EDGARallanPOE schrieb:MissMary schrieb:
Er war obdachlos, hatte aber weder Kontakte in diese Szene noch szenetypische Probleme (Verwahrlosung, Sucht, ...). Man fragt sich zwangsläufig, warum er keine Priorität gesetzt hat, aus dieser Situation wieder herauszukommen und wie er überhaupt in der Situation gelandet ist.
Ich persönlich denke, dass er seine Obdachlosigkeit selbstbestimmt gewählt hat.
Meist steckt dann doch ein Ereignis dahinter, welches die Wahlmöglichkeit stark einschränkt.
Szenarien
Er hat nach der Geschäftsaufgabe genug Reserven, um seinen Lebensunterhalt weiter selbst zu bestreiten, bleibt weiter selbstständig und lebt unabhängig von Sozialleistungen ohne Verpflichtungen und „Gängeleien“,
Die Reserven gehen zu Neige oder die Selbstständigkeit ohne Geschäft bringt nicht genug ein ,er beantragt ALG II beim Jobcenter.
Er beantragt direkt nach Geschäftsaufgabe zur Bestreitung seines Lebensunterhalt Sozialleistungen.
Die Wohnung mit Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft ist groß genug um wohnen zu bleiben oder wurde darauf abgestimmt.
Mietschulden führen zur Kündigung
Streit/Trennung führt zum Auszug
Auszug der Freundin führt zu einer Wohnungsgröße, die von Hartz IV nicht finanziert wird.
Mit Mietschulden und ohne Arbeitsnachweis findet er keine Wohnung, auch nicht im sozialen Wohnungsbau.
Streit/Trennung und Schulden führen zur Resignation
Eine kleinere Wohnung entspricht nicht seinen Vorstellungen.
Wenn diese Situation um die Jahre 2008 herum passierte.
Hotelzimmer wurden umfunktioniert für „Gestrandete“.
Große Altbauhäuser wurden zu 1oder 2 Zimmer Wohnungen umfunktioniert, mit Inventar von Wohnugsauflösungen eingerichtet, für den max. Sozialhilfesatz vermietet.
In einigen Häusern kam ein Trupp zum Monatsende zum abkassieren.
Die Mitbewohner boten zu wenig Sicherheit bzgl. der selbst angemieteten Räumlichkeiten
Obdachlosenunterkünfte bieten noch weniger Schutz vor Diebstahl und körperlichen Übergriffen.
Der Friedhof ist bei den Möglichkeiten der sicherste Ort.
MS : „Die Toten tun mir nichts.“
Ein anderes Szenario ist womöglich die Beantragung von ALG II als die Obdachlosigkeit eingetreten ist.
Die steht diesem Personenkreis uU auch zu, ohne Konto und Adresse.
3-fach Opfer ?
finanziell nicht alleine schuldig
für die Obdachlosigkeit nicht alleine verantwortlich
für seine Ermordung reicht das Wort Opfer nicht aus.