Bluelle schrieb:@frauZimt
Ja klar, sorry das Gericht war der Meinung.
Das ist gerade die spannende Frage. Wer hätte was wann sehen, feststellen müssen?
Ich habe gestern/vorgestern(?) eine gerichtssprecherin gehört, die sich vor der kamera - nach meinem eindruck- sichtlich unwohl fühlte.
Die hat erklärt, dass das gericht von der frau einen guten eindruck hatte, dass sie für ihr kind sorgen würde.
Und so stelle ich mir das auch vor:
Die mutter hat einen guten eindruck hinterlassen. Alles was zur sprache gebracht wurde, hat sie so beantwortet, wie man es von einer mutter erwartet.
Der eindruck, den ein kläger, beklagter oder zeuge vor gericht macht, spielt eine große rolle,- wenn aus den akten nichts gegenteiliges hervorgeht.
Das gericht war/ist grundsätzlich der meinung, dass eine mutter für ihr kind am besten sorgen kann.
Das ist hier leider komplett schief gelaufen.
Dieser junge wird das, was ihm angetan wurde, niemals vergessen können. Eine therapie, die das ausbügelt, gibt es nicht.
Darum darf dieser fall nicht als einzelner betriebsunfall durchgehen.
("Tragisch! Alle wollten das beste. Leider ist es schief gegangen")
Man muss ganz genau schauen, was an welchen stellen zu verändern ist, damit sich etwas ähnliches nicht wiederholt.
Und nicht nur feststellen, auch umsetzen.
Genaueres arbeiten erfordert mehr zeit und da zeitnah entschieden werden muss, muss unbedingt viel mehr qualifizierstes personal eingestellt werden usw.