auchhier schrieb:Solange er keine Aussage zu seinem angeblichen Drogendeal macht, ist das als Erklärung und Alibi nicht valide, ergo eine reine Schutzbehauptung. Auch wenn er behaupten würde, er hätte ein Sack Tabletten im wals versteckt, ohne dass es dafür Indizien gibt, ist das kein Alibi bzw keine Entlastung. Jetzt verstanden?
Er braucht als Beschuldigter gar keine Erklärung für Irgendwas abzugeben. Weder überprüfbare Alibis anführen, geschweige denn seine Unschuld beweisen. Die Polizei hat Beweise für die Schuld vorzulegen, Entlastendes zu widerlegen, oder den Beschuldigten frei zu lassen. Die Polizei ist sich zwar sicher, dass RR das Haus nicht freiwillig verlassen haben kann. Und das, obwohl im Haus weder Gewalt-oder Kampfspuren, und weder im Haus noch im Auto Leichenhunde fündig wurden.
Kein Leichengeruch im Auto oder Haus, keine Leiche und keine DNA im Wald, obwohl man sich ganz sicher war, sie dort im Wald zu finden. Im Auto-Kofferaum aber Haarspuren der Vermissten und Widersprüche des TV bei den Whatsapps und seinen beiden Polenfahrten. Die Einlassung des TV FR, Drogen-dealerei, glaubt sie nicht, scheint sie aber nicht widerlegen zu können. Sonst hätten sie es längst getan. Der TV ist bald frei, da die Beweise für eine Tötung fehlen. Haarspuren , Widersprüche und Polenfahrten sind eben keine Beweise für eine Tötung.
Professorin123 schrieb:Und in diesem Fall sind viel zu viele Sachen bereits nach außen gedrungen, als das wirklich die Annahme bestehen könnte, die Ermittler hätten jetzt noch einen Haufen an Beweisen. Wenn es diese gäbe, wären die mit Sicherheit auch bereits durchgesickert.
So ist es. Ich vermute, sie haben gar nichts mehr. Sie haben ihr Pulver verschossen. Reine Schutzbehauptung der Polizei.