Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden
21.02.2019 um 23:10Photographer73 schrieb:Der Anstifter wird wie der Täter bestraft.Ist das tatsächlich so? Das wäre gut.
Photographer73 schrieb:Der Anstifter wird wie der Täter bestraft.Ist das tatsächlich so? Das wäre gut.
Photographer73 schrieb:Wieso sollte das nicht möglich sein ? Auch Leute, die zB ihre Partner umbringen lassen (Auftragsmord), gehen in den Knast, selbst wenn sie selbst weder geschossen, zugestochen oder ähnliches haben. Der Anstifter wird wie der Täter bestraft.Es scheint so zu sein. In Vergangenheit gab es sowas öfters meine ich mich zu erinnern, vom Hörensagen.
Photographer73 schrieb:Ich hab das irgendwo gelesen, mom. ich such es mal eben.Musst Du jetzt nicht suchen. Ich war nur überrascht.
Isimaus schrieb:Photographer73 schrieb:Doch bitte, er soll :)
Ich hab das irgendwo gelesen, mom. ich such es mal eben.
Musst Du jetzt nicht suchen. Ich war nur überrascht.
. Das StGB legt in § 26 fest, dass der Anstifter gleich einem Täter zu bestrafen ist. Eine gesetzliche Strafmilderung ist also (im Gegensatz zur Beihilfe) nicht vorgesehen. Die Strafe für den Anstifter kann allerdings in bestimmten Fällen höher oder niedriger sein als beim Haupttäter der konkreten Haupttat (vgl. § 28 und § 29 StGBWikipedia: Anstiftung (Deutschland)
Becky schrieb:Da kommen wir aber wieder zu dem Punkt, dass man ihr nachweisen muss, ihn auch tatsächlich angestiftet zu haben. Und da bin ich schon sehr gespannt drauf, obs da was gibt und wenn ja, was und wie eindeutig das ist. Ich war grade versucht zu sagen, dass wohl niemand auf die Idee käme, einen Mord via What'sApp und co zu "beauftragen" oder die Planung durchzugehen, aber naja. In diesem Fall halte ich nichts für unmöglich.Da habe ich auch meine Bedenken wie das mit dem nachweisen laufen wird. Was hat sie denn bisher zugeben?
Becky schrieb:Da kommen wir aber wieder zu dem Punkt, dass man ihr nachweisen muss, ihn auch tatsächlich angestiftet zu haben. Und da bin ich schon sehr gespannt drauf, obs da was gibt und wenn ja, was und wie eindeutig das ist.Ja eben, davor habe ich auch so Angst, dass sie mit weniger davonkommt :( was man diese 3 Tage so über sie erfahren hat, ne, das ist für mich und wohl auch für viele andere Mitglieder hier glasklar, dass sie nicht weniger schuldig ist.
Gast4321 schrieb:War es nicht so dass sie mit der Beseitigung der Spuren und den Leichen Angaben gemacht hat?Sie sagte im Verhör mit dem Ermittlungsbeamten dass sie von I. gezwungen wurde die Spuren zu beseitigen.
Photographer73 schrieb:Die Strafe für den Anstifter kann allerdings in bestimmten Fällen höher oder niedriger sein als beim Haupttäter der konkreten Haupttat (vgl. § 28 und § 29 StGBMist. Wie ich dachte :( und dann das Anstiften noch nachweisen, gnah.
Isimaus schrieb:Sie sagte im Verhör mit dem Ermittlungsbeamten dass sie von I. gezwungen wurde die Spuren zu beseitigen.Ach ja, so war es. Ach, die kommt nicht damit durch … Alles andere wäre eine Frechheit.
Isimaus schrieb:2017Tatvorwurf: Die Angeklagten sollen zunächst gemeinschaftlich in unterschiedlicher Tatbeteiligung versucht haben, die Geschädigten zu vergiften. Als dies misslungen sein soll, soll der Angeklagte I.P. die Geschädigten erschlagen habenAus der Anklage geht eindeutig hervor, daß sie zwar angeklagt ist, aber es für die Staatsanwaltschaft anscheinend als erwiesen gilt, daß sie nicht aktiv an der letztendlichen Tötung beteiligt war. Betonung auf aktiv im Sinne von direkt handelnd.
Becky schrieb:bin gespannt, was letztendlich dabei rauskommt.Ich auch. Die Staatsanwaltschaft muß ja irgendwas in der Hand haben, um in ihr die treibende Kraft zu sehen.
Photographer73 schrieb:Die Staatsanwaltschaft muß ja irgendwas in der Hand haben, um in ihr die treibende Kraft zu sehen.Davon bin ich felsenfest überzeugt!
Photographer73 schrieb:Aus der Anklage geht eindeutig hervor, daß sie zwar angeklagt ist, aber es für die Staatsanwaltschaft anscheinend als erwiesen gilt, daß sie nicht aktiv an der letztendlichen Tötung beteiligt war. Betonung auf aktiv im Sinne von direkt handelnd.Vielleicht. Aber immerhin sind es "zwei versuchte Mordversuche" die auch ihr zur Last gelegt werden, ich denke und hoffe nicht dass das seitens des Gericht ignoriert wird, und demnach hart bestraft werden wird.