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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

142 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, August, Disco ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 13:54
Am 13.08.2018 fand in Freiburg eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung statt bei einer Diskothek.
Der Fall bietet gleich mehrere Diskussionspunkte:
Mehrere Tatverdächtige wurden alleine aufgrund von Gerüchten und ohne objektive Spuren inhaftiert.
Ist das überhaupt verhältnismäßig? Bekommen sie gegebenenfalls Haftentschädigung?
Einerseits ist der Prozess auf Zeugenaussagen angewiesen. Andererseits machen sich die Zeugen möglicherweise wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Wie lässt sich dieser Konflikt lösen?
Überwachungskameras könnten die Aufklärung solch schwieriger Fälle unterstützen.
Könnten Überwachungskameras in besonders gefährdeten Areale Sinn machen ?
Dem Opfer wurde möglicherweise mit K. O. Tropfen verabreicht. Sollte der Verkauf solcher Mittel strenger kontrolliert werden?
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-mutmassliche-gruppenvergewaltigung-angeklagter-aus-u-haft-entlassen-a-1288628.html


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 15:45
@SweetPrincess
Hier gibt es schon was zum Thema.
https://www.allmystery.de/ng/search?query=gruppenvergewaltigung

Ich sehe gerade, wurde ja geschlossen.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 17:29
nur zu einem Randaspekt:
Zitat von SweetPrincessSweetPrincess schrieb:Bekommen sie gegebenenfalls Haftentschädigung?
es geht in dem von Dir verlinkten Artikel darum, dass die Angeklagten aus der U-Haft entlassen werden. Der Prozess geht weiter. Solange kein Freispruch erfolgt ist, steht diese Frage nicht ansatzweise zur Debatte...

Abseits davon meine persönliche Meinung: wenn aus einer Gruppe heraus eine Straftat begangen wird, sollte meiner Ansicht nach gelten, dass diese Straftat allen Mitgliedern der Gruppe zugerechnet wird, die nicht beweisen können, an dieser Tat nicht beteiligt gewesen zu sein und die nicht durch ihre Aussagen zur Aufklärung der Straftat und bei der Überführung des konkreten Täters mitwirken! Die Beweislast der Anklage sollte sich hier darauf beschränken, nachzuweisen, dass der Angeklagte zu der Gruppe gehörte, die die Straftat begangen hat.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 17:40
Mitgliedern der Gruppe zugerechnet wird, die nicht beweisen können, an dieser Tat nicht beteiligt gewesen zu sein
Damit widersprichst du einem elementaren Grundsatz unseres Rechtstaates. Der Staat muss die Schuld eines Täters beweisen und nicht der Täter seine Unschuld. Wenn es keine Beweise dafür gibt, dass jemand aus der Gruppe an der mutmaßlichen Vergewaltigung mitgewirkt hat, gehört diese Person freigesprochen.

In Ausnahmefällen mag man die Zugeörigkeit zu einer Gruppe (z.B. KZ-Wächter) für eine Verurteilung als ausreichend betrachten, aber einfach zu einem weiteren Personenkreis zu gehören, sollte für eine Verurteilung nicht ausreichen.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 17:48
Zitat von SweetPrincessSweetPrincess schrieb:Mehrere Tatverdächtige wurden alleine aufgrund von Gerüchten und ohne objektive Spuren inhaftiert.
Diese Aussage beinhaltet schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörde. Ich fordere dafür Belege von Dir!


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 17:51
Schon vor der Sommerpause in dem Prozess hatte sich abgezeichnet, dass die drei Angeklagten bald aus dem Gefängnis kommen könnten: Es bestätigte sich im Prozessverlauf, dass es bei allen drei Angeklagten keine objektiven Spuren gibt, die auf eine Tatbeteiligung an der Vergewaltigung der Frau oder überhaupt auf einen sexuellen Kontakt mit der 18-jährigen schließen lassen und dass die Männer nur durch Gerüchte und vom Hörensagen belastet wurden.
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.freiburg-gruppenvergewaltigung-kommen-zwei-weitere-angeklagte-frei.27ef8e57-b4b4-45d4-b880-6a7bc154db7e.html


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 18:03
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Damit widersprichst du einem elementaren Grundsatz unseres Rechtstaates. Der Staat muss die Schuld eines Täters beweisen und nicht der Täter seine Unschuld. Wenn es keine Beweise dafür gibt, dass jemand aus der Gruppe an der mutmaßlichen Vergewaltigung mitgewirkt hat, gehört diese Person freigesprochen.
das sehe ich anders: wenn eine Person aus dem Schutz einer Gruppe heraus eine Straftat begeht, dann laden sich alle anderen Mitglieder dieser Gruppe, die weder versuchen, die Straftat zu verhindern, noch versuchen, den Täter zu stoppen und die auch nicht dabei mitwirken, den Täter seiner gerechten Strafe zuzuführen, ebensoviel Schuld auf wie der Täter selbst!

Daher sollte es nicht Aufgabe der Anklage sein, den Tatbeitrag des Einzelnen genau aufzuschlüsseln, sondern es muss die Anklage nur nachweisen, dass die Tat aus dieser Gruppe heraus begangen wurde und dass der einzelne Angeklagte Teil dieser Gruppe war und Kenntnis von der Tat erlangte. Entlastende Merkmale wie zB. das Bemühen die Tat zu verhindern, die Tat zu stoppen oder den Täter anzuzeigen, sind dann von der Verteidigung vorzubringen. Wenn da nichts ist, ist meiner Ansicht nach die Annahme richtig, dass der Angeklagte die Tat entweder selbst begangen hat oder aber zumindest diese billigt, gutheisst und sich damit zu eigen macht! Womit die Strafe dann nicht anders ausfallen sollte als wenn er die Tat selbst begangen hat.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 18:11
Zitat von otternaseotternase schrieb:Mitglieder dieser Gruppe, die weder versuchen, die Straftat zu verhindern, noch versuchen, den Täter zu stoppen und die auch nicht dabei mitwirken, den Täter seiner gerechten Strafe zuzuführen, ebensoviel Schuld auf wie der Täter selbst!
Sagt man so.
Es heisst unterlassener Hilfeleistung, wessen sie angeklagt werden könnten bzw. müssten.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 18:20
@borabora
Ich würde es eher als ‚spontane Bildung einer kriminellen Vereinigung‘ einstufen und es auch als solche angeklagt und verurteilt sehen. Dass das im deutschen Recht nicht so behandelt wird, ist mir bekannt, ich betrachte diese Tatsache als Fehler in unserem Rechtssystem


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 18:27
@otternase
Nein, das ist kein Fehler in unserem Rechtssystem.

Deine Sichtweise widerspricht grundsätzliche Prinzipien eines Rechtsstaates.

Deine Sichtweise bedeutet nicht anders, dass ein Beteiligter bei den Ermittlungen auch gegen sich selber mithelfen MUSS. Denn Deine Forderung, dass er bei der Aufklärung mitzuhelfen hat, bedeutet nichts anderes. Hier versucht Du Grundsätze eines Rechtsstaates auf den Kopf zu stellen.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 18:28
@otternase

Schon, aber wenn "nur" einer vergewaltigt hat, die Anderen zugeschaut, ist es dann unterlassene Hilfeleistung, was moralisch verächtlich ist u. bestraft gehört.

Würden sie im Sinne einer kriminellen Vereinigung bestraft werden, würde das sicher auch i. O. gehen.

Es kommt halt immer auf den Fall u. deren Hintergründe an.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 18:31
Zitat von otternaseotternase schrieb:Abseits davon meine persönliche Meinung: wenn aus einer Gruppe heraus eine Straftat begangen wird, sollte meiner Ansicht nach gelten, dass diese Straftat allen Mitgliedern der Gruppe zugerechnet wird, die nicht beweisen können, an dieser Tat nicht beteiligt gewesen zu sein und die nicht durch ihre Aussagen zur Aufklärung der Straftat und bei der Überführung des konkreten Täters mitwirken! Die Beweislast der Anklage sollte sich hier darauf beschränken, nachzuweisen, dass der Angeklagte zu der Gruppe gehörte, die die Straftat begangen hat.
Im Groben, entspricht es der Rechtsprechung aus den USA.

Ich denke auch, dass es Gutes hat, z.B. bei einer Massenschlägerei, nicht jedem Angeklagten, jeder einzelne Schlag zugeordnet werden muss.

Jetzt das Aber:
Es gibt einige Fälle, in der Menschen wegen Delikten verurteilt wurden, mit denen sie nichts zu tun hatten. Mir fällt der Fall einer jungen Frau ein. Lebend in miesen Verhältnissen, mit ihrer Gruppe unterwegs. Die wollten Drogen kaufen, sie fuhr den Wagen. Die Beifahrer steigen aus dem Wagen, gehen hinter das Haus und töteten einen der Dealer - ohne dem Wissen der jungen Frau. Sie wurde wegen dem Tötungsdelikt verurteilt.
(Quelle würde ich bei Bedarf @otternase raussuchen)

Daher finde ich, dass begangene Verbrechen einer Person und ihrer Schuld zuzuordnen sein müssen. "Mitgehangen Mitgefangen" wäre ein schlechter Ansatz.
Zitat von otternaseotternase schrieb:Ich würde es eher als ‚spontane Bildung einer kriminellen Vereinigung‘ einstufen und es auch als solche angeklagt und verurteilt sehen. Dass das im deutschen Recht nicht so behandelt wird, ist mir bekannt, ich betrachte diese Tatsache als Fehler in unserem Rechtssystem
Unser Rechtssystem wandelt sich stetig. Vielleicht gibt es irgendwann einen Straftatbestand für die im Thread erörterte "Kategorie".


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 18:35
Zitat von jadajada schrieb:Es gibt einige Fälle, in der Menschen wegen Delikten verurteilt wurden, mit denen sie nichts zu tun hatten. Mir fällt der Fall einer jungen Frau ein. Lebend in miesen Verhältnissen, mit ihrer Gruppe unterwegs. Die wollten Drogen kaufen, sie fuhr den Wagen. Die Beifahrer steigen aus dem Wagen, gehen hinter das Haus und töteten einen der Dealer - ohne dem Wissen der jungen Frau. Sie wurde wegen dem Tötungsdelikt verurteilt.
(Quelle würde ich bei Bedarf @otternase raussuchen)

Daher finde ich, dass begangene Verbrechen einer Person und ihrer Schuld zuzuordnen sein müssen. "Mitgehangen Mitgefangen" wäre ein schlechter Ansatz.
Den Fall kenne ich und deshalb schrieb auch ganz explizit folgende Einschränkung
Zitat von otternaseotternase schrieb:es muss die Anklage nur nachweisen, dass die Tat aus dieser Gruppe heraus begangen wurde und dass der einzelne Angeklagte Teil dieser Gruppe war und Kenntnis von der Tat erlangte.
eben um solche Verirrung des Rechts auszuschliessen.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 18:40
Zitat von jadajada schrieb:Im Groben, entspricht es der Rechtsprechung aus den USA.
Nicht wirklich.

Dort gibt es das nur, wenn man von vornherein eine Tat plant (z.B. einen Bankraub) und bei dieser Tat kommt jemand ums Leben. Dann wird z.B. auch dem Fahrer des Banküberfalls diese Tat zugeordnet.

Wichtig ist auch in den USA, dass hier von der ganzen Gruppe einen geplante Tat vorliegt. Das müsste aber erstmal erwiesen werden, dass eine kriminelle Tat von der Gruppe von vornherein geplant war.

Wenn es nur von einzelnen Gruppen Mitgliedern ausgeführt wird (vielleicht spontan), dann ist selbst in den USA nicht in dieser Weise strafbar bzw. würde dann auch "nur" auf unterlassene Hilfeleistung rauslaufen.
Zitat von otternaseotternase schrieb:es muss die Anklage nur nachweisen, dass die Tat aus dieser Gruppe heraus begangen wurde und dass der einzelne Angeklagte Teil dieser Gruppe war und Kenntnis von der Tat erlangte.
Nö, das wäre in keinem Rechtsstaat zulässig. Wie gesagt, da versuchst Du einen der Grundpfeiler eines Rechtsstaates einzureißen und zwar den, dass der Betroffene sich nicht selber belasten muss.

Und letztlich ist das hier OT, man könnte sonst bei jedem Tötungsdelikt auch wieder über die Einführung der Todesstrafe diskutieren.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 18:43
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:einen der Grundpfeiler eines Rechtsstaates einzureißen und zwar den, dass der Betroffene sich nicht selber belasten muss.
nö, ich verlange, dass der Betroffene den Täter belasten muss! Wenn er sich weigert, dass zu tun, muss man annehmen, dass er die Tat billigt, gutheisst und sich damit zu eigen macht! Und damit auch die Strafe für die Tat mittragen muss.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 18:45
Dort gibt es das nur, wenn man von vornherein eine Tat plant
Eben und es ist auch völlig lebensfern, etwas anderes zu fordern. Die in diesem Thread besprochene Tat scheint ja auch relativ "spontan" abgelaufen zu sein und es sit auch strittig, wie viel die einzelnen Personen davon mitbekommen haben.


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26.09.2019 um 18:46
Zitat von otternaseotternase schrieb:nö, ich verlange, dass der Betroffene den Täter belasten muss! Wenn er sich weigert, dass zu tun, muss man annehmen, dass er die Tat billigt, gutheisst und sich damit zu eigen macht! Und damit auch die Strafe für die Tat mittragen muss.
Nein, das hast Du nicht ausreichend durchdacht. Wenn der Betroffene den eigentlichen Täter belasten müsste, liefert er selber den Beweis, dass er sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht hat. Das wäre mit Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar.

Außerdem, wie soll jemand z.B. nachweisen, dass er sich vorher aus der Gruppe entfernt hat? Nein, eine Beweislastumkehr ist in der Regel der falsche Weg und mit einem Rechtsstaat meist nicht vereinbar.


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26.09.2019 um 18:58
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Nicht wirklich.
Dort gibt es das nur, wenn man von vornherein eine Tat plant (z.B. einen Bankraub) und bei dieser Tat kommt jemand ums Leben. Dann wird z.B. auch dem Fahrer des Banküberfalls diese Tat zugeordnet.
In meinem Bsp. war die Tat (Drogendelikt) doch von der gesamten Gruppe geplant. Verurteilt wurde dann auch die Fahrerin- die von dem Drogenkauf wusste.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wichtig ist auch in den USA, dass hier von der ganzen Gruppe einen geplante Tat vorliegt. Das müsste aber erstmal erwiesen werden, dass eine kriminelle Tat von der Gruppe von vornherein geplant war.Wenn es nur von einzelnen Gruppen Mitgliedern ausgeführt wird (vielleicht spontan), dann ist selbst in den USA nicht in dieser Weise strafbar bzw. würde dann auch "nur" auf unterlassene Hilfeleistung rauslaufen.
Hier gibt es dann natürlich eine Abgrenzung zu dem Fall im Thread. Es ist unrealistisch, dass sich alle Angeklagten in der Tatnacht
verabredet haben, am heutigen Abend, nacheinander einen Menschen zu missbrauchen. Allerdings war auch in verschiedenen Artikeln die Rede von Nachrichten per Mobiltelefon, die die Angeklagten geschrieben haben und auf die "Situation vor dem Club" hindeuten.

Es gibt also die Mitteilung, dass ein Opfer da ist. Der Mitteilungsempfänger folgt der Aufforderung des Mitteilungssenders.

Liegt hier eine spontane Verabredung für eine geplante Tat vor?

M.M.n. ja.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 19:03
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Nein, das hast Du nicht ausreichend durchdacht. Wenn der Betroffene den eigentlichen Täter belasten müsste, liefert er selber den Beweis, dass er sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht hat. Das wäre mit Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar.
nein, das ist nicht korrekt.

Ich sage ja, dass auch weiterhin die Anklage die Beweislast hat für die folgenden Grundbedingungen:
- die Anklage muss beweisen, dass die Tat aus der Gruppe heraus begangen wurde
- die Anklage muss beweisen, dass der Angeklagte Mitglied der Gruppe war
- die Anklage muss beweisen, dass der Angeklagte Kenntnis von der Straftat erlangte

Zusätzlich, dass keine Informationen (zB. Aussagen des Opfers) exisitieren und der Angeklagte auch nichts vorbringt, was zeigt, dass er versucht hat, die Straftat zu verhindern oder zu beenden oder den Täter zu überführen.

Der Beweis der Grundanforderungen für "unterlassene Hilfeleistung" wäre damit erbracht, die Beweislast dafür läge weiter bei der Anklage.
Erst im Anschluss, also wenn dieser Beweis bereits erbracht ist, käme die Beweislastumkehr zum tragen.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Außerdem, wie soll jemand z.B. nachweisen, dass er sich vorher aus der Gruppe entfernt hat?
dafür, dass der Angeklagte dabei war und nicht schon vorher sich entfernt hatte, eben dafür läge die Beweislast weiterhin bei der Anklage.


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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

26.09.2019 um 19:09
Zitat von jadajada schrieb:Liegt hier eine Verabredung für eine geplante Tat vor?
Da müsste man wissen, was genau verabredet gewesen sein soll. Haben dem alle zugestimmt etc. Haben alle diese Mittelung erhalten. Dass ist recht komplex und da müsste der genaue Wortlaut bekannt sein und das was diejenigen darunter angenommen haben.

Ich denke, es wird da schon schwer werden eine wirklich geplante Tat nachzuweisen.

Aber wie gesagt, erst müsste - nach USA-Recht - eine gemeinsam geplante Tat nachgewiesen werden. Das ist aber etwas anderes als @otternase vorschwebt.
Zitat von otternaseotternase schrieb:Der Beweis der Grundanforderungen für "unterlassene Hilfeleistung" wäre damit erbracht, die Beweislast dafür läge weiter bei der Anklage.Erst im Anschluss, also wenn dieser Beweis bereits erbracht ist, käme die Beweislastumkehr zum tragen.
Nein, Du verwechselst Beweis mit Beweismittel. Der eigentliche "Beweis" wird erst durch ein Urteil erbracht, nicht vorher und da würden natürlich dann entsprechende "erzwungene" Ausführung des Angeklagten mit eine Rolle spielen.

Und wenn erst ein Urteil gefallen ist, kann der Betroffene in der Sache nicht erneut verurteilt werden.


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