Recherche19 schrieb:Es gab keine Haftbeschwerde. Die Anwältin hat geäußert dass sie sich zur Verschwiegenheit verpflichtet habe. Und die Staatsanwaltschaft sagte aus, dass sie keine Haftbeschwerde zur Kenntnis genommen habe.
"Die Rechtsanwältin verwies auf die Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber ihrem Mandanten. Bei der Staatsanwaltschaft war eine solche Beschwerde am Donnerstag bislang nicht bekannt."
Auch das muss nichts bedeuten, weder dass sie beantragt wurde, noch dass nicht.
Mit dem Hinweis auf die Verschwiegenheitsverpflichtung sagt sie doch nur, dass sie sich überhaupt nichts zum Fall sagen wird. Folglih auch nicht, ob...
Und die Staatsanwaltschaft wäre in so eine Haftbeschwerde nicht unbedingt involviert, da die Beschwerde doch an die nächst hörere Instanz, das LG ginge.
Wartet doch einfach ab. Wenn der Boulevard am Mittwoch darüber berichtet hat, dann müsst doch spätestens morgen eine Eintscheidung getroffen werden. Und die Zeitung ließe sich die Schlagzeile ganz sicher nicht entgehen - egal wie es ausginge.