DeFacto schrieb (Beitrag gelöscht):wenn das so wäre, dass das eine revision nach sich zöge, dann wären doch alle beteiligten, richter, StA und auch verteidigung ganz schön blöde, die zeit so zu verplempern.
oder meint ihr hier wieder, das alle beteiligten doof sind und nur zum spaß da rumsitzen.
wem wäre damit gedient?
Und nicht die StA hat die Akte vergessen (absichtlich oder unbeabsichtigt), sondern die Polizei. Wenn, dann hätte die Polizei die Konsequenzen zu tragen. Die Verhandlung wird dadurch nicht ungültig. Oder müsste man nun alle, die die Akte kennen, wegen Befangenheit als Zeugen ausschließen? Ich denke, auch ohne die Akte können die Zeugen sich denken, wie ein Torso aussieht. Gerade alle seine Freunde und Bekannten dürften sich auch ohne die Akte schreckliche Szenen vorgestellt haben. Sie kannten das Boot, das Messer, die Säge und die Rohre. Eigentlich alles, was er benutzt hat. Da braucht man schon keine Bilder mehr. Die im Kopf reichen aus.
DEFacTo schrieb:nein, man könnte, nur sagen dass sie zeitgleich nicht an zwei orten sein konnte.
nacheinander geht da so einiges! je nachdem wie lange sich die beteiligten kennenlernten.
Es ging doch darum, dass Ole die Eltern am 9.8.kennengelernt hat. Diese Datum ist aber für den Fall unwichtig. Auch wenn er sie an gleichen Tag kennenlernte, täte es nichts zu Sache. Höchstens, dass KW und ihre Eltern sich kurz vor ihrem Tod wenigstens nochmal getroffen haben.