"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams
20.10.2023 um 23:07cododerdritte schrieb:Was also hat Baldwin dazu bewogen, sein Mandat nieder zu legen, nachdem er sich in dem Antrag noch kämpferisch gegeben hat und betont hat, die Verteidigung weiter übernehmen zu wollen?Möglicherweise hat es ein bisschen gedauert, bis er sich eingestehen musste, dass die Angelegenheit für ihn gestorben ist. Denn selbstverständlich wird jetzt in diesem ohnehin schon heiklen Fall nun endgültig der Ruch der Unprofessionalität über ihm hängen, was seinem Mandanten schaden kann. (Und sicherlich wird auch Baldwins Ruf generell darunter leiden.)
Vielleicht ist es auch so, dass er lieber freiwillig zurückgetreten ist, bevor ihm der Fall entzogen wird, was für seine Reputation sogar noch verheerender wäre?
cododerdritte schrieb:Aber ich finde diesen Umgang mit den Dokumenten fast noch schlimmer. Dass Mitarbeiter einen hintergehen, die aber ihm Rahmen ihrer Arbeit legal und unvermeidlich Zugang zu den Informationen haben, ist eine Sache. Als Arbeitgeber muss man sich natürlich dagegen absichern, in dem man Mitarbeiter sorgfältig aussucht, sie über die Verschwiegenheitspflicht belehrt und ggfls. Verschwiegenheitsverpflichtungen unterzeichnen lässt. Man kann den Mitarbeitern aber ja nur vor den Kopf gucken und wenn man seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, hat man sich nicht schuldhaft verhalten.Aber woher weißt du so genau, dass er die Daten frei zugänglich aufbewahrt hat? Da es sich um einen Ex-Mitarbeiter handelt, hat dieser ja normalerweise vertiefte Kenntnis über die Aufbewahrungspraxis der Kanzlei und konnte sich dieses Wissen ggf. zunutze machen. Wer weiß das schon zum jetzigen Zeitpunkt, ich schätze, wir werden es aber erfahren.
Aber man kann doch nicht externe Menschen, die keinerlei Bezug zu dem Fall haben, ein und aus gehen lassen, wenn diese hoch vertraulichen Unterlagen zu einem high-profile-Fall dort offenbar offen zugänglich rumliegen.