Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)
15.01.2019 um 08:57Heute in der Tageszeitung:
https://www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/sonstiges/Pflege-Oma-uebernimmt-im-Fall-Ole-die-Verantwortung;art140018,4140290
"Man kann einem Angeklagten glauben, man muss es aber nicht", sagt Richter Kleinschroth und verweist auf eine frühere Version der Angeklagten bei der polizeilichen Vernehmung. Dort habe sie etwas von einem Unfall gesprochen, dass das Kind auf dem Bett herumgesprungen sei, sich verletzt habe und sie dann alles falsch gemacht habe, was man hätte falsch machen können. Und dann hört sich der Abend ein drittes Mal anders an.
In der Printausgabe stand zudem:
"Ein Urteil am 30. Januar wie ursprünglich geplant, wird es nicht geben. Zwei weitere Prozesstage am 4. und 6. Februar wurden anberaumt. Es werden weitere Polizeibeamte gehört. Und auch der Sohn der Angeklagten soll nochmal vor Gericht erscheinen und von dem dreistündigen Gespräch mit seiner Mutter berichten. Das hat er versucht, mit seinem Tablet aufzuzeichnen. Das Gespräch lasse sich aber nicht mehr abspielen, sagte Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf. Am gestrigen Verhandlungstag berichten Beamte von der Auffindesituation von Elisabeth S. Nachdem Nachbarn beim Gassi gehen bemerkt hatten, dass Elisabeth S. am Abend des 28. April in ihre Garage gegangen war, hatten sie die Polizei gerufen. Die Polizei hat daraufhin Elisabeth S. auf dem Rücksitz ihres Autos angetroffen und festgenommen. Die Frau habe benommen gewirkt, sei geschwankt, sagen die Zeugen. Er habe sie stützen müssen, sagte der Polizeibeamte. Sie habe im Wasser gelegen, habe ihr die Angeklagte gesagt, sagte eine Polizeibeamtin."
Quelle: Heilbronner Stimme, 15.01.2019
https://www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/sonstiges/Pflege-Oma-uebernimmt-im-Fall-Ole-die-Verantwortung;art140018,4140290
"Man kann einem Angeklagten glauben, man muss es aber nicht", sagt Richter Kleinschroth und verweist auf eine frühere Version der Angeklagten bei der polizeilichen Vernehmung. Dort habe sie etwas von einem Unfall gesprochen, dass das Kind auf dem Bett herumgesprungen sei, sich verletzt habe und sie dann alles falsch gemacht habe, was man hätte falsch machen können. Und dann hört sich der Abend ein drittes Mal anders an.
In der Printausgabe stand zudem:
"Ein Urteil am 30. Januar wie ursprünglich geplant, wird es nicht geben. Zwei weitere Prozesstage am 4. und 6. Februar wurden anberaumt. Es werden weitere Polizeibeamte gehört. Und auch der Sohn der Angeklagten soll nochmal vor Gericht erscheinen und von dem dreistündigen Gespräch mit seiner Mutter berichten. Das hat er versucht, mit seinem Tablet aufzuzeichnen. Das Gespräch lasse sich aber nicht mehr abspielen, sagte Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf. Am gestrigen Verhandlungstag berichten Beamte von der Auffindesituation von Elisabeth S. Nachdem Nachbarn beim Gassi gehen bemerkt hatten, dass Elisabeth S. am Abend des 28. April in ihre Garage gegangen war, hatten sie die Polizei gerufen. Die Polizei hat daraufhin Elisabeth S. auf dem Rücksitz ihres Autos angetroffen und festgenommen. Die Frau habe benommen gewirkt, sei geschwankt, sagen die Zeugen. Er habe sie stützen müssen, sagte der Polizeibeamte. Sie habe im Wasser gelegen, habe ihr die Angeklagte gesagt, sagte eine Polizeibeamtin."
Quelle: Heilbronner Stimme, 15.01.2019