@Anordnung guten abend,
Anordnung schrieb:Man kann ihn auch Alzheimer-Farid nennen
...wenn schon, dann "Alzheimer-Fuat"!
ich hab da mal ein bißchen reingelesen- dieser türsteher fuat y. behauptet zwar, sich noch nicht einmal an den gestrigen tag erinnern zu können, aber immerhin wußte er doch, daß in der tatnacht sehr viel lärm an seinem standort war, verursacht von lauter musik, und bestimmt 70 johlenden und betrunkenen gästen, die um ihn herum standen.
außerdem konnte er sich noch genau an die kopfhörer erinnern, die er im ohr hatte, um mit seinem arbeitskollegen in der disco zu kommunizieren- dieser sagte aber aus, daß beide mit sicherheit keine kopfhörer anhatten, und daß draußen vor der tür höchstens eine hand voll gäste standen...
dies bedeutet dann aber, daß der zeuge fuat y. sich zwar an tatsächlich stattgefundene ereignisse nicht mehr erinnern kann, stattdessen fallen ihm dann aber sachen ein, die es gar nicht gab!
zwei sachen würde ich gerne mal wissen:
1. ist fuat y. persönlich bekannt mit einem, oder mehreren, angeklagten?
2. sind die beiden türsteher angestellte der diskothek, oder gehören sie zu einem externen sicherheitsdienst?
bei letztgenanntem (= externer sicherheitsdienst) müßte fuat y. dann allerdings eine "Sachkundeprüfung nach §34 GewO" erfolgreich abgelegt haben, was ich mir bei dessen paradoxen erinnerungsvermögen eigentlich nur sehr schwer vorstellen kann.
da wartet noch viel arbeit auf den richter- ich bin gespannt, wie dieser weiter vorgeht...
mfg: domlau