simie schrieb:Ist richtig. Das geht aber nur, wenn die Einsicht die Ermittlungen gefährden würde. Ist also schon eine ziemlich hohe Hürde und muss gut begründet werden. Einfach so zu sagen, dass die Anwältin keinen Einblick erhält, geht nicht.
das ist richtig. Aber solche juristischen Feinheiten werden hier nicht allzu gerne diskutiert.
Viel wichtiger sind doch solche Fragen nach der Unterwäsche oder - wie es heute schon mal lesen musste - in wie viele Einzelteile das Opfer vom TV zerhackt werden hätte müssen, damit man es besser transportieren kann.
Auch wenn ich tendenziell eher den TV als schuldig erachte.
Aber hier zeigt sich, wie es um die Geistesgröße mancher Menschen bestellt ist.