Edelstoff schrieb:In Aktenzeichen XY Zeitpunkt ca 1:12 werden die belastenden Ermittlungsergebnisse aufgezählt. Von Kampfspuren o.ä. ist da keine Rede.
Zum Thema "Einschätzung auf Augenhöhe erlauben dürfen" - ich bin meinerseits verwundert, wie viele offenbar zutiefst staatsgläubige Foristen hier unterwegs sind. Skandalöse Fehlurteile, denen jeweils entsprechende Polizeiarbeit vorangegangen ist, sind zu genüge dokumentiert. Ich sage ja nicht, daß wir es hier mit einem erwiesenermaßen unschuldigen TV zu tun haben, aber die Beweislage ist schon sehr dünn, das sollte bei der Diskussion über den Fall auch mal berücksichtigt werden.
Was wäre denn ein glaubhaftes Motiv für die Polizei, die Öffentlichkeit dermaßen über den Stand der Ermittlungen zu täuschen und sich selbst wesentlich unwissender darzustellen, als sie es sind?
1) Was du schreibst betrifft Fehlurteile: Wir sind hier aber noch in der Ermittlungsphase!
2) Zweitens nenne uns doch bitte deine Hinweise darauf, dass hier ganz üble Dinger "vom Staat" abgezogen werden - und warum eigentlich hier? Wer hat was davon? Wem wird geschadet?
3) Fange an dich mit den Thematiken auseinanderzusetzen: Die Polizei bzw. die das Ermittlungsverfahren führende Staatsanwaltschaftz muss jetzt nicht und der Öffentlichkeit gegenüber schon gar nicht alles auf den Tisch legen und das macht sie klugerweise auch nicht! Das hat ermittlungs- und prozesstaktische Gründe und die sind banal und auch legitim! Und bitte: Belege doch eine "Täuschung"? Da ist nirgends eine!
Aber es wird noch besser:
4) Die Ermittlungsbehörde muss zunächst nur so vie vorlegen, wie es ausreicht z.B. für die Untersuchungshaft. Dann wird eiter ermittelt. Und der Öffentlichkeit gegenüber muss sie gar nicht ein bestimmtes Mindestmaß oder gar alles vorlegen - so ist unser Rechtssystem und alles andere macht auch keinen Sinn!