Zur Badewannen-Streit-Version möchte ich an die Auffindesituation des Kindes erinnern. Seine Mutter fand ihn in Schlafanzug und Socken in der vollen Badewanne:
https://www.gschwaetz.de/2018/11/29/wie-in-einem-horrorfilm-eltern-von-ole-erleben-fuerchterliches/Hier müsste die Angeklagte erklären, warum Ole schon im Schlafanzug war, wenn er doch noch baden sollte.
Ich frage mich, ob die verschiedenen Versionen zum Tatablauf im weiteren Verlauf des Prozesses noch auf ihre Stringenz hin hinterfragt werden - beispielsweise anhand dieses Details. Die Angeklagte behauptet (unter anderem), Ole habe sich mit Händen und Füssen gegen das Baden gewehrt. Bis zur Badewanne hat sie ihn, denkt man ihre Einlassung weiter, immerhin bekommen - dafür aus dem Bett geholt, nachdem er (aus Trotz vielleicht?) schon im Schlafanzug war?
Was ich damit sagen möchte, vielleicht sollte man doch von der Streit-ums-Baden-Version erstmal wieder abrücken und die anderen Versionen der Angeklagten zum Tatablauf befragen. Oder meint ihr, Details sind hier relativ unwichtig, weil sie sich sowieso um Kopf und Kragen lügt?