Edelstoff schrieb:Es geht dabei nicht nur um den Einschaltzustand des Handys sondern auch um die Einbuchungszeiten im Router im Haus des TV.
Ich finde diese Argumentation ebenfalls an den Haaren herbeigezogen. Offenbar gibt es bislang keine konkreteren Ermittlungsergebnisse.
@Edelstoff Ich wünsche mir, dass Du dahingehend recht hast, dass Rebecca noch am Leben ist.
Wenn man die Äußerungen der Ermittler in Vermisstenfällen der letzten 30 Jahre betrachtet, wird sich jedoch kaum ein Fall finden, in dem man sich nach quasi 2 Wochen seitens der Ermittler auf ein Tötungsdelikt festlegt. Selbst nach Jahren des Verschwindens werden - obgleich bestimmte Personen in Tatverdacht stehen - noch nach Jahren des Verschwindens Formulierungen wie "man muss mit dem Schlimmsten rechnen" oder "man kann nicht mehr ausschließend, dass .. Opfer eines Gewaltdelikts wurde" etc. verwendet. Dass man sich 2 Wochen nach dem Verschwinden in XY äußert, dass man sinngemäß davon ausgeht, dass R. das Haus nicht eigenständig verlassen hat, ist schon sehr eindeutig.
Eindeutig, weil man sich sons tnie in dieser doch sehr deutlichen Form geäußert hat. Die Ermittler würden dies nicht tun, wenn sie nicht sehr sicher wären. Andernfalls würden Sie ja davon abhalten, nach Rebecca weiter Ausschau zu halten. Die Ausschau zielt aber in die Vergangeheit und nicht nach R., sondern ihrem Schwager.
@BoobSinclar BoobSinclar schrieb:Das könnte daran liegen, dass die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommt, dass das Alibi (wenn es denn eins ist) eben nciht plausibel ist. Etwas, dass dem Vater nicht klar zu sein scheint.
Ja, das könnte gut sein. Aber dann sollte derartiges die Familie ja auch irgendwie irritieren, unabhängig davon, ob ihnen mitgeteilt wurde, warum man seitens der STA den Vortrag nicht für plausibel hält, was nicht unbedingt der Fall sein muss.
In solchen Verfahren, in denen Familienmitglieder betroffen sein könnten, darf man sich das nicht so vorstellen, dass der Kontakt besonders innig ist. Es wird seitens der Ermittlungsbehörden natürlich gemauert, da man vermeiden möchte, dass Ermittlungsergebisse durchdringen. Gleichwohl weiß ich, dass Gespräche zwischen Familienmitgliedern und einem Tatverdächtigen, der in Untersuchungshaft ist, auch ganz normal geführt werden, wenn es um die Freigabe von Asservaten, die Wohnung oder rein praktische Dinge, wie die Beibringung von Kleidung, Besuchserlaubnisse etc. geht.
Mir ging es in meinem Post eher darum, dass irgendwann bei de rFamilie doch wenigstens - auch wenn man weiter überzeugt ist und intern zum Schwiegersohn steht - irgendein Zweifel aufkommen müsste.
Auch diesen muss und sollte man nicht öffentlich äußern, aber wenigstens aufhören diese Dinge zu sagen, die gesagt werden oder aufzuhören, zu posten, was gepostet wird, wäre doch ein Anfang.