fleetwood schrieb:Besser müsste es heißen ist es ein Nachweis seiner Tat an KW.
Das heißt hat er die Tat auch wirklich begangen.
Man kann zu einem begründeten Urteil kommen aufgrund eines Konglomerats von Indizien, die
für sich einzeln betrachtet (der Wald, der Baum, die Borke) kein Urteil begründen würden.
Nach Deinen rigorosen Anforderungen müssten alle Indizienprozesse abgeschafft und für jedes rechtskräftige Urteil eine unter notarieller Kontrolle entstandene Filmdoku der Tat gefordert werden.
Ich nehme an, Dir ist gerade ein bißchen nach Provokation und das ist ja auch ok. Dieses Rumreiten auf angeblichen Behauptungen, die hier niemand aufgestellt hat (sexualsadistische Videos auf der Festplatte eines Verdächtigen als Tatnachweis z.B.) strengt allerdings doch ein wenig an.
Wir haben eine Leiche.
Wir haben ein Verletzungsmuster, das den sexualsadistischen Phantasien des Angeklagten entspricht, der zugibt, bis zu deren Tod alleine mit der Verstorbenen in einem U-Boot gewesen zu sein.
Wir haben keine plausible Alternativhypothese des Angeklagten für eine Straftat.
Wir haben Informationen Dritter und Sachbeweise (Säge, Spanngurte etc.) die auf eine Planung einer Tat hinweisen.