Helen559 schrieb:Aber ich empfinde den Ton der beiden Prosecutor Hosts ähnlich wie bei Pat Brown wiederum auch als ein wenig zu heiter und ironisch. Und R. Allen wurde eben auch in die Öffentlichkeit und ins Gefängnis gezerrt. Vielleicht zu Recht, vielleicht aber auch zu Unrecht. Das zweifelsfrei zu klären, ist die Aufgabe der Verteidigung. Denn sonst wäre auch er massiv beschädigt worden.
Das ist richtig. Leider wird hier übersehen, dass man alle Äusserungen in der Öffentlichkeit, vor allem im internet, immer mit einer gewissen Skepsis betrachten sollte. In jenem podcast, den ich persönlich für unglücklich und vor allem recht nichtssagend beurteile, sehen sich eher diejenigen bestärkt, die, ebenfalls nur auf grund von partiellen Informationenen selbst Allen bereits verurteilt haben.
Das aber hat mit einem fairen Verfahren nichts zu tun.
In seinem Urteil zum Fall
Franks hat der oberste Gerichtshof der USA deutlich gemacht, welcher Standard einer beeidigten Aussage zur Antrag auf einen Durchsuchungsbeschluss (affidavit) angelegt werden muss und was dementsprechend die Voraussetzungen sind, um einen solchen Beschluss im Nachhinein anzufechten.
Dabei ist es vollkommen irrelevant, wieviele Seiten ein Antrag auf ein
Franks hearing "normalerweise" enthält oder nicht oder wie der Schreibstil ist. Relevant ist nur der Inhalt.
Nach der Verfassung der Vereinigten Staaten darf ein Durchsuchungsbeschluss nur erteilt werden, wenn ein, wie man im Deutschen ungefähr sagen würde, hinreichender Tatverdacht besteht. Und ob dieser besteht, soll der Richter durch Prüfung der Fakten des Falles entscheiden.
Es ist eigentlich ganz logisch, dann zu sagen, wenn dem Richter die Fakten inkorrekt dargelegt werden, dass dann der Beschluss auf einer falschen Grundlage besteht und daher rechtswidrig ist.
Der oberste Gerichtshof hat daher festgelegt, dass wenn ein affidavit falsche Angaben enthält, die bewusst falsch dargestellt wurden, oder grob fahrlässig dargestellt wurden oder aber bewusst Fakten nicht aufführt, die wichtig für die Beurteilung des Falles sind, dies den Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig macht.
Und da hat die Verteidigung hier schon ein paar interessante Dinge dargelegt, wie ich aus meiner Fachkenntnis zumindest meine. Ich ignoriere hier einmal das ganze Odin-Gedöns, obwohl das durchaus Relevanz haben kann, und konzentriere mich auf die entscheidende Stelle: um den Tatverdacht gegen Allen zu etablieren, hat die Polizei vor allem auf die Sichtungen der beiden Augenzeuginnen gesetzt: auf grund deren Aussagen wurden nicht nur die beiden Phantombilder angefertigt, sondern es ging auch um das Widerlegen der Zeitaussagen von Allen.
Wenn es stimmt, was die Verteidigung hier vorbringt, und daran zweifle ich jetzt nicht, denn sie muss im hearing ja ihre Aussagen beweisen, stimmen die Aussagen der beiden Zeuginnen aber nicht mit dem überein, was im affidavit zum Durchsuchungsbeschluss behauptet wurde und es fehlen bestimmte Teile der Aussagen. Es geht um das zeitlich zuerst erstellte Phantombild, die Farbe des Autos, das auf dem Parkplatz gesehen wurde, die Form des Autos, die Farbe der Jacke der Person, welche die Landstrasse entlang gehend gesehen wurde usw.
Hat der Sheriff diese Dinge bewusst anders dargestellt, scheint mir zumindest die Grundlage für ein
Franks hearing gegeben. Wie das Gericht dann entscheiden würde, will ich hier nicht mutmassen ohne die Antwort der Staatsanwaltschaft zu sehen. Aber man sollte nicht übersehen, dass die Verteidigung hier durchaus Punkte vorbringt, die Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft erlauben. Und dazu braucht man das ganze Odin-Gedöns nicht.
Wer interessiert ist, sollte noch einmal die Seiten 105-118 des "memorandums" lesen.