@Gast4321: Wenn Sie wirklich glauben, eine Staatsanwaltschaft würde sich "Anklagevorwürfe nicht nur ausdenken", dann hatten Sie allem Anschein nach noch nie mit der "objektivsten Behörde der Welt" zu tun.
Wenn Anklagevorwürfe nicht regelmäßig in der Luft zerrissen werden könnten, wieso gibt es dann Strafverteidiger?
Ich habe es selbst schon etliche Male erlebt, dass aufgrund von Spekulationen Anklagen erhoben wurde, die mangels seriöser Prüfung zur Zulassung von Hauptverhandlungen führten, in denen man speziell Zeugen aus dem Bereich der Polizei innerhalb kürzester Zeit regelrecht zerlegen konnte, wodurch die Anklagen wie ein Kartenhaus in sich zusammen stürzten.
Selbst bei Mordanklagen, in denen man lediglich eine Indizienkette vorwerfen konnte, ist das schon passiert. Die Staatsanwaltschaften sind nicht objektiv und sie werten entgegen ihrer eigentlichen Aufgabe selten für den Töter sprechende Aspekte in gleichem Maße, wie diesen belastende. die Staatsanwaltschaft ist Ermittlungsbehörde, sieht sich aber selbst als Anklagebehörde. Außerdem ist eine "Verpolizeilichung" des Ermittlungsverfahrens zu beobachten, bei denen häufig die Meinung von juristisch überschaubar bewanderten Polizeibeamten sehr viel zählt und von den Staatsanwaltschaften ungeprüft übernommen wird.
Das alles soll sicher nicht die beiden Herrschaften aus Schnaittach entlasten, allerdings halte ich dieses schwarz-weiß-Denken bezüglich der Qualität staatsanwaltschaftlicher Arbeit als Strafverteidiger für kaum erträglich.