Frau.N.Zimmer schrieb:Woher weiss man von einer liebevollen Beziehung zu der Frau? Vllt. sah der Bub das ja ganz anders und ist eben hin weil seine Eltern es so wollten?
Und ist man denn gleich die "Pflegeoma" wenn man gelegentlich auf ein Kind aufpasst?
Von der liebevollen Beziehung weiß man durch die Aussagen der Eltern. Ich glaube, dass diese in der Lage sind dies am besten zu beurteilen. Sicherlich werden sie mit ihrem Sohn gesprochen haben, wie es ihm denn dort gefällt und am Verhalten bemerkt haben, ob dies auch so ist. Zudem wird das innige Verhältnis auch von Außenstehenden beschrieben, die beide Seiten kannten.
Man merkt als Eltern, ob das Kind gern irgendwo ist. Das spürt man auch, vor allem die Mutter. Ich sehe das deshalb als gesichert an.
Ob man sie 'Pflegeoma' nennen muss, darüber kann man diskurieren. Ich sehe allerdings nichts Verwerfliches in der Bezeichnung.
Es könnte zudem sein, dass die Person, die durch das Schweigen von Elisabeth geschützt wird, ohne Auto zu Besuch war und es deshalb die sogenannte 'Flucht' gab. Dies ist natürlich rein spekulativ und nicht bewiesen. Letztlich kann natürlich auch Elisabeth die Tat begannen haben, auch wenn ich nicht so recht daran glauben möchte zu diesem Zeitpunkt im Prozess.
Kann eigentlich die Gerichtsmedizin feststellen ob die Gewalt gegen den Hals zu Elisabeth passt? Zum Beispiel Form und Physiologie der Hände?