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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

4.453 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, 2017 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

30.01.2023 um 06:27
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Bei solchen Vorführungen in den USA ist auch viel Show dabei (gerade wenn Fernsehsender anwesend sind), um zu zeigen, daß man den richtigen TV hat. Ob das jetzt stimmt oder nicht. Sowas kann aber auch nach hinten los gehen.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so ganz, worauf du hinaus willst und was deine Meinung ist.
RA ist ja nicht nur aufgrund seiner Größe zum TV geworden, sondern z.B. wie @lovestar richtig schreibt:
Der zitierte Beitrag von lovestar wurde gelöscht. Begründung: Reddit gilt hier als soziale Medien, nicht verifizierbar.
Zudem gibt es die "gag order", auf die immer wieder deutlich hingewiesen wird - sicher nicht ohne Grund.
Fragt sich, welchen Ursprungs die geschätzten 6ft wirklich sind und auf welcher zuverlässigen "Expertenquelle" sie tatsächlich beruhen, denn wie du selbst schreibst @Höhenburg
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Sollte sich diese Berechnung als zumindest weitgehend korrekt (also nicht mehr als 5-6cm Abweichung durch Bildqualität) herausstellen, wird es interessant. Dann kann Allen, trotz Ähnlichkeiten im Aussehen und der Bekleidung, nicht der "Bridge Guy" sein. Da steht ganz sicher eine Schlacht der Experten beider Seiten im Gerichtssaal an.
Ich denke, dass das bereits genauer berechnet wurde und den TV nicht entlasten konnte.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

30.01.2023 um 09:49
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Ich denke, dass das bereits genauer berechnet wurde und den TV nicht entlasten konnte.
Ich denke auch, dass das schon genauer analysiert wurde, wir aber alle nicht wissen, was dabei herauskam. Im Affidavit stand zumindest nichts über die Körpergröße, und es wäre ja durchaus sinnvoll gewesen, dieses besondere körperliche Merkmal des Verdächtigen mit dem des Gefilmten zu vergleichen. Es besteht zumindest eine gewisse Möglichkeit, dass exakt das der Grund ist warum die Ermittlungsbehörden durchaus noch nach weiteren Verdächtigen suchen (Quelle1, Quelle2) und die Beteiligung weiterer Personen am Verbrechen (in welcher Form auch immer) offensichtlich nicht grundsätzlich ausschliessen:
“It is in the best interest of the public to find anybody else involved,” Prosecutor Nicholas McLeland said.
Hier werden schon Auswertungen in Zweifel gezogen, nur weil sie nicht zum Tatverdächtigen passen. Ich finde, man muss ihn nicht noch mehr vorverurteilen als das eh schon der Fall ist. Warten wirs doch einfach mal ab...


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

30.01.2023 um 13:03
Zitat von KaietanKaietan schrieb:Im Affidavit stand zumindest nichts über die Körpergröße, und es wäre ja durchaus sinnvoll gewesen, dieses besondere körperliche Merkmal des Verdächtigen mit dem des Gefilmten zu vergleichen.
Es müsste doch möglich gewesen sein, RA über die Brücke gehen zu lassen und ihn mit einem Smartphone aus Abbys Position zu filmen.
Spricht rechtlich etwas dagegen?


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

30.01.2023 um 13:18
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so ganz, worauf du hinaus willst und was deine Meinung ist.
RA ist ja nicht nur aufgrund seiner Größe zum TV geworden, sondern z.B. wie @lovestar richtig schreibt:
Hallo @Rotkäppchen ! Ich denke, daß die EB mit Richard Allen wahrscheinlich den Täter haben, einen Fehlschlag können sie sich bei der Bekanntheit des Falles nicht erlauben, aber mit Vorverurteilungen sollten wir uns zurückhalten. Denn im Vergleich mit dem derzeit sehr bekannten Vierfachmord in Idaho ist die bekannte Beweislage gegen RA geradezu mau.
Vieles, was gegen Richard Allen aufgefahren wird, kann sein, muß aber nicht so sein.
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Ich denke, dass das bereits genauer berechnet wurde und den TV nicht entlasten konnte.
Das bezweifele ich! RA ist für einen Mann heutzutage auffallend klein, 1,59-1,60m. Zum Vergleich, ich bin 34cm größer als der Tatverdächtige, Allen reicht mir gerade mal bis etwa ans Schlüsselbein.
Das wäre ein gewichtiges Erkennungsmerkmal für Bridge Guy gewesen, denn soviele Männer von dieser relativ geringen Größe mit diesem Aussehen dürfte es im Bereich Delphi nicht geben. Das war aber kein Thema auf der jahrelangen Suche und auch im Affidavit wird darauf nicht eingegangen, obwohl eine solche Körpergröße für einen Mann ein wichtiges Erkennungsmerkmal ist und ein starkes Indiz für eine Verhaftung wäre. Schon vor der "gag order" haben die EB in Delphi ziemlich rumgedruckst, wenn die Frage auf Richard Allens Größe kam. Entweder hat da in Delphi jahrelang jemand gepennt (falls die Berechnungen einer niedrigen Körpergröße stimmen) oder aber die Experten von z.B. Court-TV haben Recht mit ihren Fragen, wie RA Bridge Guy sein kann (falls die Berechnungen stimmen, daß BG um die Einsachtzig ist).

Das mit Abstand wichtigste Indiz und bislang einzig bekannte, daß Allen mit dem Tatort selbst in Verbindung bringt, ist diese unverschossene Patrone. Da müssen wir abwarten, was letztlich rauskommt.
Wie wir schon mehrfach diskutiert haben, ist die Zuordnung einer nur ausgeworfenen Patrone nicht so einfach wie die einer verschossenen Patrone. Da gab es schon große Überraschungen, da ohne Individualmerkmal der Waffe eine Zuordnung unverschossener Patronen bislang immer eine Fehlerquote hatte. Da wir müssen einfach abwarten.

Laut Zeugen ist der Wagen des Täters entweder ein Chrysler PT Cruiser oder ein Typ, der mir im Moment namentlich nicht einfallt. RA fährt einen Ford Focus, der mit beiden Typen nur geringe Ähnlichkeit hat.

Es gibt noch weitere Punkte, bei denen man geteilter Meinung sein kann, ob sie auf RA zutreffen. Wie ich schon sagte, vieles kann sein, es muß aber nicht so sein.
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Es müsste doch möglich gewesen sein, RA über die Brücke gehen zu lassen und ihn mit einem Smartphone aus Abbys Position zu filmen.
Spricht rechtlich etwas dagegen?
Das ist eine Frage für Rick Blaine, aber aus dem Stegreif würde ich sagen, da gibt es keine rechtlichen Hürden. Nachstellung des möglichen Ablaufs und auch ob der Verdächtige passt, sind doch nicht unüblich. Selbst in alten Serien wie Matlock kommt das schon vor.
Kaietan schrieb:Hier werden schon Auswertungen in Zweifel gezogen, nur weil sie nicht zum Tatverdächtigen passen. Ich finde, man muss ihn nicht noch mehr vorverurteilen als das eh schon der Fall ist. Warten wirs doch einfach mal ab...
Sehe ich ähnlich.


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30.01.2023 um 13:35
@Rotkäppchen
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Es müsste doch möglich gewesen sein, RA über die Brücke gehen zu lassen und ihn mit einem Smartphone aus Abbys Position zu filmen.
Spricht rechtlich etwas dagegen?
Wie sollte denn dort die Sicherung vom Tatverdächtigen und seiner Begleitung aussehen? Ein Schritt zur Seite und alle liegen 20m tiefer...


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30.01.2023 um 14:40
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie sollte denn dort die Sicherung vom Tatverdächtigen und seiner Begleitung aussehen? Ein Schritt zur Seite und alle liegen 20m tiefer...
Es gibt sicherlich auch Personen ähnlicher Größe und Statur, die man als Double bezüglich der Größe hätte einsetzen können.


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31.01.2023 um 02:37
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Es müsste doch möglich gewesen sein, RA über die Brücke gehen zu lassen und ihn mit einem Smartphone aus Abbys Position zu filmen.
Spricht rechtlich etwas dagegen?
Rechtlich gesehen nein. Ich stimme zwar nicht mit der Meinung des obersten Gerichtshofs der USA in dieser Hinsicht überein, aber er hat so etwas mehrfach abgesegnet. Grundsätzliches dazu findet man in Schmerber v. California, 384 U.S. 757 (1966)


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31.01.2023 um 03:16
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Rechtlich gesehen nein. Ich stimme zwar nicht mit der Meinung des obersten Gerichtshofs der USA in dieser Hinsicht überein, aber er hat so etwas mehrfach abgesegnet. Grundsätzliches dazu findet man in Schmerber v. California, 384 U.S. 757 (1966)
Hallo @Rick_Blaine ! Ich interessiere mich für Jura, daher schaue ich solch ungewöhnlichen Entscheidungen durchaus an. Warum wird das in den USA so streng gesehen? Liegt das eventuell an einer möglichen unfreiwilligen Selbstbezichtigung, wenn sowas nachgestellt wird? Das kann ja aber auch helfen, die Unschuld zu beweisen.
Im Fall hier spielt die Größe mit Sicherheit eine Rolle. Sollte Bridge Guy klein sein, ist das ein weiteres Indiz gegen RA, aber ist BG deutlich größer, dann kann es nicht Richard Allen sein.


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31.01.2023 um 04:39
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Ich interessiere mich für Jura, daher schaue ich solch ungewöhnlichen Entscheidungen durchaus an. Warum wird das in den USA so streng gesehen? Liegt das eventuell an einer möglichen unfreiwilligen Selbstbezichtigung, wenn sowas nachgestellt wird? Das kann ja aber auch helfen, die Unschuld zu beweisen.
Genau darum geht es. Die Verfassung verbietet es einen Beschuldigten zu zwingen, sich selbst zu bezichtigen. Die Diskussion aber beginnt da erst, denn was ist "Selbstbezichtigung" genau? Man kann argumentieren, bei einer solchen "Nachstellung" des Gangs über die Brücke, zwingt man den Beschuldigten dazu, der Anklagebehörde zu helfen, Beweise gegen sich selbst zu finden. Das empfinden viele hier eben als falsch.

Natürlich kann das auch entlastend wirken, aber das ist ja nicht das Problem, denn freiwillig kann man ja jederzeit mitmachen. Aber es geht um belastende Dinge, die hier herauskommen können.

Der oberste Gerichtshof hat aber entschieden, dass solche nicht-verbalen Dinge keine "erzwungene Selbstbezichtigung" im Sinne der Verfassung sind. Dabei interpretiert er die Verfassung sehr wörtlich, was nach meiner Meinung zu kurz greift:
No person... shall be compelled in any criminal case to be a witness against himself, ...
Quelle: Verfassung der USA, 5. Zusatzartikel

Aber, das Wort des obersten Gerichtshofs ist nun mal das letzte Wort, daher gilt, ja, er könnte dazu gezwungen werden, zu Vergleichszwecken auf der Brücke einherzugehen.

Die Thematik gibt/gab es auch in Deutschland, zum Beispiel bei der Frage, ob eine Blutprobe gegen den Willen eines Beschuldigten genommen werden darf - mit dem gleichen Ergebnis: der Staat darf es.


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31.01.2023 um 14:13
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Genau darum geht es. Die Verfassung verbietet es einen Beschuldigten zu zwingen, sich selbst zu bezichtigen. Die Diskussion aber beginnt da erst, denn was ist "Selbstbezichtigung" genau? Man kann argumentieren, bei einer solchen "Nachstellung" des Gangs über die Brücke, zwingt man den Beschuldigten dazu, der Anklagebehörde zu helfen, Beweise gegen sich selbst zu finden. Das empfinden viele hier eben als falsch.
Und wie sieht es mit der Sicherheit des Angeklagten aus? Könnte die Verteidigung des Angeklagten dahingehend argumentieren, dass es potenziell lebensgefährlich ist, über diese Brücke zu gehen? Nicht nur, dass es sich um einen relativ schmalen Steg in veritabler Höhe handelt, die Brücke soll auch stellenweise morsch sein. Letzteres könnte man mit einigen Maßnahmen vielleicht ändern … aber unter veränderten Bedingungen wäre ja dann auch kein authentischer Vergleich mehr möglich.


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31.01.2023 um 16:25
Zitat von BundeskanzleriBundeskanzleri schrieb:Das ist ja auch nur das, was wir zur Verfügung haben.
Die Juristen drüben werden sich schon ein Bild vom "echten" Laufverhalten von dem Kerl machen.
Und die Hangbilder, die uns zur Verfügung stehen sind zu ungenau, um zu identifizieren.
Die Experten werden sich alles ganz genau ansehen - und sein Umfeld fragen, seine Gewohnheiten untersuchen,
DNs wird es auch geben usw.
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Mann auf der Brücke hatte ebenfalls mit Einschränkungen zu kämpfen. Zwar nicht mit Fesseln aber er konnte sich nicht frei bewegen. Da war zunächst die Brücke ohne Geländer, was einen vorsichtig gehen lässt. Dann noch der schlechte Zustand, er musste jeden Schritt bewusst setzen. Große zügige Schritte, also ein normaler Gang, war dort nicht möglich.
Aber doch mit anderen Einschränkungen.
Ich hoffe sehr, dass der Täter gefasst wurde. Ich bin sogar sicher, dass er es ist. Evtl. werden Mitwisser und Mittäter entdeckt-
soweit vorhanden.
Es ging mir wirklich nur um den Vergleich der Gangbilder. Dieser Vergleich bringt nichts. Ich kenne mindestens 2 Männer, die auch so
laufen, wie der Mann auf der Brücke. (Aber die leben hier in Deutschland).


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31.01.2023 um 19:51
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ich finde es ein wenig heftig, wie R.A. gefesselt, mit vielen Beamten um sich rum, der Öffentlichkeit regelrecht präsentiert und vorgeführt wird.

Das scheint mir ein wenig zu viel bei Jemandem, wo die Unschuldsvermutung zählt, dessen Schuld nicht bewiesen, eher warscheinlich ist.
Ehrlich gesagt, fand ich es bei Ron Logan damals noch schlimmer. Der wurde auch gefilmt, wie er in so einem orangenen Gefangnisanzug und an Händen und Füßen gefesselt zum Gericht (oder von dort weg) gebracht wurde. Und ihm wurde ja lediglich ein Verstoß gegen den Führerscheinentzug (also Fahren ohne Fahrerlaubnis) vorgeworfen.

Gleichzeitig wurde er aber damals zumindest in der Öffentlichkeit schon als möglicher Tatverdächtiger im Delphi-Fall gehandelt, obwohl er von den Behörden nie offiziell als solcher bezeichnet wurde. Dementsprechend hoch war die Medienaufmerksamkeit. In den Schlagzeilen hieß es nur, dass er verhaftet worden war, dass es nur um die Fahrerlaubnis ging, stand dann irgendwo im "Kleingedruckten".
Ich fand das damals sehr erniedrigend für einen alten Mann...
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Bei solchen Vorführungen in den USA ist auch viel Show dabei (gerade wenn Fernsehsender anwesend sind), um zu zeigen, daß man den richtigen TV hat. Ob das jetzt stimmt oder nicht. Sowas kann aber auch nach hinten los gehen.
Ich denke eher, dass man das nur aus deutscher Sicht so beurteilt. Hier in Deutschland fahren die Transporter mit den Angeklagten möglichst in den Innenhof des Gerichtsgebäudes, dass sie dann über die Hintertür betreten. Im Gerichtssaal dürfen sie sich Aktendeckel oder Kapuzen vors Gesicht ziehen.

In den USA gehört das ganze aber eher zum Grundsatz der Transparenz und des öffentlichen Auftrags der Medien als Beobachter und Überwacher der Behörden und der Staatsorgane. Wenn so ein Angeklagter vor aller Augen in den Gerichtssaal gebracht wird, kann ihn keiner der Polizisten treten, schlagen, foltern etc.

Es ist einfach ein ganz anderes Grundverständnis von Transparenz des Justizwesens gegenüber der Bevölkerung, durchaus auch zu Gunsten des Angeklagten.


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31.01.2023 um 20:27
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Der Bridgeguy wird auf ca 6ft geschätzt, RA ist aver nur 4.5 ft (wird gegen Ende des Videos gesagt).
Nein, das stimmt nicht und es wird auch in dem Video nicht gesagt. 4.5 ft wäre nur ca. 137 cm. Er ist 5.4 ft, also ca. 164,5 cm groß.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Gut, wir wissen nicht, wie genau und mit welcher Methode sie diese Berechnung anhand der Videos angestellt haben. Aber ein Spartensender kann sich kaum viele Riesenböcke seiner Experten erlauben.
Nun ja, aber ein Spartensender kann sich das eher und auch öfter leisten als die Ermittler in einem solchen High-Profile-Fall. In dem Moment, in dem er sie sensationelle Berechnung raushaut, gibt es Quote und wenn in einem halben Jahr oder noch später die Gutachter vor Gericht darlegen, dass BG laut den Berechnungen auf Grundlage des Videomaterials genau BG 5.4 ft groß ist, wird keiner kommen und sagen "Aber Moment mal, bei Court TV hat doch der "Experte" was ganz anderes gesagt!"
Insofern tendiere ich dazu anzunehmen, dass die Ermittler sorgfältig gearbeitet haben und nicht so einen dicken Fehler übersehen haben.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Da steht ganz sicher eine Schlacht der Experten beider Seiten im Gerichtssaal an.
Sorry, aber wenn es sich um Experten handelt, sollten sie doch wohl in etwa zu dem gleichen Wert kommen. Nur weil ein Gutachter von der Anklageseite beauftragt wird, kommt er ja nicht automatisch zu einem anderen Ergebnis als der Gutachter der Anklage. Und es läuft auch nicht so, dass die Verteidiger Gutachter nach Gutachter beauftragen, bis sie einen finden, dessen Ergebnis ihnen in den ram passt.
Ich bin mir also sicher, dass es keine "Schlacht der Experten" gibt.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Das mit Abstand wichtigste Indiz und bislang einzig bekannte, daß Allen mit dem Tatort selbst in Verbindung bringt, ist diese unverschossene Patrone. Da müssen wir abwarten, was letztlich rauskommt.
Das stimmt nicht. RA hat sogar selber zugegeben, um den Tatzeitpunkt genau im Bereich des Tatorts unterwegs gewesen zu sein, was auch durch Zeugen bestätigt wurde. Er hat auch angegeben, dabei die gleichen, oder zumindest sehr ähnliche, Klamotten wie BG getragen zu haben. Und zumindest die Jacke ist bei der Hausdurchsuchung gefunden und beschlagnahmt worden.

Aber eigentlich ist auch egal, wie viele Indizien uns BEKANNT sind. Wichtig ist ja vor allem welche Indizien es GIBT. In der PCA haben die Ankläger nur die benannt, die ihrer Meinung nach ausreichen, um einen Richter davon zu überzeugen, RA in Untersuchungshaft zu nehmen, also einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Zeitgleich mit der PCA wurde beantragt, die PCA unter Verschluss zu stellen. Man musst aber damit rechnen, dass das früher oder später abgelehnt werden würde. Deshalb wird der Staatsanwalt die hier aufgeführten Indizien auch unter diesem Aspekt ausgewählt haben: für welche Indizien ist es nicht schlimm, wenn sie öffentlich bekannt werden und welche will er lieber unter Verschluss halten.

Und: die PCA musste unmittelbar nach RA Verhaftung geschrieben werden. Die Hausdurchsuchung fand am 13. Oktober statt, die Verhaftung am 26. Oktober. Die Untersuchungsergebnisse vieler der bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Gegenstände lagen zum Zeitpunkt der Abfassung der PCA wahrscheinlich also noch gar nicht vor. Ich denke, dass der Untersuchung der Patrone eine hohe Priorität zugeordnet wurde, weil man sich hier sehr gute Trefferchancen ausgerechnet hatte, so dass sie schon nach nur 5 Tagen abgeschlossen war. Aber viele der Untersuchungen, v.a. DNA- und Faserabgleiche dürften sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen.


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31.01.2023 um 22:02
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich bin mir also sicher, dass es keine "Schlacht der Experten" gibt.
Warten wir mal ab! Es gab schon Fälle, wo ein ein zu kleiner Handschuh eine ganz große Rolle spielte. :-) Ich glaube dir ist nicht ganz bewußt, daß die Größe von Richard Allen eine wichtige Rolle spielen wird. Wenn es der Verteidigung gelingt, der Jury schmackhaft zu machen, daß Bridge Guy laut Berechnung etwa 1,8m groß ist und ihr Mandat gerade mal 1,6m, dann haben sie viel gewonnen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das stimmt nicht. RA hat sogar selber zugegeben, um den Tatzeitpunkt genau im Bereich des Tatorts unterwegs gewesen zu sein, was auch durch Zeugen bestätigt wurde. Er hat auch angegeben, dabei die gleichen, oder zumindest sehr ähnliche, Klamotten wie BG getragen zu haben. Und zumindest die Jacke ist bei der Hausdurchsuchung gefunden und beschlagnahmt worden.
Ich denke, unser ansässiger Experte @Rick_Blaine wird mir zumindest teilweise rechtgeben, wenn ich sage, daß Du dir vor Gericht bei einem solchen Fall für "in der Nähe gewesen" nicht viel kaufen kannst, wenn es ansonsten hapert. Allen hat freiwillig zugegeben, dort gewesen zu sein und auch solche Kleidung getragen zu haben. Er hat sie nicht weggeworfen, selbst als die Beschreibung von Bridge Guy überall bekannt war. Sollte an der Jacke nichts zu finden sein, geht das als Plushäkchen für die Verteidigung heim.
Wir müssen abwarten, was an Beweisen noch aufgefahren wird. Im für die Anklage schlechtesten Fall, die Hausdurchsuchung und die untersuchten Gegenstände bringen nichts Neues zutage, wird es nämlich interessant. Dann hängt alles an der Patrone und wie gut die Zuordnung ist.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Insofern tendiere ich dazu anzunehmen, dass die Ermittler sorgfältig gearbeitet haben und nicht so einen dicken Fehler übersehen haben.
Es gab auch schon in großen Verhandlungen grobe Schnitzer, sowohl von Anklage als auch Verteidigung. Ich möchte an einen Fall in Texas erinnern, wo es anfangs so aussah, als wäre der Angeklagte auf dem direkten Weg in die Todeszelle. Sein Alibi seltsam und unglaubwürdig, stellte sich später als richtig heraus. so etwas kommt auch mal vor.

Ich denke zwar auch, daß sie den Richtigen haben, aber ich bin von den EB in diesem Fall nicht so sehr überzeugt, daß ich bei aktuellem Stand mich aus dem Fenster lehne und sage er wars. Ich interessiere mich für Rechtsprechung und habe dabei schon einiges gesehen/gelesen, wo man nur abschnallt.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

31.01.2023 um 22:38
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:er könnte dazu gezwungen werden, zu Vergleichszwecken auf der Brücke einherzugehen.
Wie?


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

01.02.2023 um 00:11
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Wie?
Du meinst wegen möglicher Eigengefährdung?

Ich vermute, dass man entsprechend die Brücke nach unten absichern kann oder den Tatverdächtigen auch entsprechend mit Gurt und einem Kran sichern könnte.


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01.02.2023 um 00:21
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Wie?
Indem man ihn dorthin führt, ganz einfach. Er macht doch im Moment keinen seiner Wege freiwillig.


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01.02.2023 um 01:07
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Sorry, aber wenn es sich um Experten handelt, sollten sie doch wohl in etwa zu dem gleichen Wert kommen. Nur weil ein Gutachter von der Anklageseite beauftragt wird, kommt er ja nicht automatisch zu einem anderen Ergebnis als der Gutachter der Anklage. Und es läuft auch nicht so, dass die Verteidiger Gutachter nach Gutachter beauftragen, bis sie einen finden, dessen Ergebnis ihnen in den ram passt.
Ich bin mir also sicher, dass es keine "Schlacht der Experten" gibt.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:gestern um 22:02
cododerdritte schrieb:
Ich bin mir also sicher, dass es keine "Schlacht der Experten" gibt.
Warten wir mal ab! Es gab schon Fälle, wo ein ein zu kleiner Handschuh eine ganz große Rolle spielte. :-) Ich glaube dir ist nicht ganz bewußt, daß die Größe von Richard Allen eine wichtige Rolle spielen wird. Wenn es der Verteidigung gelingt, der Jury schmackhaft zu machen, daß Bridge Guy laut Berechnung etwa 1,8m groß ist und ihr Mandat gerade mal 1,6m, dann haben sie viel gewonnen.
@Höhenburg
Was heißt denn schmackhaft machen? Mathematik ist eine exakte Wissenschaft, in der es tatsächlich mal keine zwei Meinungen gibt.
Darum wird die Größe von RA ja so eine wichtige Rolle spielen. Was @cododerdritte sagt, ist doch dass es noch keine uns bekannte valide Berechnung der Größe von BG durch die Behörden gibt, diese aber wahrscheinlich längst vorliegt. Denn ein Größenunterschied von 20cm wäre halt ein Problem, darum wird man das wohl auch checken. Günstigerweise gibt es ja nunmal ein Foto des Täters und das wird man wohl auch nutzen. Dass das von anderer Seite auch schon mal getan wird, ist natürlich verständlich. Aber es ist halt keine wirklich valide Quelle. Ich finde auch, mit dem bloßen Auge wirkt weder RA auf den Fotos klein, noch BG wie 1,80. Ich würde denken, der könnte durchaus ein ganzes Stück kleiner sein.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

01.02.2023 um 01:38
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Ich interessiere mich für Rechtsprechung und habe dabei schon einiges gesehen/gelesen, wo man nur abschnallt.
Aber Dein letzter Satz ist natürlich ein Argument! Das glaube ich Dir gerne. Bleibt zu hoffen, dass so etwas in so einem high profile Fall jetzt nicht passiert


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

01.02.2023 um 01:42
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Was heißt denn schmackhaft machen? Mathematik ist eine exakte Wissenschaft, in der es tatsächlich mal keine zwei Meinungen gibt.
Das meine ich genau so, wie es da steht. Du vergisst, daß in den USA das sog. Common Law mit Jurysystem gilt. Und völlig wertungsfrei muß man sagen, daß da auch eine gehörige Portion Show in einem Prozeß dazugehört. Du mußt die Jury überzeugen!
In Kalifornien sitzt beispielweise jemand wegen Mordes ein, weil die Anklage es geschafft hat die Jury von der Schuld des Angeklagten zu überzeugen (hauptsächlich weil der Typ nicht sonderlich beliebt in der Stadt ist), obwohl es keinen Beweis gibt, daß der Angeklagte an dem Tag zu der Tatzeit überhaupt am Tatort war. Man nimmt es an, aber es gibt keinen(!) Beweis dafür.
Und das Boot, mit er die Leiche entsorgt haben soll, die angenommenen Lasten überhaupt nicht tragen kann, was mathematisch-physíkalisch ganz sicher ist. Das meine ich mit schmackhaft machen.
Das das mit dem Boot garnicht geht, wen juckt das, wenn der Staatsanwalt gekonnt die Engelszunge schwingen läßt und der Typ unbeliebt ist? Chapeau für die Anklage, die die Jury richtig "gelesen" hat.

Üblicherweise kommt es nicht zu solchen "Aussetzern", aber es passiert eben gelegentlich.


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