Mark_Smith schrieb:S-Town schrieb:
Aktuell: 1035 Uhr Die vorsitzende Richterin verkündet: Nach Strafproßessordnung muß der Angeklagte mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherheitsverwahrung rechnen. Sie bittet den Gutachter, das Gutachen um diese Punkte zu erweitern.
Mark_Smith antwortet:
Der Anwalt sollte dem Ingo P. vielleicht mal sagen, er solle aufhören zu grinsen, sonst kommt er ev. nie mehr raus. Das scheint ein selten doofer Typ zu sein dieser Ingo P.
Ein besonderer Aspekt in Bezug auf die Person des Angeklagten.
Ist er sich überhaupt bewusst, was er „angerichtet“ hat?
Er fungierte als Richter über Leben und Tod und anschließender Einmauerung seiner Erzeuger.
Erzeuger, die ihn sicher nicht Tag und Nacht verprügelt und missbraucht haben, im Gegenteil.
Ich bin sprachlos, was den Angeklagten betrifft, daher ist eine anschließende „Sicherheitsverwahrung“ sicher berechtigt, im Vorfeld der vorsitzenden Richterin, laut ihrer Ankündigung.