LeonardodV schrieb:LeonardodV
Ich kann mir schwer vorstellen, dass die Angehörigen, wie sie sich derzeit in den Medien benehmen, noch Zeugenaussagen in dem Verfahren gegen den TV machen.
Aber selbst wenn: nur wenn sie richterlich, d.h. derzeit vom Ermittlungsrichter, nach entsprechender Belehrung vernommen werden, bleibt die Aussage verwertbar. Die evtl. Aussagen bei der Polizei nach der Inhaftierung fallen alle weg, wenn sie in der HV ihr Zeugnisverweigerungsrecht ziehen. Solange man Rebecca nicht findet, werden sie das vermutlich tun.