medienlover schrieb:stimmt das könnte natürlich auch sein. Wobei ich mich da grad frage ob "Unfall-Mord" überhaupt strafbar ist. Dieser ist ja dann aus einem Versehen heraus entstanden
wenn es ein mord war dann ist es Vorsätzlich- soweit ich das weiß
Ein Unfall ist ein nicht vorhersehbares Ereignis.
Wenn jemand einen Unfall hat muss man ihm helfen und nicht ihn irgenndwohin wegbringen
Ich habe gerade mal den Paragraphen dazu gegoogelt.
§ 323c StGB
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will