frauZimt schrieb:Du schreibst, er finanziert seinen Anwalt selbst und weiter schreibst dann aber so, als würde ihm der Anwalt gestellt werden.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei den beiden Anwälten nicht um Pflichtverteidiger, sondern um selbst finanzierte Anwälte handelt. Anders als in Deutschland sind Pflichtverteidiger in den USA nicht niedergelassene Anwälte, die neben der Bearbeitung von Fällen ihrer eigenen Mandanten, zusätzlich auch als Pflichtverteidiger bestellt werden können.
In den USA sind die Pflichtverteidiger ("Federal public defender") in der Regel Angestellte des Staates und das sind die beiden hier genannten Personen eben nicht. Ich bin nicht 100% sicher, ob das in jedem Bundesstaat so ist und auch nicht, ob besonders in kleinen Verwaltungsdistrikten nicht auch andere Regelungen gelten, weil sie zu klein sind, um fest angestellte Federal public defender zu unterhalten. Dazu wäre eine Info und die Einschätzung von
@Rick_Blaine interessant.
Die letzte mir bekannte Nachricht war eben, dass er in diesem handschriftlichen Brief um einen Pflichtverteidiger bittet, und dies damit begründet, dass er die Kosten für einen selbst finanzierten Anwalt unterschätzt hat und sich diesen nicht leisten kann. Er legt ja auch dar, dass weder er noch seine Frau im Moment ein Einkommen haben.
Wenn er jetzt doch plötzlich von offensichtlich niedergelassenen Anwälten vertreten wird, und noch dazu gleich von zweien, dann frage ich mich halt, wie das zustande kommt. Und ich weiß nicht, ob einem der Pflichtverteidiger nach eigenem Ermessen zusteht oder ob die finanzielle Situation durch die Behörden überprüft wird. Tatsächlich wird er ja zumindest in den nächsten Monaten keine Einkommen erwirtschaften können und gibt an kaum Erspartes zu haben.
Entweder
- hat man also seinen Antrag geprüft und abgelehnt, weil er eben doch genug finanzielle Mittel hat.
oder
- er hat sich doch auch eigenen Stücken für einen persönlich finanzierten Anwalt entschieden (dann wundert es mich, dass er sich gleich zwei leistet...)
oder
- die Anwälte übernehmen den Fall pro bono
Wie Rich Baine schrieb, muss sich ein Anwalt so eine pro bono-Verteidigung erst mal leisten können. Das ist ja nicht mit den Stunden getan, die er für seinen Mandanten vor Gericht erscheinen muss. In dem Fall wurden mehr als 70.000 Hinweise bearbeitet. In den USA müssen einem Anwalt neben der Dokumentation der genauen Anklage und deren Begründung auch alle entlastenden Indizien explizit übergeben werden, damit er diese prüfen und vor Gericht vorbringen kann. Da kann man sich leicht ausrechnen, wie viele Arbeitsstunden in so einen Fall einfliessen.
Gerade in so einem sehr brisanten und vor allem auch komplexen Fall arbeitet in einer Kanzlei in der Regel nicht nur der zugeordnete Anwalt an so einem Fall, sondern ein ganzes Team, dass die Aktenstudien und weitere Recherchen übernimmt. Auch diese Angestellten müssen ja von der Kanzlei bezahlt werden.
Allerdings sorgt die anwaltliche Vertretung in so einem Fall natürlich auch eine sehr große Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, einen gewissen Werbeeffekt für die Kanzlei kann man also kaum leugnen. Insofern ist eine pro bono-Vertretung nicht immer nur ein Akt der Bamherzigkeit....
frauZimt schrieb:Und wenn er das Geld hat, ist es nur gut für ihn. Es ist immer besser eine eigene Wahl zu treffen, als nehmen zu müssen, was einem zugeteilt wird.
In den USA ist es nicht so, dass die Pflichtverteidiger Anwälte 2. Klasse sind, im Gegenteil. Der Staat bemüht sich sehr, ihnen eine angemessene Bezahlung und Zusatzleistungen zu bieten, so dass die Anstellung als federal public defender auch durchaus für sehr qualifizierte Juristen attraktiv ist.