Kriminalfall Kim Wall
23.10.2017 um 23:12Ich habe mir mal erlaubt, dafür nochmals einen hinweis von photographer herauszusuchen, wo es sich um übersetzungen etc. geht.
Beitrag von Photographer73 (Seite 32)
Beitrag von Photographer73 (Seite 32)
Ahmose schrieb:Ja, das wäre super! Bitte keine Google-Übersetzungen mehr!Doch, natürlich Google-Übersetzungen. Den Inhalt dann sinngemäß dazu in Deutsch beschreiben, den dk Link dazu posten und dann den Text später noch durch einen Muttersprachler jagen. Auf die deutsche Presse brauchen wir hier echt nicht warten.
Andante schrieb:Aus die Maus. Mehr war bisher nicht.Am 24.08. wurde der dringende Tatverdacht einer fahrlässigen Tötung auf den dringenden Tatverdacht Mord geändert. Das heißt die Staatsanwaltschaft geht von einer hohen Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung aus. Keine Ahnung was Du hier vermitteln willst.
Andante schrieb:Es hat aber wenig Sinn, den Anfangsverdacht einer StA, den diese zu Beginn eines jeden Ermittlungsverfahrens hat, zum Maßstab aller Dinge zu machen.Der Anfangsverdacht hat sich doch bereits geändert, siehe oben.
Andante schrieb:Solche Gründe sind Flucht, Fluchtgefahr und/oder Verdunkelungsgefahr (dh es besteht die begründete Vermutung, dass der Beschuldigte Beweismittel beiseite schafft, Zeugen beeinflusst etc., wenn er bis zur Anklage auf freiem Fuß bleibt).Während einer U-Haft kann bereits Anklage erhoben. Die U-Haft bleibt trotzdemdem bestehen bis das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist.
Andante schrieb:Daher macht es hier wenig Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt ständig die StA als "Autorität" für die juristische Bewertung anzuführen.Sondern wen?
Interested schrieb: GermanMerlin schrieb:Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkten (das heißt nicht unabhängigen) Urteilsvermögens einer Person aufgrund einer im Speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränkten Urteilsvermögens auf Grund von einseitig bewerteter,
Genau deswegen habe ich die Frage in den Raum geworfen.
Nein, weil Du verständlicherweise befangen bist.
pinkorchid schrieb (Beitrag gelöscht):Interested schrieb:Warum sollen die "da" nicht hinpassen?
pinkorchid schrieb:
Wenn man sich das einmal anschaulich vorstellt, können es in dieser Vielzahl und auf diesem eng begrenzten Bereich doch eigentlich nur Nadelstiche o.ä. sein, die spätestens auf dem Schambein enden. Oder sehe ich das falsch?
Ja, das siehst Du falsch. Vielleicht einfach mal anatomische Bilder googlen?
das kann ich bei mir selbst ausprobieren, haha, 10 Messerstiche passen dort niemals hin
GermanMerlin schrieb:Wer das in Frage stellt, der Presse generell nicht über den Weg traut (weil er damit persönlicher Erfahrungen hat)Und? Weil Du ein paar schlechte Erfahrungen gemacht hast, lügen alle Artikel und übersetzen voll nach Gusto?!
GermanMerlin schrieb:Okay ich kannte ihn, zumindest dachte ich das -Wann kennt man jemanden wirklich? Nur weil Du ihn kanntest schließt es nicht aus, dass er getan hat, was ihm zur Last gelegt wird. Oder gibt es keine Mörder, weil die haben ja auch alle jemanden, der sie kannte und es niemals für möglich gehalten hätten...
GermanMerlin schrieb:Wer das in Frage stellt, der Presse generell nicht über den Weg traut (weil er damit persönlicher Erfahrungen hat)Das war die ganze Zeit offensichtlich
GermanMerlin schrieb:und sich nicht der Mehrheitsmeinung (14+1 und OS dran) anschliesst ist befangen?Die Mehrheit glaubt hier lediglich was die Rechtsmedizin herausgefunden und bekannt gegeben
Interested schrieb: GermanMerlin schrieb:Das ist eine sehr gute Frage.
Tja nehmen wir mal an es sind 25 Stiche die der Entlüftung dienen..
Darf man das hier annehmen ? Ja danke..
Was soll der Blödsinn? Die PK hast Du doch mitverfolgt und weißt, dass es nur 15 Stiche sind und auch genau, wo diese liegen. Ebenfalls, dass diese im Sterbeprozess zugefügt wurden. Was soll der Unsinn mit der Entlüftung? Wollte er ihr das Sterben erleichtern?
Ebba11 schrieb: Andante schrieb:Ich denke, das fällt unter das nicht seltene Prozedere, erstmal alles logisch erscheinende auszuschließen, dann einen wagen Trend mit schickem Alleinstellungsmerkmal zu verbreiten, trotzdem zur Sicherheit alle Fakten und am besten das Gerichtsurteil in 7. Instanz abzuwarten, um dann zu sagen: wusste ich's doch
Daher macht es hier wenig Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt ständig die StA als "Autorität" für die juristische Bewertung anzuführen.
Sondern wen?
Ahmose schrieb (Beitrag gelöscht):Ok, ich bin einverstanden, wenn mich diese Herrin, vor der hier schon die Rede war, mal besucht. Sie kann dann wegen mir auch einen Taucheranzug anziehen. ;) ;) ;)Such mal ieber einen besseren Übersetzer für uns ;}
Andante schrieb:Die Änderung des Tatverdachtes von fahrlässiger Tötung auf Mord erfolgte auf Seiten der StA, ja und? Auf dieser Basis ermittelt die StA derzeit offensichtlich. Mal sehen, weshalb sie am Ende Anklage erhebt. Vielleicht doch nicht wegen Mordes, sondern wegen fahrlässiger Tötung?Also in D müsste für eine Untersuchungshaft ein "dringender Tatverdacht" vorliegen, nicht ein "hinreichender" oder ein "Anfangsverdacht". Mag sein, dass es in DK anders ist.
frauZimt schrieb:Du denkst dir 10 sauber nebeneinander liegende Stiche, die man äußerlich sauber zählen kann.nach meiner Vorstellung kaum möglich bei einer Handlung im Affekt oder in Rage, im dunklen Uboot, dann das Blut...
pinkorchid schrieb:nach meiner Vorstellung kaum möglich bei einer Handlung im Affekt oder in Rage, im dunklen Uboot, dann das Blut...Es hätten auch noch mehr Stiche sein können. Dann würde es irgendwann heissen: "Mehr als X", weil sie nicht mehr zählbar sind.
JosephConrad schrieb:Er hat ihr 14x mit einem Messer zwischen die Beine gestochen. Kann man sich doch vorstellen, wo ist das Problem, oder braucht ihr die Fotos von der Pathologie?Bloß keine Fotos.
Sector7 schrieb:@TillilyHallo Sector - ja, sagt er. Wundert mich allerdings auch. Das Video ist sehr interessant, danke für‘s posten.
Sagt der Typ da wirklich nur 55 Grad Nord als Breitengrad bei 02:35? Der Längengrad würde nämlich sehr gut passen, südlich von Drogden Fyr.
Tillily schrieb:@GermanMerlin: Der Liveticker direkt aus dem Gerichtssaal bestätigte tatsächlich 14 Stiche in den Unterleib & zwar genauer 10 Stiche an den äußeren Geschlechtsteilen (Vulva) & vier in die Vagina. Zudem einen weiteren im Bereich des Brustkorbs. Das ergab die Obduktion und ist kein Übersetzungsfehler. So schlimm es ist, ich wollte es aber als Muttersprachlerin nochmals bestätigen.Danke für deinen Post
Andante schrieb:In den meisten europäischen Staaten wird Untersuchungshaft verhängt, wenn der Beschuldigte einer schweren Staftat verdächtig ist (nach Meinung der StA, und das Gericht hält diesen Verdacht für ausreichend) und Haftgründe bestehen. Solche Gründe sind Flucht, Fluchtgefahr und/oder Verdunkelungsgefahr (dh es besteht die begründete Vermutung, dass der Beschuldigte Beweismittel beiseite schafft, Zeugen beeinflusst etc., wenn er bis zur Anklage auf freiem Fuß bleibt).So kenne ich das auch. Aus diesen Gründen darf man den Tv in UH stecken.
desmodium schrieb:Also in D müsste für eine Untersuchungshaft ein "dringender Tatverdacht" vorliegen, nicht ein "hinreichender" oder ein "Anfangsverdacht". Mag sein, dass es in DK anders ist.Ein dringender Tatverdacht, kann das die Unterschiede sein von Dänemark und Deutschland? Diese Frage geht an @JosephConrad
desmodium schrieb:Es wurde nicht der Tatverdacht geändert, sondern die Beschuldigung von fahrlässiger Tötung auf Totschlag (nach DK-Recht).Der Tatverdacht wurde von fahrlässiger Tötung auf Mord geändert. Ich verstehe Deine Unterscheidung zwischen Beschuldigung und Tatverdacht nicht. Das es in DK angeblich nicht Mord sondern Totschlag heißt, zieht sich scheinbar wie ein roter Faden durch diesen Thread.
Tillily schrieb:Der Liveticker direkt aus dem Gerichtssaal bestätigte tatsächlich 14 Stiche in den Unterleib & zwar genauer 10 Stiche an den äußeren Geschlechtsteilen (Vulva) & vier in die Vagina.Es ist nach wie vor ungeklärt warum genau diese besagte Passage im Liveticker der 2.Anhörung nachträglich abgeändert wurde. Genauso ist es nicht klar ob von den jetzt noch existierenden Quellen Pressevertreter bei der Anhörung anwesend waren oder ob die Artikel "nur" auf Grundlage der dänischen Liveticker erstellt wurden.