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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

4.956 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Friedhof, 2018, Koblenz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Beat ehemaliges Mitglied

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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

17.04.2018 um 22:04
Zitat von ayahuaskaayahuaska schrieb:mich verwundert es sehr, das die Behörden kein Stück weiter sind.
Geht mir emotional auch so. Zumal man ja anfangs angedeutet hat, dass man nicht ganz im Dunklen tappt, und aufgrund der Besonderheit des Falles kein größerer Grund der Angst für die Bevölkerung bestehen soll. So sagte man zumindest.
Dennoch zeigt uns der Fall der Susqueda, dass die Spurenermittlung und Erhärtung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Dort hatte man recht schnell viele Informationen, und dennoch ein halbes Jahr die Ergebnisse absichern müssen. Ist halt professionelles Arbeiten.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

17.04.2018 um 22:12
Zitat von BeatBeat schrieb:Geht mir emotional auch so. Zumal man ja anfangs angedeutet hat, dass man nicht ganz im Dunklen tappt,
Naja, was soll man auch sonst sagen?
"Ja, hallo, wir sind die Ermittler, wir haben zwar ne Menge Hinweise aber keine Ahnung. Wir melden uns mal irgendwann wieder, wenn wir schlauer sind!"

Selbst wenn es stimmt, drückt man das diplomatisch aus, und dazu gehören eben auch solche Floskeln.
Zitat von BeatBeat schrieb:aufgrund der Besonderheit des Falles kein größerer Grund der Angst für die Bevölkerung bestehen soll. So sagte man zumindest.
Auch eine Floskel. Was soll man, wiederum, sagen? "Da draußen läuft ein Axtmörder frei herum, bitte brechen sie jetzt in Panik aus!"
Zitat von BeatBeat schrieb:Ist halt professionelles Arbeiten.
Und genau darauf baue ich! Lieber länger gewartet und die richtige Person eindeutig dingfest gemacht als hudelig dem Mob schnell einen Täter präsentiert. Das funktionierte im Mittelalter, aber Gottseidank heute nicht!


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

17.04.2018 um 22:13
Zitat von BeatBeat schrieb:Dennoch zeigt uns der Fall der Susqueda, dass die Spurenermittlung und Erhärtung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Dort hatte man recht schnell viele Informationen, und dennoch ein halbes Jahr die Ergebnisse absichern müssen. Ist halt professionelles Arbeiten.
@Beat
Das wird schon werden. Da bin ich sicher. Der/die Täter wohnt/wohnen ja sehr wahrscheinlich in der Gegend und werden schon noch irgendwo auffallen.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

17.04.2018 um 22:22
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Der/die Täter wohnt/wohnen ja sehr wahrscheinlich in der Gegend
Da würde ich nicht drauf wetten.... leider. Es wär schön, wenn das so leicht zu sagen wäre. ich denke schon, dass ein Fluchtauto im Spiel war. Man kann ja keine Säge/Axt ect unterm Arm durch die Gegend tragen. Wobei Autos, da gebe ich dir Recht, auch kurze Strecken fahren können.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

17.04.2018 um 23:46
Interessant wäre der "Täter", den die OFA kreiert hat. Denn sie wissen alle Details und können so richtige Überlegungen anstellen.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 06:20
Zitat von ayahuaskaayahuaska schrieb:mich verwundert es sehr, das die Behörden kein Stück weiter sind.
Mich nur bedingt.
Es war Gründonnerstag oder Karfreitag inklusive "Tanzverbot", es regnete, einige Leute waren wegen der Ferien im Urlaub, da wird es schlicht keine Zeugen geben.

Ich persönlich hab ja zuerst, auch Aufgrund des Tatzeitpunktes in den Ferien, auf mehrere, sehr junge Täter getippt, aber die hätte man schon.
Dass die Behörden noch nicht weiter sind, obwohl sie sicher die Handy-Daten der betreffenden Funkzellen bereits ausgewertet haben impliziert für mich, dass der Täter kein ihm zuzuordnendes Telefon dabei hatte. Dass das für eine ganze Gruppe Jugendlicher zutrifft halte ich für abwegig, die hätten vermutlich noch ein Video gemacht und auf 4chan hochgeladen. Außerdem hinterlassen Jugendliche meiner Erfahrung nach Spuren ohne Ende.

Heutzutage hat man auch nicht einfach so kein Mobiltelefon dabei.
Der oder die Täter besaßen entweder keine Mobiltelefone, oder gingen ohne oder mit ausgeschalteten Handys dorthin.
Ersteres spräche für einen Mord im Milieu, Letzteres für einen Täter, der nicht zum telefonieren auf den Friedhof kam, sondern vermutlich in Mordabsicht.

Ohne Zeugen und Mobilfunkdaten dürfte das schwierig werden, bliebe noch DNA, aber die muss man erstmal haben und dann auch zuordnen können.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 06:31
Es waren noch keine Ferien. Der Tag als der Tote gefunden wurde ,war der letzte Schultag in Koblenz.


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18.04.2018 um 07:49
Zitat von MacfoMacfo schrieb:Steht OFW (ohne festen Wohnsitz) auf dem Ausweis kann er sich aber Tagesgeld holen.Keine Ahnung wie hoch das jetzt ist, ca. 2000 war das mal 54 mark, weniger wirds wohl nicht geworden sein.
54 Deutsche Mark, waren im Jahr 2000 aber die Wochenendauszahlung. Diese bekamen die Obdachlosen am Freitag. Es waren 3 Tagesgeldsätze auf einmal, weil die Ämter Samstags und Sonntags geschlossen hatten.

Der Tagessatz lässt sich ganz einfach errechnen.

Man teilt einfach den Regelsatz von Hartz 4 durch die Anzahl der jeweiligen Tage des Monats.

Laut Google liegt der aktuelle Regelsatz bei 416 €.

Herr Straten hatte also im März Anspruch auf einen Tagessatz von ( 416:31) 13,42 €.

Im Jahr 2000 war er ja auch bereits obdachlos. Im Jahr 2000 lag der Regelsatz der Sozialhilfe bei 550 DM.

Damals bekam er ( 550:31) 17,74 DM als tägliche Zuwendung.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 07:55
Zitat von KodamaKodama schrieb:Es war Gründonnerstag oder Karfreitag inklusive "Tanzverbot", es regnete, einige Leute waren wegen der Ferien im Urlaub, da wird es schlicht keine Zeugen geben.
Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 22. auf den 23.März.

Gründonnerstag und Karfreitag fielen dieses Jahr auf den 29/30 März.


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Macfo ehemaliges Mitglied

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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 08:30
@EDGARallanPOE
Morgen,

Bedeutet also die Tagessätze sind quasi h4 in Tagesraten.

danke für deinen Beitrag, wieder etwas gelernt.

Grüße

Fo


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 08:43
https://www.mainz.de/vv/produkte/100140100000027397.php (Archiv-Version vom 20.01.2018)
Im Auftrag des Jobcenters Mainz und der Stadt Mainz zahlt die "Psychosoziale Beratungsstelle und Tagesauftenhalt" (Evangelische Wohnungslosenhilfe Mainz) die Tagessätze für Wohnungslose aus.

- Pro Kalendermonat sind das in Mainz derzeit 14 Tagessätze à 11,96 Euro.
- persönliche Vorsprache: Mo - Fr: 9.00 bis 10.30 Uhr.
Der Tagessatz ist geringer als H4 aufgeteilt auf die Kalendertage.

Wognungslose bekommen weniger, die Stadt Mainz zahlt 11.96€ als Tagessatz.


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18.04.2018 um 08:50
@TatzFatal
Voraussetzung für die Leistung von "Tagessätzen für Wohnungslose" ist aber, dass "kein anderer Leistungsbezug" vorliegt. Das ergibt sich aus der Internetseite der Landeshauptstadt Mainz. Sollte also der Getötete Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII bezogen haben, hätte er keinen Anspruch auf diese Tagessätze gehabt, sondern auf die regulären Sozialleistungen.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 09:24
Zitat von BenandanteBenandante schrieb:Voraussetzung für die Leistung von "Tagessätzen für Wohnungslose" ist aber, dass "kein anderer Leistungsbezug" vorliegt
Damit sind Dinge wie z.B. Rentenbezüge gemeint.
Obdachlose bekommen kein H4, und um die Tagessätze zu erhalten müssen sie eine Bescheinigung über ihre Wohnungslosigkeit vorzeigen.


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18.04.2018 um 09:35
@TatzFatal
So pauschal kann man das nicht sagen. Selbstverständlich gibt es auch Obdachlose, die die Regelleistung nach dem SGB II (Hartz IV) bekommen. Ob Herr Straten dazu gehörte, wissen wir nicht.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 09:54
Zitat von BenandanteBenandante schrieb:So pauschal kann man das nicht sagen. Selbstverständlich gibt es auch Obdachlose, die die Regelleistung nach dem SGB II (Hartz IV)
Obdachlose können unter der Voraussetzung H4 beantragen wenn sie eine gültige Postadresse vorlegen können, ein Bankkonto haben, und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehn.
Auf wieviele Obdachlose trifft das zu?

Hast du einen Link zu deinen Infos? Das wäre mir zumindest gänzlich neu dass das anders wäre.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 10:22
@TatzFatal
Link kann ich jetzt nicht bieten, aber ein Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage: § 7 Abs. 1 Ziff. 1.-4. SGB II sagt, wer grundsätzlich Hartz IV bekommt: Man muss das richtige Alter haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sein und seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in der BRD haben. Ein Bankkonto und eine Wohnung sind nicht erforderlich.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 10:45
Zitat von BenandanteBenandante schrieb:Selbstverständlich gibt es auch Obdachlose, die die Regelleistung nach dem SGB II (Hartz IV) bekommen.
Wer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (Erwerbsfähigkeit und -willigkeit) erhält kein ALG II (Hartz IV).

Das dürfte bei Personen, die nicht nur kurzfristig obdachlos sind, der Fall sein. Alles andere würde die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, 1-Euro-Jobs, Terminen beim Jobcenter, Beibringen von Nachweisen usw. bedeuten.


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 10:59
@monstra
Hartz IV-Anspruch hat, wer erwerbsfähig ist. Auch der Obdachlose. Wenn er nicht erwerbsfähig ist, kann er Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten. Wenn er seinen Pflichten im Leistungsverhältnis nicht nachkommt, werden die Leistungen gekürzt (Sanktion). Aber wer sagt denn, dass Obdachlose grundsätzlich nicht erwerbsfähig sein sollen?


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 11:17
Hier, das bekommen Obdachlose, sofern sie es beantragen
http://www.geseke.de/buergerinfo/produkte/pr52.php (Archiv-Version vom 17.11.2016)


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Gerd Michael Straten - Obdachloser auf Koblenzer Hauptfriedhof geköpft

18.04.2018 um 11:22
@Benandante

Theoretisch ja. In § 8 SGB II heißt es:
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
"Leichte Arbeit" ist ausreichend. Das mögen viele Obdachlose noch hinkriegen.

In der Praxis sieht das anders aus, denn eine Leistung ist an Bedingungen geknüpft ("Fördern und Fordern", wobei das "Fordern" des größten Raum einnimmt). Die meisten Obdachlosen können oder wollen (meist Beides, weil erkrankt) diese Bedingungen nicht erfüllen.

§ 2 SGB II:
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (...) müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (...) haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich (...) einsetzen.
Wer dem nicht nachkommt (was bei den meisten Obdachlosen aufgrund Suchterkrankungen usw. der Fall sein dürfte), dann wird sanktioniert. Erst 30, dann 60 und schließlich 100%.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31a.html

Wer erwerbsfähig und sanktioniert ist, der bekommt keine anderen Leistungen (z.B. nach dem SGB XII).

Diese Obdachlosen haben dann nichts.


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