Andante schrieb:Skepsis, ob die StA das alles beweisen kann, heißt nicht Kritik an der Arbeit der StA, wie einige aber immer unterstellen wollen.
Skepsis heißt lediglich, zu fragen, ob die Spuren die, gesichert werden konnten, vor Gericht handfeste Indizien bezgl. Vorsatz bei den angeklagten Taten darstellen. Und was die Spurenlage zB am Leichnam betrifft, könnte die etwas dünn sein, wenn die Gerichtsmediziner nichts Eindeutiges mehr feststellen konnten, weil die Leichenteile zu lange im Wasser gelegen haben. Das ist NICHT Schuld oder Versäumnis der StA, sondern einfach Pech bzw. den besonderen Umständen des Falles geschuldet.
Vor Gericht ist es dann aber nun mal so, dass eine dürftige Spurenlage, egal worauf sie beruht, nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ für eine Verurteilung nicht ausreichen kann, mag der Angeklagte auch in den Augen der ganzen Welt schuldig sein.
So ist es. Das hat absolut nichts mit Unfähigkeit zu tun oder damit, daß man den Ermittlern, Forensikern oder der StA Kompetenzen abspricht. Und dennoch sind Anklage und Hauptverhandlung nun mal zwei verschiedene Paar Schuhe. Und gerade der Vorsatz wird sich mMn sehr schwer beweisen lassen (Infostand heute). Diese Vermutung meinerseits beruht aber lediglich auf der Tatsache, daß wir so gut wie nichts über die der StA vorliegenden Beweise wissen. Gibt es diese, wunderbar. Gibt es sie nicht oder nur Indizien, wird der Vorsatz juristisch evt. nicht zu halten sein.
Dawn schrieb:Ich finde eher, das es nicht sein kann, dass ein Mörder wegen der unstrittigen Alleinpräsenz am Tatort entspannt behaupten kann, dass er es doch gar nicht war - und man ihm die Tatablauf videogenau nachweisen müsse.
So läuft es aber nun mal in einem Rechtsstaat oder möchtest du diesen lieber abgeschafft sehen ? Jedem dürfte klar sein, daß nur PM für z.B. die Stiche verantwortlich sein kann und gerade diese Stiche um den Todeszeitpunkt rum, sind ein starkes Indiz für Mord. Und dennoch muß PM diese Tat nachgewiesen werden, völlig egal was die Öffentlichkeit denkt.
marisa2 schrieb:Auch wenn KW freiwillig irgendwelchen SM-Spiele zugestimmt haben sollte rein fiktiv, würde ihr Tod dadurch nicht zu einem Unfall. Es ist und bleibt Mord, wie auch immer die Vorgeschichte ist.
Das ist falsch. Wenn dem so wäre, könnte ihr Tod durchaus ein Unfall gewesen sein oder eine fahrlässige Tötung. Wir wissen nichts über die Todesursache, selbst die GM konnte da kein Licht ins dunkel bringen und grenzt das Ganze auf Kehlschnitt oder Erstickungstod ein. Auch hierbei frage ich mich, wie sie zu diesen Möglichkeiten kommen, zumal die beiden Tötungsarten nicht gerade ähnlich sind.
Dennoch, auch ich glaube ja nicht, daß es da irgenwelche Spielchen in Einvernehmen gab. Und selbst WENN, dann wäre KW dennoch immer noch das Opfer und sie trifft so oder so keinerlei Schuld, das ist ja wohl klar. Auch das muß man doch nicht ständig wiederholen müssen, darüber sind wir uns doch alle einig. Fakt bleibt, mit dem angeklagten vorsätzlichen Mord hängt die StA die Messlatte sehr hoch und ich hoffe, daß sie ihnen nicht auf die Füße fällt, aus irgendeinem Grund.