"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams
30.06.2023 um 08:22LARA43 schrieb:Ich habe in den Dokumenten keine anderen Beweise gefunden, außer der Patrone.Das ist normal. In den Gerichtsdokumenten werden nur die Dinge angesprochen, die umstritten sind. Es gibt da zu diesem Zeitpunkt jetzt keine komplette Liste von Beweismitteln von keiner Seite. Dafür ist die Hauptverhandlung da. Die Verteidigung versucht jetzt zu diesem Zeitpunkt zwei belastende Beweise zu verhindern, die Patrone und das Geständnis.
Und natürlich die Geständnisse.
Hast du dir alle Unterlagen durchgelesen und was entdeckt?
Da war die Rede von Kleidungsstücken im See, aber mehr nicht.
Das ist eine Ausnahmesituation. Normalerweise bringt jede Seite ihre Beweise in der Hauptverhandlung ein, wo noch einmal Gelegenheit besteht, den Richter zu bitten bzw. zu überzeugen, dass ein bestimmtes Beweisstück gar nicht erst zugelassen werden soll, bevor die Jury es sieht bzw. hört.
Die Staatsanwaltschaft macht so etwas ja nicht zum ersten Mal. In der Regel bringt sie nur Indizien ein, von welchen sie relativ sicher ist, dass sie auch zugelassen sind.
Die Verteidigung macht hier den Versuch, die beiden für den Mandanten vernichtendsten Beweismittel auszuschliessen. Sie weiss, dass sie die vielen anderen Dinge nicht verhindern kann, z.B. die ganzen Zeugenaussagen usw., aber sie hofft, dass jene ohne diese beiden Indizien hier nicht überzeugend genug sind.
Die Grundidee des Rechtssystems ist, dass alle vorhandenen Indizien der Jury vorgelegt werden, und diese dann entscheidet. Nur in Ausnahmefällen, die sehr gut begründet werden müssen, kann der Richter von vorn herein Beweisstücke ausschliessen und damit der Jury vorenthalten.
Hier hofft die Verteidigung eben darauf, dass das Geständnis als unzuverlässig gesehen wird, aus den von mir bereits gestern besprochenen Gründen. Und wie gesagt, eine Begründung zur Patrone habe ich bisher nicht von der Verteidigung gelesen. Aber Beweisausschlüsse sind immer eine Ausnahme. Normal ist, alles der Jury in der Hauptverhandlung vorzulegen. Dann können beide Seiten argumentieren, warum diese wichtig sind oder eben ganz und gar nicht, und die Jury entscheidet dann.
Aus diesem Grund lesen wir von all den anderen Sachen jetzt nichts. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kennen allerdings alle Beweisstücke, da sie im sog. discovery process, gegenseitig alle vorlegen müssen. Das ist aber zu diesem Zeitpunkt nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Die muss bis zur Hauptverhandlung warten.