Dwarf schrieb:Das liegt einzig und alleine daran, dass die in Untersuchungshaft inhaftierten Personen als unschuldig gelten. Denn es hat ja noch keine Gerichtsverhandlung stattgefunden. In Untersuchungshaft befinden sich auch tatsächlich unschuldige Personen. Das sollte man nicht vergessen. Nicht jeder der da einsitzt ist auch automatisch schuldig.
Und deshalb kann man diesen Personen auch nicht einfach ihre Rechte nehmen sich zu informieren und z.B. die Tagesschau anzuschauen.
Ich weiß wohl, daß das der Grund ist. Wenn der Wille zur Aufklärung allerdings stärker wäre, wäre ab einer gewissen Klasse von Straftaten die Entscheidung auf Verhängung von U-Haft damit verknüpft, daß eben diese gewissen sonstigen Rechte für die Zeit der U-Haft einem nicht mehr zustehen. Daß das gegenwärtig nicht so ist, wundert mich eben nicht. Man nimmt lieber in Kauf, daß Ermittlungen ins Leere gehen, als daß man am rechtlichen status quo etwas ändert; bzw. da gäbe es dermaßen viele Verstrickungen, daß kein Jurist daran geht. Es ist eben bequem, daß einem ja die Hände gebunden sind. Das Phänomen kenne ich seit Jahrzehnten im Umgang mit (allerdings: Verwaltungs-)Juristen.