Pipi.Strumpf schrieb:Schließlich tickt dieser Täter nicht normal, also können wir das auch nicht unbedingt mit reinem Fakten- und Sachverstand deuten.
Nur anhand der Tatausführung kann man gar nicht beurteilen, wie ein Täter "tickt". Es gibt eine Vielzahl möglicher Motive, warum eine Tat wie diese hier auf diese Weise ausgeführt wurde.
Das kann von einem Exempel bis hin zu einer psychischen Beeinträchtigung des Täters einfach alles sein.
Normalerweise haben Menschen eine Tötungshemmung, welche je nach Typus mal schwerer und mal leichter überwunden werden kann. Darüber hinaus sind unterschiedliche Tatausführungen mal mehr und mal weniger wahrscheinlich, weil auch hier unterschiedliche Hemmschwellen bestehen. Es ist grundsätzlich einfacher, jemanden aus der Distanz zu töten, als aus der Nähe. Und besonders blutige oder exzessive Tötungen sind nochmals mit höheren Hürden versehen.
Aber keiner hier kennt die Hürden des Täters. Keiner weiß, welche Erfahrungen er mit Gewalt gemacht hat, keiner kennt die Motive und damit kann auch keiner beurteilen, wie starkt diese für den Täter waren. Vielleicht wollte er schon immer mal einen Menschen köpfen, vielleicht eskalierte die Situation, vielleicht wollte er etwas damit mitteilen, vielleicht zwang ihn eine innere Stimme dazu.
Wir neigen schnell dazu, mögliche Tätergruppen oder Motive zusammen zu reimen. Aber damit schaden wir nur, denn damit geraten plötzlich Gruppen oder Menschen unnötig unter Verdacht.
BigMäc schrieb: Ich hatte geschrieben, es wäre höchst kontraproduktiv, würde ein Gläubiger oder ein Erpresser seinen Schuldner töten
Das hängt davon ab, was der Gläubiger erreichen möchte. Möchte er das Geld dieses Schuldners wieder haben, hast Du sicher recht. Möchte er die Wahrscheinlichkeit erhöhen, grundsätzlich sein Geld von seinen Schuldnern wieder zu bekommen, kann die spektakuläre Tötung eines Schuldners und der damit verbundene Ausfall in Form eines Exempels durchaus eine "Investition" sein (makaber, aber eben mal rational betrachtet).
Hinzu kommen neben rein rationalen Erwägungen auch Gewaltexzesse. Der Gläubiger hat sich so wenig im Griff, dass er irrational handelt.