@falstaffMan kann es so oder so sehen, aber die Entscheidung, die Angeklagte unüberwacht mit ihrem Sohn reden zu lassen, liegt klar im Ermessensspielraum des Gerichts. Der Richter ist keinem eine Erklärung für diese Entscheidung schuldig.
Welche Agenda er damit verfolgt, steht auf einem anderen Blatt, aber wieder ist er keinem eine Erklärung schuldig.
Die Ausführungen von Lawblog und Gschwätz sehe ich kritisch - hätte die Staatsanwaltschaft nicht genug Indizien für ein Prozess (mit entsprechender Aussicht auf Verurteilung), wäre es auch nicht zum Prozess gekommen.
Die Staatsanwaltschaft scheint sich jedoch ihrer Sache sicher zu sein, auch ohne ein Geständnis oder sonstigem "Input" von der Angeklagten. Den befürchteten Freispruch sehe ich nicht.
Ich denke, der Richter ist einfach an der Wahrheitsfindung interessiert und bereit, dafür auch zu unorthodoxen Mitteln zu greifen. Schließlich muss ein Urteil auch begründet werden können und dazu gehört auch die Würdigung der Hintergründe und eventueller belastende und/oder mildernder Umstände.