Thyvia schrieb:Jetzt muss ich mich auch nochmal zu Wort melden. Die Ermittler gehen davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Das werden sie ja wohl sicherlich nicht nur anhand von Fasern einer Decke und Haaren im Kofferraum annehmen. Das würde in dem Falle höchstens bedeuten, dass sie in dem Kofferraum war...nicht mehr und nicht weniger. Also muss es ein uns unbekanntes Indiz geben, was darauf schließen lässt dass sie im Haus getötet wurde. Wäre es eine Blutspur, hätte dann nicht sofort Anklage erhoben werden können?!
Ich persönlich denke nicht, dass in diesem Twingo eine Leiche transportiert wurde.
Es hieß nicht "nicht lebend verlassen" sondern "nicht selbständig verlassen", das ist ein großer Unterschied. Nicht selbständig, man wüsste allerdings nicht "in welchem Zustand"... Aber ich stimme vollkommen zu, dass man das nicht mit so einer Sicherheit behaupten würde, wenn man nicht ein ziemlich eindeutiges Indiz dafür hätte. Die spannende Frage ist, welches?
"Nicht selbständig" (nicht können) ist ja auch nicht das gleiche wie "nicht freiwillig" (nicht wollen), und schließt daher eigentlich auch aus, dass sie gezwungen wurde. Für mich hört es sich an als hätte man irgendein Indiz dafür, dass sie auf jeden Fall nicht mehr ohne Hilfe das Haus verlassen konnte, wenn überhaupt.
Aber wie du schon sagtest, Blutspuren scheiden eigentlich aus - eine kleine Menge würde nichts über ihren Zustand aussagen, eine lebensbedrohlich große Menge wäre hingegen im Nachhinein, nach einer Reinigung, sicher schwer nachzuweisen gewesen. Und wenn doch, dann wäre er bestimmt nicht noch mal frei gekommen.
Es muss also ein Indiz sein, dass auf einen mindestens schwer beeinträchtigten Zustand, oder auf Bewusstlosigkeit/Tod schließen lässt und das keine Blutspur ist.
Vielleicht Reste von k.O.-Tropfen oder ähnliches, vielleicht in einem Glas aus dem sie getrunken hat? Etwas, dass sie jedenfalls höchstwahrscheinlich nicht freiwillig genommen hat.
Das würde in meinen Augen passen: 1) zur Aussage, dass ihr Verschwinden nicht selbständig erfolgte, 2) warum man sich so sicher ist, dass im Haus etwas passiert sein muss, 3) aber dennoch nicht eindeutig genug um sofort Anklage zu erheben.