Bone02943 schrieb:Wäre es denn nicht möglich, dass sie sogar die Wahrheit sagen? Möglich wäre ja auch, dass die Geschädigte sich wirklich so verhalten hat.
ich sehe hier das Problem, dass Täter quasi risikofrei derartiges behaupten können, einfach darauf spekulierend, dass schon etwas Zweifel hängenbleiben werden und dies strafmildernd wirkt, während, falls es widerlegt werden kann, diese Falschaussage quasi keine negativen Konsequenzen hat.
Das würde ich sehr grundsätzlich als prinzipielles Problem unseres Rechtssystems betrachten: dass der Täter ungestraft schweigen, aber auch ungestraft lügen darf, ist zwar dem Grunde nach richtig. Dass er aber auch das Opfer seiner Tat mit diesen Lügen ungestraft belasten darf ("die wollte das doch auch" oder "die hat doch selbst schuld" oder ähnliches...), halte ich für einen Grundfehler.
Meiner Ansicht nach sollte ein Täter, der zu seiner Verteidigung dem Opfer eine Mitschuld zuschiebt, der dies aber nicht beweisen kann oder dem dies sogar widerlegt werden kann durch Gegenbeweis, zu der eigentlichen Strafe für die Tat nochmal obendrauf, dh. konsekutiv zu verbüssend, eine Strafe für die Verbreitung von Falschaussagen über das Opfer bekommen. Ganz besonders, wenn das Opfer -was hier zum Glück nicht der Fall ist- gestorben ist und daher den Falschaussagen nicht selbst widersprechen kann!
Wenn eine Falschbehauptung zulasten des Opfers durch den Täter für den Täter ein ganz erhebliches Risiko darstellen würde, dann wäre das Gleichgewicht wiederhergestellt. Momentan ist es meiner Ansicht nach aus dem Lot verschoben.