Kreuzbergerin schrieb:Falls einer Haftbeschwerde stattgegeben wird und Florian zunächst erst einmal freigelassen wird
Wie geht es dann weiter?
Kann die Staatsanwaltschaft sofort einen neuen Haftbefehl beantragen?
Ja. Bei einer Haftbeschwerde wird ja nur die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls (hier vom 4.3.) aufgrund des Ermittlungsergebnisses von genau diesem Zeitpunkt überprüft; Erkenntnisse, die zwischenzeitlich hinzugekommen sind, spielen keine Rolle (das wäre nur bei einer Haftprüfung der Fall). Im Falle einer Aufhebung des Haftbefehls wird das Ermittlungsverfahren ja nicht eingestellt; TV bleibt erstmal Beschuldigter. Sollten sich neue Indizien ergeben oder neue Tatvorwürfe hinzukommen, kann die StA jederzeit einen neuen Haftantrag stellen. Es kann auch durchaus passieren, dass der Haftbeschwerde stattgegeben wird, aber
gleichzeitig ein neuer Haftbefehl mit einem neuen Ermittlungsergebnis erlassen wird. Da wird dann quasi der alte nur durch einen neuen Haftbefehl ersetzt und TV bliebe ohne Unterbrechung in U-Haft; sowas kommt vor. Wenn die StA die Möglichkeit nicht ausschließt, dass der Haftbeschwerde stattgegeben wird, aber gleichzeitig neue Indizien hat, hat sie im besten Fall einen neuen Haftantrag schon "in der Tasche", damit "nahtlos" eine neuer Haftbefehl erwirkt werden könnte. Ist natürlich alles nur theoretisch, wir kennen die Lage im aktuellen Fall ja nicht im Einzelnen.
BTW Bei der Haftbeschwerde werden übrigens auch keine
Tatsachen geprüft sondern nur Rechtsfragen; d,h,.es findet keine Beweisprüfung, mündliche Anhörung des TV o.ä. statt, das Beschwerdegericht kann rein nach Aktenlage entscheiden.