Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen
16.01.2018 um 22:08seit 2010 ist L wegen sexuellen Missbrauch bekannt und wurde zu 4 Jahren verurteilt.
Seit 2015 ist L. mit der Mutter des 9 jährigen Jungen zusammen. Der Kleine war damals 7 Jahre und wahrscheinlich in der ersten Klasse. Im Jahr 2016 zieht die Mutter mit dem Typ zusammen.
im Juni 2017 verurteilt ein Richter des Amtsgerichts am Wohnort der Familie L. wegen des Kontakts zu dem Kind zu vier Monaten Haft. L. legt gegen das Urteil Berufung ein. Die Entscheidung steht aus.
Wir haben jetzt 01.2018, mehr als 6 Monate sint mittlerweile vergangen, und das in Sachen eines laufenden Missbrauchs an einem kleinen Menschen.
Ich frage mich welch ein Verantwortungsbewusstsein das Gericht und auch das Jugendamt haben. Vorallem das Jugendamt vor Ort wusste um die Umstände in der Familie.
Der Stapel der Gerichtsakten wurde von unten nach oben im Zeitrahmen von täglich 8 Stunden abgearbeitet. Ich möchte wissen, wann der Einspruch von L. beschieden worden wäre, hätte nicht ein Aussenstehender Alarm gegeben.
Auch die Aemter sollten wegen Verschleppung belangt werden können. Jedem der Beteiligten musste klar gewesen sein, dass der Fall schnell zu bearbeiten gewesen wäre.
Und der Kleine musste die Monate aushalten.
Seit 2015 ist L. mit der Mutter des 9 jährigen Jungen zusammen. Der Kleine war damals 7 Jahre und wahrscheinlich in der ersten Klasse. Im Jahr 2016 zieht die Mutter mit dem Typ zusammen.
im Juni 2017 verurteilt ein Richter des Amtsgerichts am Wohnort der Familie L. wegen des Kontakts zu dem Kind zu vier Monaten Haft. L. legt gegen das Urteil Berufung ein. Die Entscheidung steht aus.
Wir haben jetzt 01.2018, mehr als 6 Monate sint mittlerweile vergangen, und das in Sachen eines laufenden Missbrauchs an einem kleinen Menschen.
Ich frage mich welch ein Verantwortungsbewusstsein das Gericht und auch das Jugendamt haben. Vorallem das Jugendamt vor Ort wusste um die Umstände in der Familie.
Der Stapel der Gerichtsakten wurde von unten nach oben im Zeitrahmen von täglich 8 Stunden abgearbeitet. Ich möchte wissen, wann der Einspruch von L. beschieden worden wäre, hätte nicht ein Aussenstehender Alarm gegeben.
Auch die Aemter sollten wegen Verschleppung belangt werden können. Jedem der Beteiligten musste klar gewesen sein, dass der Fall schnell zu bearbeiten gewesen wäre.
Und der Kleine musste die Monate aushalten.