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Kriminalfall Kim Wall

28.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2017, Dänemark, U-boot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Kriminalfall Kim Wall
aero Diskussionsleiter
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Kriminalfall Kim Wall

23.10.2017 um 23:12
Ich habe mir mal erlaubt, dafür nochmals einen hinweis von photographer herauszusuchen, wo es sich um übersetzungen etc. geht.

Beitrag von Photographer73 (Seite 32)


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23.10.2017 um 23:12
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Ja, das wäre super! Bitte keine Google-Übersetzungen mehr!
Doch, natürlich Google-Übersetzungen. Den Inhalt dann sinngemäß dazu in Deutsch beschreiben, den dk Link dazu posten und dann den Text später noch durch einen Muttersprachler jagen. Auf die deutsche Presse brauchen wir hier echt nicht warten.


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23.10.2017 um 23:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aus die Maus. Mehr war bisher nicht.
Am 24.08. wurde der dringende Tatverdacht einer fahrlässigen Tötung auf den dringenden Tatverdacht Mord geändert. Das heißt die Staatsanwaltschaft geht von einer hohen Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung aus. Keine Ahnung was Du hier vermitteln willst.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es hat aber wenig Sinn, den Anfangsverdacht einer StA, den diese zu Beginn eines jeden Ermittlungsverfahrens hat, zum Maßstab aller Dinge zu machen.
Der Anfangsverdacht hat sich doch bereits geändert, siehe oben.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Solche Gründe sind Flucht, Fluchtgefahr und/oder Verdunkelungsgefahr (dh es besteht die begründete Vermutung, dass der Beschuldigte Beweismittel beiseite schafft, Zeugen beeinflusst etc., wenn er bis zur Anklage auf freiem Fuß bleibt).
Während einer U-Haft kann bereits Anklage erhoben. Die U-Haft bleibt trotzdemdem bestehen bis das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Daher macht es hier wenig Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt ständig die StA als "Autorität" für die juristische Bewertung anzuführen.
Sondern wen?


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23.10.2017 um 23:27
Zitat von InterestedInterested schrieb:    GermanMerlin schrieb:
   Genau deswegen habe ich die Frage in den Raum geworfen.

Nein, weil Du verständlicherweise befangen bist.
Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkten (das heißt nicht unabhängigen) Urteilsvermögens einer Person aufgrund einer im Speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränkten Urteilsvermögens auf Grund von einseitig bewerteter,
das heißt nicht in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Informationen bezeichnet. (Quelle Wiki)

Okay ich kannte ihn, zumindest dachte ich das - bin also raus weil zuwenig objektiv.
Alle anderen die ihn kannten/kennen also auch ? (Jens F., D.King, Kundin der Frisörsin etc?)

Eine Quelle gibt 25 Stiche die andere 15. Mal sind die Oberschenkel dran mal ab.
Wer das in Frage stellt, der Presse generell nicht über den Weg traut (weil er damit persönlicher Erfahrungen hat)
und sich nicht der Mehrheitsmeinung (14+1 und OS dran) anschliesst ist befangen?

Okay.. euer Ehren - ich bin befangen. Ganz klar 99%ig sicher.


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23.10.2017 um 23:29
pinkorchid schrieb (Beitrag gelöscht):Interested schrieb:
pinkorchid schrieb:
Wenn man sich das einmal anschaulich vorstellt, können es in dieser Vielzahl und auf diesem eng begrenzten Bereich doch eigentlich nur Nadelstiche o.ä. sein, die spätestens auf dem Schambein enden. Oder sehe ich das falsch?
Ja, das siehst Du falsch. Vielleicht einfach mal anatomische Bilder googlen?
das kann ich bei mir selbst ausprobieren, haha, 10 Messerstiche passen dort niemals hin
Warum sollen die "da" nicht hinpassen?
Du denkst dir 10 sauber nebeneinander liegende Stiche, die man äußerlich sauber zählen kann.
Man kann 10 oder 20 mal auf einen Punkt stechen.
Vielleicht wurden die Stiche am inneren Gewebe gezählt.


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23.10.2017 um 23:32
@GermanMerlin

Nein, Du bist nicht raus. Ich kann Deine Zweifel nachvollziehen. Aber die totale Ausblendung der bisherigen Faktenlage, wie sie immer wieder während der Diskussion auftaucht, ist schon befremdlich. Da werden Zusammenhänge konstruiert, die einfach bestehende und veröffentlichte Fakten ignorieren. Das mutet seltsam an, nicht nur bei Dir. Ist so meine persönliche Einschätzung.
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Wer das in Frage stellt, der Presse generell nicht über den Weg traut (weil er damit persönlicher Erfahrungen hat)
Und? Weil Du ein paar schlechte Erfahrungen gemacht hast, lügen alle Artikel und übersetzen voll nach Gusto?!
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Okay ich kannte ihn, zumindest dachte ich das -
Wann kennt man jemanden wirklich? Nur weil Du ihn kanntest schließt es nicht aus, dass er getan hat, was ihm zur Last gelegt wird. Oder gibt es keine Mörder, weil die haben ja auch alle jemanden, der sie kannte und es niemals für möglich gehalten hätten...


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23.10.2017 um 23:34
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Wer das in Frage stellt, der Presse generell nicht über den Weg traut (weil er damit persönlicher Erfahrungen hat)
Das war die ganze Zeit offensichtlich
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:und sich nicht der Mehrheitsmeinung (14+1 und OS dran) anschliesst ist befangen?
Die Mehrheit glaubt hier lediglich was die Rechtsmedizin herausgefunden und bekannt gegeben
hat.


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23.10.2017 um 23:42
Zitat von InterestedInterested schrieb: GermanMerlin schrieb:
Tja nehmen wir mal an es sind 25 Stiche die der Entlüftung dienen..
Darf man das hier annehmen ? Ja danke..

Was soll der Blödsinn? Die PK hast Du doch mitverfolgt und weißt, dass es nur 15 Stiche sind und auch genau, wo diese liegen. Ebenfalls, dass diese im Sterbeprozess zugefügt wurden. Was soll der Unsinn mit der Entlüftung? Wollte er ihr das Sterben erleichtern?
Das ist eine sehr gute Frage.
Um noch einen "draufzusetzen": Woher wusste er, während des Sterbens, dass er in 2 - 4 Stunden den Körper versenken muss? Sind die "Entlüftungsstiche" also Planung oder Vorsehung oder was?


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23.10.2017 um 23:42
Zitat von Ebba11Ebba11 schrieb:    Andante schrieb:
   Daher macht es hier wenig Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt ständig die StA als "Autorität" für die juristische Bewertung anzuführen.

Sondern wen?
Ich denke, das fällt unter das nicht seltene Prozedere, erstmal alles logisch erscheinende auszuschließen, dann einen wagen Trend mit schickem Alleinstellungsmerkmal zu verbreiten, trotzdem zur Sicherheit alle Fakten und am besten das Gerichtsurteil in 7. Instanz abzuwarten, um dann zu sagen: wusste ich's doch
Ahmose schrieb (Beitrag gelöscht):Ok, ich bin einverstanden, wenn mich diese Herrin, vor der hier schon die Rede war, mal besucht. Sie kann dann wegen mir auch einen Taucheranzug anziehen. ;) ;) ;)
Such mal ieber einen besseren Übersetzer für uns ;}


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23.10.2017 um 23:43
@Ebba11

Die Änderung des Tatverdachtes von fahrlässiger Tötung auf Mord erfolgte auf Seiten der StA, ja und? Auf dieser Basis ermittelt die StA derzeit offensichtlich. Mal sehen, weshalb sie am Ende Anklage erhebt. Vielleicht doch nicht wegen Mordes, sondern wegen fahrlässiger Tötung?

Und mal sehen, weshalb das Gericht dann letztlich verurteilt.


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24.10.2017 um 00:13
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Änderung des Tatverdachtes von fahrlässiger Tötung auf Mord erfolgte auf Seiten der StA, ja und? Auf dieser Basis ermittelt die StA derzeit offensichtlich. Mal sehen, weshalb sie am Ende Anklage erhebt. Vielleicht doch nicht wegen Mordes, sondern wegen fahrlässiger Tötung?
Also in D müsste für eine Untersuchungshaft ein "dringender Tatverdacht" vorliegen, nicht ein "hinreichender" oder ein "Anfangsverdacht". Mag sein, dass es in DK anders ist.

Es wurde nicht der Tatverdacht geändert, sondern die Beschuldigung von fahrlässiger Tötung auf Totschlag (nach DK-Recht).

Ich denke nicht, die StA wird noch von ihrer Beschuldigung abweichen und den Totschlag auch anklagen. Über diese Anklageschrift und deren Zulassung zum Strafverfahren wird das Gericht entscheiden. Wir werden uns gedulden müssen, bis das Gericht ein Urteil fällt. Dann werden wir sehen, ob fahrlässige Tötung mit Leichenschändung oder Totschlag geurteilt wird.


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24.10.2017 um 07:32
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Du denkst dir 10 sauber nebeneinander liegende Stiche, die man äußerlich sauber zählen kann.
nach meiner Vorstellung kaum möglich bei einer Handlung im Affekt oder in Rage, im dunklen Uboot, dann das Blut...


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24.10.2017 um 08:25
Er hat ihr 14x mit einem Messer zwischen die Beine gestochen. Kann man sich doch vorstellen, wo ist das Problem, oder braucht ihr die Fotos von der Pathologie?


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24.10.2017 um 08:45
FrauZimt schrieb:
Du denkst dir 10 sauber nebeneinander liegende Stiche, die man äußerlich sauber zählen kann.
Zitat von pinkorchidpinkorchid schrieb:nach meiner Vorstellung kaum möglich bei einer Handlung im Affekt oder in Rage, im dunklen Uboot, dann das Blut...
Es hätten auch noch mehr Stiche sein können. Dann würde es irgendwann heissen:  "Mehr als X", weil sie nicht mehr zählbar sind.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Er hat ihr 14x mit einem Messer zwischen die Beine gestochen. Kann man sich doch vorstellen, wo ist das Problem, oder braucht ihr die Fotos von der Pathologie?
Bloß keine Fotos.
Ich hoffe, die Bilder komme nie in Umlauf.
Würde des Opfers


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24.10.2017 um 09:15
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:@Tillily

Sagt der Typ da wirklich nur 55 Grad Nord als Breitengrad bei 02:35? Der Längengrad würde nämlich sehr gut passen, südlich von Drogden Fyr.
Hallo Sector - ja, sagt er. Wundert mich allerdings auch. Das Video ist sehr interessant, danke für‘s posten.

@GermanMerlin: Der Liveticker direkt aus dem Gerichtssaal bestätigte tatsächlich 14 Stiche in den Unterleib & zwar genauer 10 Stiche an den äußeren Geschlechtsteilen (Vulva) & vier in die Vagina. Zudem einen weiteren im Bereich des Brustkorbs. Das ergab die Obduktion und ist kein Übersetzungsfehler. So schlimm es ist, ich wollte es aber als Muttersprachlerin nochmals bestätigen.


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24.10.2017 um 09:39
Zitat von TillilyTillily schrieb:@GermanMerlin: Der Liveticker direkt aus dem Gerichtssaal bestätigte tatsächlich 14 Stiche in den Unterleib & zwar genauer 10 Stiche an den äußeren Geschlechtsteilen (Vulva) & vier in die Vagina. Zudem einen weiteren im Bereich des Brustkorbs. Das ergab die Obduktion und ist kein Übersetzungsfehler. So schlimm es ist, ich wollte es aber als Muttersprachlerin nochmals bestätigen.
Danke für deinen Post
Dann ist die Bedeutung von "Schritt" ja auch geklärt.


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24.10.2017 um 09:52
Wenn Her Madsen nichts mehr sagt, so könnte ich mir vorstellen, dass das psychologiasche Gutachten die zentrale Rolle für ein mögliches Motiv und einen gedachten Tathergang spielen wird. Also warum tötete er sie und warum die 14 Stiche zwischen die Beine. Genau davon wird dann mMn. das Strafmass abhängen.


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Klee8 ehemaliges Mitglied

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24.10.2017 um 10:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:In den meisten europäischen Staaten wird Untersuchungshaft verhängt, wenn der Beschuldigte einer schweren Staftat verdächtig ist (nach Meinung der StA, und das Gericht hält diesen Verdacht für ausreichend) und Haftgründe bestehen. Solche Gründe sind Flucht, Fluchtgefahr und/oder Verdunkelungsgefahr (dh es besteht die begründete Vermutung, dass der Beschuldigte Beweismittel beiseite schafft, Zeugen beeinflusst etc., wenn er bis zur Anklage auf freiem Fuß bleibt).
So kenne ich das auch. Aus diesen Gründen darf man den Tv in UH stecken.


Danke für den guten Beitrag:) immer wieder schätze ich dich.:)
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Also in D müsste für eine Untersuchungshaft ein "dringender Tatverdacht" vorliegen, nicht ein "hinreichender" oder ein "Anfangsverdacht". Mag sein, dass es in DK anders ist.
Ein dringender Tatverdacht, kann das die Unterschiede sein von Dänemark und Deutschland? Diese Frage geht an @JosephConrad
Danke schonmal vorab.
* Dänemark braucht es nicht unbedingt „dringender Tatverdacht“ und die haben einen Spielraum; siehe o.g Möglichkeiten von @ Andante.


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24.10.2017 um 10:57
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Es wurde nicht der Tatverdacht geändert, sondern die Beschuldigung von fahrlässiger Tötung auf Totschlag (nach DK-Recht).
Der Tatverdacht wurde von fahrlässiger Tötung auf Mord geändert. Ich verstehe Deine Unterscheidung zwischen Beschuldigung und Tatverdacht nicht. Das es in DK angeblich nicht Mord sondern Totschlag heißt, zieht sich scheinbar wie ein roter Faden durch diesen Thread.


Der Polizeisprecher betonte, dass man bereits bei der ersten Anhörung den Verdacht auf Mord hatte. In der englischen Übersetzung der Pressemitteilungen wurde jedoch bisher der Begriff „manslaughter“ benutzt, zu Deutsch: Totschlag. In der dänischen Justizsprache wird nach Auskunft des Polizeisprechers nicht zwischen Mord und Totschlag unterschieden. Der Fehler wurde erst am Donnerstag offenbar, nachdem ein Staatsanwalt in einem Zeitungsinterview von Mordvorwürfen sprach.

https://www.hna.de/welt/kim-wall-staatsanwaltschaft-wirft-tueftler-madsen-mord-an-journalistin-vor-zr-8622485.html


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242 ehemaliges Mitglied

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24.10.2017 um 11:06
@Tillily
Zitat von TillilyTillily schrieb:Der Liveticker direkt aus dem Gerichtssaal bestätigte tatsächlich 14 Stiche in den Unterleib & zwar genauer 10 Stiche an den äußeren Geschlechtsteilen (Vulva) & vier in die Vagina.
Es ist nach wie vor ungeklärt warum genau diese besagte Passage im Liveticker der 2.Anhörung nachträglich abgeändert wurde. Genauso ist es nicht klar ob von den jetzt noch existierenden Quellen Pressevertreter bei der Anhörung anwesend waren oder ob die Artikel "nur" auf Grundlage der dänischen Liveticker erstellt wurden.

die genaue Stichführung von innen oder von aussen dürfte immens wichtig für die Beurteilung sein. Diese Info wurde aber zurückgezogen.

auch wenn ich aktuell der Meinung bin einen sexuellen Hintergrund in der Tat zu sehen behalte ich das lieber mal noch bis auf weiteres im Hinterkopf.


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