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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

4.956 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Friedhof, 2018, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 11:35
Zitat von BenandanteBenandante schrieb:Link kann ich jetzt nicht bieten,
Das hätte mich auch sehr gewundert wenn deine Behauptung belegen könntest.
Zitat von BenandanteBenandante schrieb:Hartz IV-Anspruch hat, wer erwerbsfähig ist.
Und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ansonsten nicht.

Kannst du deine Behauptungen bitte belegen?


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 12:18
Zitat von TatzFatalTatzFatal schrieb:Obdachlose können unter der Voraussetzung H4 beantragen wenn sie eine gültige Postadresse vorlegen können, ein Bankkonto haben, und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehn.
Auf wieviele Obdachlose trifft das zu?
Das stimmt alles nicht. Ich bin vom Fach. Bitte schau tatsächlich im Paragraph 7 des SGB II nach. Das ist der Beleg, den du forderst. Die Postadresse kann auch beispielsweise ein Obdachlosenheim sein, wo die Post regelmäßig vom Betreffenden abgeholt wird. Oder die Anschrift eines Bekannten. Es ist rein der gewöhnliche bzw im Zweifel der tatsächliche Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Jobcenters maßgeblich. Es dürfen Bescheide unter bestimmten Voraussetzungen auch öffentlich zugestellt werden. Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist nur für Leistungen nach dem SGB III Anspruchsvoraussetzung - also Arbeitslosengeld. Im SGB II zählt tatsächlich allein die Erwerbsfähigkeit und die Hilfebedürftigkeit. Ich könnte dazu auch noch weiter ausführen, aber das Thema ist gerade ohnehin OT. Ein Bankkonto ist auch nicht erforderlich. Es wird auch per Scheck oder in Notfällen bar ausgezahlt.

Welche Belege hast DU für deine Argumentation?


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 12:41
@TatzFatal
Ich habe keine "Behauptung" aufgestellt, sondern die geltende Rechtslage dargelegt. Belegt habe ich diese ausreichend durch die Angabe der einschlägigen Rechtsnorm. Lesen Sie das Gesetz oder lassen Sie sich in dem für Sie zuständigen Jobcenter beraten. Googeln sollten Sie schon selber können.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 13:21
Zitat von wesirwesir schrieb:Die Postadresse kann auch beispielsweise ein Obdachlosenheim sein, wo die Post regelmäßig vom Betreffenden abgeholt wird. Oder die Anschrift eines Bekannten.
Eine gültige Postadresse eben, das hab ich auch so geschrieben.
Zitat von wesirwesir schrieb:Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist nur für Leistungen nach dem SGB III Anspruchsvoraussetzung - also Arbeitslosengeld
Dem ist nicht so.
Zitat von wesirwesir schrieb: Im SGB II zählt tatsächlich allein die Erwerbsfähigkeit und die Hilfebedürftigkeit.
Der Empfänger von H4 muss natürlich Erwerbsfähig sein mit mindestens drei Stunden täglich, und muss auch Bewerbungen schreiben, sich selbst um eine Arbeit bemühen, ansonsten wird sanktioniert. Wer dem Erwerbsleben nicht zur Verfügung steht, erhält Sozialgeld, siehe meinen Link der Stadt Mainz. H4 ist mehr als das was Obdachlose erhalten.
Zitat von wesirwesir schrieb:Welche Belege hast DU für deine Argumentation?
Nun z.B.
http://www.hartziv.org/wer-hat-anspruch.html#kein-anspruch-auf-hartz-iv
Anspruch auf Hartz 4 haben nur erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65-67 Jahren. Besteht keine Erwerbsfähigkeit, kann gegebenenfalls ein Anspruch auf Sozialgeld infrage kommen, wenn die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft gegeben ist.

Erwerbstätigkeit
Die Erwerbsfähigkeit ist gesetzlich definiert (§ 8 SGB II). Sie wird bejaht, wenn die Person mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ohne daran aufgrund Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit gehindert zu sein. Als absehbar in diesem Sinne gilt dabei ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten.
Zitat von BenandanteBenandante schrieb:Ich habe keine "Behauptung" aufgestellt, sondern die geltende Rechtslage dargelegt.
Die sich belegen lässt?


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 13:49
Zitat von TatzFatalTatzFatal schrieb:Die sich belegen lässt?
Gemeinhin durch einen Blick ins Gesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html
Zitat von TatzFatalTatzFatal schrieb:Dem ist nicht so.
Doch, dem ist so, entscheidend ist für SGB II die Erwerbsfähigkeit. Den Begriff "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" gibt es nicht. Sondern nur die Pflicht, der "Eingliederung" (§ 7 Abs. 4a SGB II) bzw. den "Vermittlungsbemühungen" (§ 136 Abs. 4 SGB III)
"zur Verfügung stehen."

Aber das ist ein müßiger Streit. Denn: Was hat das jetzt alles mit dem Opfer zu tun?


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 14:02
einen Menschen etwas zu stehlen,egal was es ist,und ihn dafür zu töten,geht auch einfacher,wenn es schon sein muss.
Diese grausame Tat spricht eindeutig eine andere *Sprache*und führt direkt zum Täter.
Wir wissen nur,dass Herr Straten ,ermordet wurde,und das soweit ging,dass auch der Kopf abgetrennt wurde!
Ich denke,da war noch einiges mehr,was vorher passiert ist,und zu dieser grausamen Tat passt...
Übrigens braucht man für das Kopf abtrennen,nicht unbedingt eine Axt oder Säge...
Gute Messer,hauptsache scharf,auch eine Bajonett zb.würde sich gut dafür eignen,


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 14:06
Zitat von monstramonstra schrieb:Doch, dem ist so, entscheidend ist für SGB II die Erwerbsfähigkeit.
Das habe ich genau in meinem Beitrag über dir geschrieben und belegt. So schwer ist das doch gar nicht zu lesen.
Zitat von monstramonstra schrieb:Den Begriff "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" gibt es nicht. Sondern nur die Pflicht, der "Eingliederung" (§ 7 Abs. 4a SGB II) bzw. den "Vermittlungsbemühungen" (§ 136 Abs. 4 SGB III)
Eigene Worte zur Verdeutlichung sind durchaus erlaubt. ;)
Du weißt um was es eigentlich geht?
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber das ist ein müßiger Streit. Denn: Was hat das jetzt alles mit dem Opfer zu tun?
Das erschließt sich aus der Diskusion und kann man im Thread nachlesen.


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18.04.2018 um 14:12
Zitat von lasignoralasignora schrieb:Übrigens braucht man für das Kopf abtrennen,nicht unbedingt eine Axt oder Säge...
Gute Messer,hauptsache scharf,auch eine Bajonett zb.würde sich gut dafür eignen,
Denkst du, der bzw. die Täter haben ein Küchenmesser benutzt? Das bezweifle ich. Und ein Bajonett? Wer hat sowas Zuhause? Da hat man ja wohl eher eine Axt oder Säge Zuhause.
Aber die Spekulationen bringen nichts. Es hat ja einen Grund, warum die Kripo sich nicht zur Art der Tatwaffe(n) äußert.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 14:16
Wenn ein Obdachloser,erwerbsunfaehig ist,bekommt er Geld,vom Staat,( Sozialhilfe)auch wenn er nicht sesshaft ist.
Jedoch muss er auf jedenfall,die Erwerbsunfähigkeit beweisen,beantragen usw. durch Amtsarzt,usw.
Viele Obdachlose sind leider Suchtkrank,und haben auch psychische Erkrankungen,können daher gar nicht arbeiten.
Entweder: arbeitsfähig
oder: nicht erwerbsfähig
oder: Grundsicherung im Alter,warum auch immer
ansonsten gibt es kein Geld...
wenn ein Obdachloser das nicht erledigt hat,( Papierkram usw.) oh je.....dann bekommt er gar nix...solche gibt es auch...leider


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 14:23
Bitte jetzt nicht noch jemand, der sich im Sozialrecht und der sozialen Realität von Obdachlosen auskennt...

Es gibt 1000 Gründe, warum ein Obdachloser KEINE staatliche Unterstützung bekommt. Aber wir wissen nicht, wie die finanzielle Situation des Opfers war und ob und welche sozialrechtlichen Ansprüche er hatte oder gehabt hätte. Man kann nur nicht sagen: "Er hat auf jeden Fall Geld bekommen" und nicht "Er hat auf jeden Fall kein Geld bekommen!"

Es ist müßig.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 14:25
natürlich war es kein kleines Küchenmesser das man zum Kartoffel schälen nimmt:-)
für diese Tat braucht man schon ein anderes *Kaliber*
Auch der oder die Täter waren ein anderes *Kaliber*sehr spezielle Tat!


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 14:34
ob Herr Michael Straten staatliche Unterstützung bekommen hat oder nicht,hat mit der *Tat* sowieso nix zu tun
Mich wundert es eh,dass dieses Thema hier angesprochen wurde.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 14:40
Zitat von monstramonstra schrieb:Bitte jetzt nicht noch jemand, der sich im Sozialrecht und der sozialen Realität von Obdachlosen auskennt...
Was willst du damit sagen?


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 14:43
Zitat von TatzFatalTatzFatal schrieb:Was willst du damit sagen?
Sorry. Das meinte ich:

Bitte jetzt nicht noch jemand, der meint oder glaubt, sich im Sozialrecht und der sozialen Realität von Obdachlosen auszukennen...


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 14:48
Zitat von monstramonstra schrieb:Bitte jetzt nicht noch jemand, der meint oder glaubt, sich im Sozialrecht und der sozialen Realität von Obdachlosen auszukennen...
Wen meinst du damit? Sprich doch die betreffende Person direkt an.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 15:27
Zitat von ayahuaskaayahuaska schrieb:nach so einer langen Zeit, ist ja schließlich schon fast einen Monat her, denke ich, wird die Polizei schon sämtliche Mobilfunkdaten überprüft und ausgewertet haben.

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass der Fall (leider) nicht gelöst wird, wenn nicht noch der Kommissar Zufall ins Spiel kommt.
@ayahuaska
Das kann gut sein, dass die Mobilfunkdaten schon alle ausgewertet wurden. Vielleicht sind ja schon einige Personen im Visier der Polizei, aber um einen Mord nachzuweisen, bedarf es viel mehr. Dass der/diejenige mit eingeschalteten Mobiltelefon auf dem Friedhof war/en - vielleicht nicht gerade in der Mordnacht - ist schon relativ wahrscheinlich.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 15:30
Ich weiß nicht, warum jetzt hier über Sozialleistungen gestritten wird. In einigen Zeitungsartikeln wurde erwähnt, dass Herr Straten staatliche Unterstützung bezogen hat (dass das wenig Geld ist, wenn jemand auf der Straße lebt, ist klar). Und es gab auch eine Beratungsstelle, an die seine Post geschickt wurde. Auch das wurde in den Artikeln erwähnt.


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18.04.2018 um 16:25
@Misetra
Eben. Und diese Beratungsstelle ist gleichzeitig wie eine Meldeadresse (man taucht allerdings nicht beim EWOIS auf unter dieser Adresse). Jeder, der sich dort anmeldet,muss dreimal pro Woche seine Post abholen und kann mit dieser Adresse Transferleistungen beantragen.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

19.04.2018 um 10:55
"Die Toten tun mir nichts".
Nur ein oberflächlicher Spruch, eine Überwindung für diesen ungewöhnlichen Schlafplatz?

War der Friedhof ein Versteck, ein vermeintlich sicherer Platz vor "Lebendigen " ?

Wäre für ihn eine Wohnung unsicherer gewesen ?

Eine Hoffnung, dass die Zeit "Wunden" heilt, statt solche schreckliche aufzureißen ?

Sah er die Zeit gekommen, wieder einen Neuanfang zu wagen ?


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Beat ehemaliges Mitglied

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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

19.04.2018 um 12:03
Zitat von Philipp54Philipp54 schrieb:"Die Toten tun mir nichts".
Meine Vermutung, er meint die ungeschützte Atmosphäre in der Stadt voller Menschen (und auch Obdachlosen und ihren nicht unendlich vielen guten Schlafplätzen). Und er musste sich auch etwas rechtfertigen vor seinem Gegenüber, auf einem Friedhof zu nächtigen - für viele ein nicht geringer Grusel. Bin auch über diesen Satz gestolpert.


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