jackie251 schrieb:Allgemein hieß es in Widersprüche verstrick.
Örtlich wurde berichtet, er hätte zunächst ausgesagt, dass er nicht mit dem PKW unterwegs war - sich aber dann raustellte, dass er eine ziemlich lange Fahrt unternommen hat. Diese wollte er dann nicht begründen oder erklären.
Genau, und das darf er auch. Bei den ersten Befragungen war Florian noch kein Tatverdächtiger, sondern konnte als Zeuge Angaben machen. Dabei durfte er dreist lügen oder Dinge auslassen, alles erlaubt. Der Umstand, dass im Rahmen von Ermittlungen Angehörige in den Fokus geraten, die etwas zu verbergen haben, was überhaupt nichts mit dem Grund der Ermittlungen zu tun hat, dürfte gar nicht mal so selten vorkommen.
Erst vor Gericht müssen Zeugen wahrheitsgemäß antworten, wobei selbst hier eine Aussageverweigerung rechtmäßig wäre, wenn sich ein Zeuge durch seine Aussage selbst einer (anderen) Straftat bezichtigen würde. Seit Florian unter Tatverdacht steht, schweigt er. Und das halte ich auch für angemessen. Er muss in dieser für ihn auch bedrohlichen Situation bei der Aufklärung keineswegs mitwirken, Fragen beantworten oder gar seine eigenen vorherigen Widersprüche auflösen. Als Florian nach einer Vernehmung vorläufig festgenommen und mit einem konkreten Tatvorwurf konfrontiert wurde, ist er für die Ermittler als Informationsquelle von einer Sekunde auf die andere ausgefallen. Und das war jedem Ermittler auch sonnenklar, wenn eine solche Maßnahme erwogen wird.
Womit sicher niemand in dieser Form gerechnet hat, ist das fahrlässige Öffentlichkeitsverhalten der Eltern. In der Konsequenz könnte das einerseits dazu führen, dass die Polizei die Eltern entweder überhaupt nicht mehr detailliert informiert oder eben, dass gezielt Indiskretionen gestreut werden.