Kriminalfall Kim Wall
23.10.2017 um 22:43Andante schrieb:Moment mal, bisher gibt es gar keine Anklage gegen Madsen. Die StA hat lediglich die Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt, und das Gericht hat diesem Antrag stattgegeben. Mehr ist juristisch bisher nicht passiert.Passiert ist wohl vor allem, dass die StA in einem Tötungsdelikt ermittelt. Sofern man die Meinung der StA nicht überlesen möchte, wird man, wie das Gericht, welches der Haftverlängerung mehrfach zustimmte, kaum annehmen können, es laufe hier nicht auf eine Anklage hinaus. Zumal der Tatverdächtige bereits in der Angelegenheit "Seebestattung" geständig war, er war also der Letzte, der den Körper von KW gesehen hat und damit hantierte.
In den meisten europäischen Staaten wird Untersuchungshaft verhängt, wenn der Beschuldigte einer schweren Staftat verdächtig ist (nach Meinung der StA, und das Gericht hält diesen Verdacht für ausreichend) und Haftgründe bestehen. Solche Gründe sind Flucht, Fluchtgefahr und/oder Verdunkelungsgefahr (dh es besteht die begründete Vermutung, dass der Beschuldigte Beweismittel beiseite schafft, Zeugen beeinflusst etc., wenn er bis zur Anklage auf freiem Fuß bleibt).
Gur möglich, dass die StA, wenn sie ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, Madsen wegen eines anderen Delikts als vorher angenommen vor Gericht anklagt. Daher macht es hier wenig Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt ständig die StA als "Autorität" für die juristische Bewertung anzuführen.
Ob es für eine Verurteilung reicht, wird sich schlussendlich zeigen. Eine Anklage wird es definitiv geben, die Zeichen der Justiz solltest du nicht übergehen.
traces schrieb: Damit ist das Thema für mich auch erledigt.Wieso? Weil du meine einfache Frage nicht beantworten willst, weil du schlicht irrst?