GermanMerlin schrieb (Beitrag gelöscht):Der wird doch nach der "vergessenen" Polizeiaktennummer von der Ex-Staatsanwältin
sowieso neu aufgerollt. Das kostet die jetzt ein Fingerschnipsen.
Oder glaubst Du die läßt sich solche gravierenden Zeugenbeinflussungen gefallen?
War das die gesamte Ermittlungsakte, oder waren es Fotos, die man dabei hatte um Gegenstände daraufhin zu überprüfen, ob sie zu den Verletzungen passen?
Und warum die frühe Schadenfreude? Welche Zeugen, die die Akte gesehen haben, sagen denn vor Gericht aus?
FadingScreams schrieb:lass ihn mal durchziehen.. dazu wird er sicher nochmal selbst aussagen müssen der feine Herr.. ist ja schließlich nicht der Pressesprecher gewesen der wissentlich so viel Mist verbreitet hat sondern der Chef-Ankläger höchstpersönlich..
Jetzt sind die Aussagen bei den Pressekonferenzen Anlass für Untersuchungen gegen den Staatsanwalt? Seit wann denn das?
d.fense schrieb:So wie mit dem ?Kopf? dder noch vor nciht allzu langer Zeit keine Verletzungen hatte was den ersten Empörungstsunami ob PMs Lügen auslöste, aber jetzt nun hat er zahlreiche Schnitte die Folterphantasien stützen.
War halt vielleicht einmal der Schädel und einmal die Haut gemeint.... upsi pech gehabt.
Am Kopf sind Schnitte, Prellungen, Abschürfungen zu finden.
Was man nicht fand, war ein eingeschlagener Schädel von einem Lukenunfall, also kannst Du die Häme wieder wegpacken, denn es ging immer nur darum, dass eben diese Verletzung fehlt.
Immerhin wies der Kopf von Anfang an eine gravierende Verletzung auf: Er wurde vom Rumpf getrennt.
Andante schrieb:d.fense schrieb:
pumpe mit schlauch, welche auch immer, seh ich auf jeden Fall schonmal bei GM aufm Foto ganz unten in der Mitte
Soso, ein bisschen gehörten Pumpe und Schlauch dann wohl schon etwas länger auf das Boot ;-)
Und das ist der Schlauch mit Endstück, der heute in der Verhandlung gemeint war? Sicher?
marisa2 schrieb:Und nicht die StA hat die Akte vergessen (absichtlich oder unbeabsichtigt), sondern die Polizei. Wenn, dann hätte die Polizei die Konsequenzen zu tragen.
Tatsächlich könnte auch ein Fehler in den polizeilichen Ermittlungen eine Wiederaufnahme des Verfahrens bewirken.
GermanMerlin schrieb (Beitrag gelöscht):Und Du gehst davon aus das in der Akte nur ein oder mehere Leichenfotos waren?
Na dann denk nochmal nach was sonst so (vermutlich) evt und unter Umständen..
noch in einer polizeilichen Ermittllungsakte zu finden ist.
Die umfasst leicht mehrere Ordner, in manchen Fällen ganze Regalbretter voll Ordner.
Ob die Polizisten die wohl komplett dabei hatten?
Jacksy24 schrieb:Ich hatte 3 Liveticker, Google- und Babelfish-Übersetzung am Laufen und war mir dann eigentlich einigermassen sicher, was der GM so meint. Bis dann hier die ersten Kommentare auftauchen, die genau das Gegenteil behaupten.....
... und dann sind es auch nur die Wiedergaben der Journalisten, keine Wortprotokolle.
Photographer73 schrieb: Warum tragen sie die Akte mit sich rum ?
Haben sie das? Oder nur für die Durchsuchung hilfreiche Fotos und Notizen?
Alex0503 schrieb:"Zwei Verletzungen um Kiefer und rechte Halsseite wurden zugefügt, während Wall noch lebte. GM: "Sie müssen von einem Objekt zugefügt worden sein, dass Druck auf die Bereiche ausübte." Staatsanwalt: "Könnte das ein Gurt gewesen sein?" GM:"Das kann nicht ausgeschlossen werden." "Der Kopf könnte zurückgehalten oder festgeschnallt gewesen sein oder es gab eine Knebelung mit einem Objekt oder einem Gurt", erklärt die GM dem Gericht.
Ich fasse mal zusammen (jetzt aus dem Gedächtnis, falls da was nicht stimmt, bitte berichtigen):
Die Gerichtsmedizin hat festgestellt, dass eine genaue Todesursache nicht ermittelt werden kann.
Es gibt zahlreiche Stiche, Schnitte, Prellungen und Abschürfungen, stellenweise (besonders im Bauch und Genitalbereich) so dichte Schnitte das weder die genaue Richtung, noch der genaue Zeitpunkt, zu dem sie zugefügt wurden, festgestellt werden kann.
Es sind jedoch einige Stiche um den Todeszeitpunkt herum zugefügt worden, nicht Stunden später.
Einige Verletzungen können aber auf vor ihrem Tode zugefügt festgelegt werden, darunter Verletzungen an Hals und Kiefer.
Ein Schnitt am Hals kann nicht der Abtrennung des Kopfes zugeordnet werden.
Das ist sehr vage, alle hätten sicher ein exakteres Ergebnis gewünscht, in welcher Richtung auch immer. Die Häme, mit der hier teilweise reagiert wird, ist ziemlich scheußlich und unangebracht.
Festzuhalten ist aber: Madsen hat, nach diesem Befund, auf die Sterbende eingestochen und sie wurde vorher schon verletzt, der Kopf fixiert oder das Opfer geknebelt.
Beides passt in keiner Weise zu Madsens Version des Geschehens.
Zwar muss die Staatsanwaltschaft natürlich Beweise für ihre Version vorlegen, aber die Verteidigung muss es auch. Hätte Madsen sich nicht geäußert, würde es genügen, die Version der Anklage anzuzweifeln. Da er aber seine genaue Version erzählt hat, müsste die Verteidigung auch dafür Beweise finden. Und wenn es keine dafür gibt oder Beweise gefunden werden, die ihn der Lüge überführen, gilt zuletzt die Version, die
keine vernünftigen Zweifel zulässt, oder es bleibt "unentschieden" und damit "im Zweifel für den Angeklagten".
Das ist aber nach dem jetzigen Stand schon unwahrscheinlich, denn die vor dem Tod erfolgten Verletzungen und die, die er entgegen seiner Aussage ausführte, als Kim Wall starb, werden großes Gewicht haben. Die Anzahl der später zugefügten Verletzungen kann diese nämlich nicht aufwiegen, auch wenn das natürlich erst so wirkt... "ach, nur ein paar Kratzer an der Lebenden, und dann das Gemetzel an der Toten". Nur machen auch die wenigen Verletzungen, die auf den Zeitraum vor und während ihrem Tod festgelegt werden können, die Unfallversion unmöglich.
Die Todesursache wird nicht ausschlaggebend sein, weil die Gewalt, die vor, während und direkt nach dem Todeseintritt ausgeübt wurde, lässt (nach jetzigem Stand) (meines Erachtens) keinen anderen Schluss zu, als dass es ein gewaltsamer Tod war.