Rotkäppchen schrieb:Der Bridgeguy wird auf ca 6ft geschätzt, RA ist aver nur 4.5 ft (wird gegen Ende des Videos gesagt).
Nein, das stimmt nicht und es wird auch in dem Video nicht gesagt. 4.5 ft wäre nur ca. 137 cm. Er ist 5.4 ft, also ca. 164,5 cm groß.
Höhenburg schrieb:Gut, wir wissen nicht, wie genau und mit welcher Methode sie diese Berechnung anhand der Videos angestellt haben. Aber ein Spartensender kann sich kaum viele Riesenböcke seiner Experten erlauben.
Nun ja, aber ein Spartensender kann sich das eher und auch öfter leisten als die Ermittler in einem solchen High-Profile-Fall. In dem Moment, in dem er sie sensationelle Berechnung raushaut, gibt es Quote und wenn in einem halben Jahr oder noch später die Gutachter vor Gericht darlegen, dass BG laut den Berechnungen auf Grundlage des Videomaterials genau BG 5.4 ft groß ist, wird keiner kommen und sagen "Aber Moment mal, bei Court TV hat doch der "Experte" was ganz anderes gesagt!"
Insofern tendiere ich dazu anzunehmen, dass die Ermittler sorgfältig gearbeitet haben und nicht so einen dicken Fehler übersehen haben.
Höhenburg schrieb:Da steht ganz sicher eine Schlacht der Experten beider Seiten im Gerichtssaal an.
Sorry, aber wenn es sich um Experten handelt, sollten sie doch wohl in etwa zu dem gleichen Wert kommen. Nur weil ein Gutachter von der Anklageseite beauftragt wird, kommt er ja nicht automatisch zu einem anderen Ergebnis als der Gutachter der Anklage. Und es läuft auch nicht so, dass die Verteidiger Gutachter nach Gutachter beauftragen, bis sie einen finden, dessen Ergebnis ihnen in den ram passt.
Ich bin mir also sicher, dass es keine "Schlacht der Experten" gibt.
Höhenburg schrieb:Das mit Abstand wichtigste Indiz und bislang einzig bekannte, daß Allen mit dem Tatort selbst in Verbindung bringt, ist diese unverschossene Patrone. Da müssen wir abwarten, was letztlich rauskommt.
Das stimmt nicht. RA hat sogar selber zugegeben, um den Tatzeitpunkt genau im Bereich des Tatorts unterwegs gewesen zu sein, was auch durch Zeugen bestätigt wurde. Er hat auch angegeben, dabei die gleichen, oder zumindest sehr ähnliche, Klamotten wie BG getragen zu haben. Und zumindest die Jacke ist bei der Hausdurchsuchung gefunden und beschlagnahmt worden.
Aber eigentlich ist auch egal, wie viele Indizien uns BEKANNT sind. Wichtig ist ja vor allem welche Indizien es GIBT. In der PCA haben die Ankläger nur die benannt, die ihrer Meinung nach ausreichen, um einen Richter davon zu überzeugen, RA in Untersuchungshaft zu nehmen, also einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Zeitgleich mit der PCA wurde beantragt, die PCA unter Verschluss zu stellen. Man musst aber damit rechnen, dass das früher oder später abgelehnt werden würde. Deshalb wird der Staatsanwalt die hier aufgeführten Indizien auch unter diesem Aspekt ausgewählt haben: für welche Indizien ist es nicht schlimm, wenn sie öffentlich bekannt werden und welche will er lieber unter Verschluss halten.
Und: die PCA musste unmittelbar nach RA Verhaftung geschrieben werden. Die Hausdurchsuchung fand am 13. Oktober statt, die Verhaftung am 26. Oktober. Die Untersuchungsergebnisse vieler der bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Gegenstände lagen zum Zeitpunkt der Abfassung der PCA wahrscheinlich also noch gar nicht vor. Ich denke, dass der Untersuchung der Patrone eine hohe Priorität zugeordnet wurde, weil man sich hier sehr gute Trefferchancen ausgerechnet hatte, so dass sie schon nach nur 5 Tagen abgeschlossen war. Aber viele der Untersuchungen, v.a. DNA- und Faserabgleiche dürften sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen.