@KBEE @Wüstensonne Laut Wikipedia müssen bei einer gerichtlichen Obduktion zwingend Kopfhöhle, Brusthöhle und Bauchhöhle geöffnet werden.
Da der Täter das Opfer enthauptet hat, dürfte die Obduktion umso schwieriger ausfallen ähnlich bei Verletzungen auf Schienen oder Autobahnunfällen, wo wichtige Körperteile abgetrennt werden oder es zu Zerquetschungen kommt. Der Körper spielt ja zusammen, das Gehirn versorgt die Organe etc.
Schließlich lautet die Aussage der Polizei, dass der Kopf
am Tatort gefunden wurde. Dies ist aber keine spezifische Ortsangabe. Mit Tatort dürfte der Hauptfriedhof gemeint sein, aber es muss mMn nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Kopf unmittelbar bei/neben der Leiche lag. Lag er nur etwas entfernt (z.B. Leichnam drinnen im Turm, Kopf draußen) wirken ja auch schon wieder andere Temperaturen auf den Körper ein.
Nicht zuletzt sprach die Polizei von einer menschenverachtenden Tat und es sind keine weiteren Details bekannt. Insofern kann man auch nicht gänzlich ausschließen, dass der Täter/die Täter nicht noch Schlimmeres mit dem Opfer angestellt haben, was möglicherweise die Bestimmung des genauen Todeszeitpunkts anhand der Gewebeproben erschweren könnte.
Summa summarum ist es doch besser, wenn die Polizei das maximal gründlich untersucht als wenn vorschnell eine Bestattung freigegeben würde und man später keine gerichtsverwertbaren Beweise hätte oder nochmal exhumieren müsste.