zahlen in den Raum geworfen werden.
Zur Verdeutlichung:
Personen im Alter von bis zu 18 Jahren (Minderjährige) dürfen ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Bei ihnen wird grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen. Sie gelten für die Polizei bereits als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt nicht bekannt ist.
Die Schilderungen des Anzeigenerstatters dienen der Polizei als Grundlage für die Einschätzung der Gesamtsituation.
So kann es insbesondere bei unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben des Vermissten (z. B. Selbstmorddrohung) oder bei vermissten Kindern geboten sein, unmittelbar nach Eingang der Vermisstenmeldung - teilweise groß angelegte - Suchmaßnahmen einzuleiten.
Quelle:
BKA