@traces Werden Anklagen nicht je nach Bedarf mit Unterstützung von Fachpersonal erhoben, seien es Psychologen, Pathologen und und und ?
Auf solche Fachgutachten baut doch eine Anklage auf, oder nicht?
Wo steht geschrieben, dass juristische psychologische Gutachten nach anderen Aspekten geschrieben werden als andere psychologische Gutachten (wie private z.B.)?
Gibt es da Unterlagen oder ist das dein persönlicher Eindruck, dass dies so gehandhabt wird?
traces schrieb:Die juristische Einordnung von Handlungen und Verhaltensweisen orientiert sich an (Grob-)Klassifikationen vorgenommener Handlungen, d.h. Verletzungsbilder an den primären und sekundären Geschlechtsorganen werden Sexualhandlungen zugeordnet, wenn andere "zufällige" (unwillkürliche) oder anderweitig erklärbare Ursachen (z.B. Verletzungen im Rahmen eines mechanischen Unfalls z.B.) ausgeschlossen werden können und sich weitere Indizien (Setting, Instrumente u.Ä.) vorliegen, die der Klassifikation entsprechen.
All dies dürfte doch in diesem Falle zutreffen. Zudem haben die Ermittler weit mehr Details zur Verfügung (Obduktion-Bericht, genaue Route und somit Zeitplan des möglichen Ablaufs usw.)
Dir stehen dagegen kaum Details zur Verfügung (vor allem Details über die Einstiche wären sicher sehr hilfreich).
Dennoch ziehst du Schlüsse, die man einfach so nicht ziehen kann, da eben wichtige Parameter fehlen.
Für diese Fragen
traces schrieb:Die Frage ist jedoch: Wenn eine sexuelle Motivation DER Antrieb schlechthin für das Handeln des Täters war:
- warum stach er 14 Mal ins Genital, und nicht ein oder zweimal?
- wieso tat er es mit einem Messer und nicht einem anderen, stumpfen Instrument?
- weswegen gibt es einen singulären Stich in den Brustkorb?
- weswegen folgt die Anzahl der Stiche eher einem Exzess ("Aus-Brechen" -> Aggression) im Handeln, wenn es doch "lediglich" um sexuelle Befriedigung geht? usw.
haben wir sicher keine brauchbaren Antworten, auch du nicht, oder?
Die Ermittler haben aber genau für diese deine Fragen vermutlich einige passende, deutliche Antworten, die eine Erweiterung der Anklage nicht nur zulassen, sondern vielleicht sogar zwingend erforderlich machen?!?
Ich finde in deinem Post sehr viel Text, vermisse aber leider gewichtigen Inhalt.
Das kann ich leider nicht anders schreiben. Ich empfinde es so.
Diese abschließenden Worte
traces schrieb:Waren es tatsächlich Phantasien, Gewalt-Vids und ein geplanter Umstand, dass hier ein Täter endlich das tun konnte, was ihm schon immer "vorschwebte"? Oder liegt die Ursache dafür in einem ganz anderen Bereich, z.B. seiner Persönlichkeit, was womöglich aufzeigt, dass er im Rahmen der Tat etwas völlig anderes ausagierte, als einen sexuellen Trieb?
zeigt beispielhaft, dass man Dinge nicht strikt trennen darf, sondern zwingend gemeinsam betrachten muss, in diesem Falle Persönlichkeit plus mögliche Motivations-Gründe!!!
Dein Vorgehen finde ich nicht zielführend, im Gegenteil, sie führt dich unweigerlich in eine Sackgasse, ich würde der Sackgasse den Namen "Irrtum" geben.