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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

4.485 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, 2017 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

22.11.2022 um 19:04
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Außerdem war ein Anwalt anwesend, der die Interessen der Nachrichtenmedien von Indianapolis vertritt und gestern eine schriftliche Stellungnahme bei Gericht abgegeben hat, dass es aus Sicht der nachrichtenmedien angebracht wäre, die Informationen aus der Anklageschrift zu veröffentlichen
@cododerdritte
Ach, so etwas gibt es auch?
Hör ich wirklich zum allerersten mal.
Können die Geier mal wieder nicht warten....


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

22.11.2022 um 19:30
@cododerdritte vielen Dank für die Mühe, die Du Dir mit der Zusammenfassung gemacht hast.

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Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Können die Geier mal wieder nicht warten....
Ich glaube nicht, dass das die amerikanische Sichtweise ist. "Die Staatsgewalt" hat einen bisher unbescholtenen Bürger eingesperrt und deshalb hat "das Volk" einen Anspruch darauf zu erfahren, ob es dafür auch einen guten Grund gibt. Dahinter steht viel Skepsis gegen die Obrigkeit, die aus der Zeit Kolonialzeit stammt und sich tradiert hat.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

22.11.2022 um 19:36
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ach, so etwas gibt es auch?
Hör ich wirklich zum allerersten mal.
Können die Geier mal wieder nicht warten....
Ich glaube, dass man das eher vor dem Hintergrund des amerikanischen Selbstverständnisses sehen muss. In den Augen der Amerikaner ist Transparenz von staatlichen Abläufen gegenüber den Bürgern des Landes ein sehr hohes und wichtiges Rechtsgut. Die Öffentlichkeit ist die Kontrollinstanz, die Korruption, Vorteilsnahme, Ungerechtigkeiten etc. verhindern soll.

Wenn jemand verhaftet wird, kann normalerweise jeder einsehen, wer das ist und was ihm vorgeworfen wird. Das ist sozusagen auch ein Recht des Verhafteten, denn die Öffentlichkeit könnte ja durchaus auch entlastende Indizien für ihn hervorbringen. Dass Gerichtsverhandlungen in vielen Staaten von der Presse aufgezeichnet werden, teilweise live übertragen werden, dient genau diesem Zweck. Die Richter und Ankläger sind Angestellte des Staates, die die Interessen aller Amerikaner vertreten, und da dürfen eben dann auch alle Amerikaner zuschauen und sich eine Meinung bilden, ob es gerecht zugeht.
Das führt zum einen dazu, dass Tatverdächtige, Angeklagte und Täter aus unserer Sicht oft sehr bloßgestellt da stehen. Hier werden die Gesichter verpixelt, die Namen abgekürzt, während einer Gerichtsverhandlung sind keine Bild- und Tonaufnahmen erlaubt und auch nach einem abgeschlossenen Prozess werden nicht die kompletten Ermittlungsakten, sondern nur das Urteil und seine Begründung veröffentlicht. Aber es soll nach amerikanischer Sichtweise eben auch durchaus zum Nutzen von Angeklagten sein, dass alles transparent ist, und sich jeder überzeugen kann, dass die Rechte eines Angeklagten gewahrt werden.

Das sieht man ja auch daran, dass es RAs Anwälte sind, die die Veröffentlichung der Anklageschrift fordern. Sicher werden darin nicht sehr schmeichelhafte Informationen über ihren Mandanten zu finden sein, aber sie stehen auf dem Punkt, dass jeder einzelne Bürger ich selbst ein Bild darüber machen können soll, ob ihr Mandant wirklich zu Recht inhaftiert wurde und angeklagt wird.

Auch das Selbstverständnis der Presse und der Medien geht in diese Richtung. Natürlich stehen da auch finanzielle Interessen dahinter, das kann sicher niemand leugnen. Aber sie haben eben auch die Aufgabe, die von der Verfassung eingeförderte öffentliche Transparenz herzustellen und sicherzustellen.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

22.11.2022 um 20:33
@cododerdritte

Herzlichen Dank für deine Zusammenfassung.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und zweitens, und das sei der gewichtigere Grund, glauben die Ermittler nicht, dass Richard Allen "die einzige Person sei, die in diesen Fall involviert ist".
Sollte es wirklich so sein wäre es natürlich kontraproduktiv wenn man zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich ins Detail gehen müsste.

Allerdings ist für mich auch das Interesse an der Veröffentlichung aus Sicht von R.Allens Anwälten zu verstehen. Zumal sie in Kenntnis der Anklageschrift der Meinung sind die Beweislage wäre sehr dürftig und daher auch eine Freilassung ihres Mandanten bis zum Prozess beantragt haben.

Wäre die Beweislage tatsächlich aber erdrückend kann ich mir solch ein Vorgehen eher nicht vorstellen. Gerade weil dieser Fall sehr die Gemüter berührt hat und ein so großes öffentliches Interesse hervorgerufen hat .

Es kommt halt darauf an warum man " glaubt " er sei nicht alleine involviert. Gibt es da z.B. bereits einen oder mehrere konkrete Verdächtige oder muss jemand weiteres involviert sein um Lücken in der Beweiskette gegen R.Allen zu füllen.


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22.11.2022 um 21:05
Zitat von ARKEMIARKEMI schrieb:Es kommt halt darauf an warum man " glaubt " er sei nicht alleine involviert. Gibt es da z.B. bereits einen oder mehrere konkrete Verdächtige oder muss jemand weiteres involviert sein um Lücken in der Beweiskette gegen R.Allen zu füllen.
Leider war das ja sehr schwammig formuliert. Der Korrespondent sagte, dass er Staatsanwalt sagte:

"We believe that Richard Allen ist not the only person involved in this case."

Die Journalistin im Studio hat ja extra noch einmal nachgefragt, ob es dazu nähere Ausführungen gab, aber das ist wohl die einzige Infos, die man in der Anhörung dazu bekommen hat.

Ein solches "involvement" ist natürlich ein sehr weit gefasster Begriff, es muss dabei nicht unbedingt um ein direkte Tatbeteiligung einer oder mehrerer Personen gehen. Aber ich denke es geht auf jeden Fall um strafbare Handlungen, also z.B. dass ihm jemand ein falsches Alibi gegeben hat, jemand die Polizei belogen hat oder ihm bei der Verdeckung der Tat geholfen hat.
Zitat von ARKEMIARKEMI schrieb:Sollte es wirklich so sein wäre es natürlich kontraproduktiv wenn man zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich ins Detail gehen müsste.
Ja, das sehe ich auch so. Und der Antrag des Staatsanwaltes wurde durch die Ermittler unterstützt. In meinen Augen ist es auch das wichtigste, die vollständige Aufklärung dieser Tat nicht zu gefährden. Und mit der Verhaftung eines TV ist es natürlich nicht getan, oft müssen dann ja noch intensive weitere Ermittlungen durchgeführt werden, weil man z.B. bestimmte Zeugen vor der Verhaftung nicht befragen konnte, weil der TV im Vorfeld erst mal nichts von den Ermittlungen gegen ihn erfahren soll, weil sonst die Gefahr bestehen würde, dass er Beweise vernichtet oder flieht.
Aber das ist wie gesagt eine sehr deutsche Sichtweise, hier möchte man, dass sie Polizei und Staatsanwaltschaft ihren Job möglichst ohne Behinderungen machen kann und sagt sich, dass man schon früh genug erfahren wird, was genau passiert ist.


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22.11.2022 um 21:06
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:"Die Staatsgewalt" hat einen bisher unbescholtenen Bürger eingesperrt und deshalb hat "das Volk" einen Anspruch darauf zu erfahren, ob es dafür auch einen guten Grund gibt. Dahinter steht viel Skepsis gegen die Obrigkeit, die aus der Zeit Kolonialzeit stammt und sich tradiert hat.
@OpLibelle
Wobei die USA auch eine Geschichte in der Selbstjustiz/Lynchjustiz haben. Dein Argument klingt für mich, als wolle man diese Vergangenheit nicht mehr wahr haben - oder als wolle man das gegenwärtig nachdrücklich besser machen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich glaube, dass man das eher vor dem Hintergrund des amerikanischen Selbstverständnisses sehen muss.
@cododerdritte
Gut erklärt. Das gab ich so bisher noch nicht gesehen.
Dazu sagen muss man aber auch sehen, dass auch bei uns Gerichtsprozesse öffentlich sind- sein müssen. Mit Einschränkungen zum Schutz.
Ich hab in den "zur Schau" gestellten Prozessen in den USA bisher immer gewollte Abschreckung und TV-Unterhaltung gesehen.
Aber vielleicht ist es so, dass daneben auch eine stärkere Kontrolle stattfindet.


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22.11.2022 um 21:17
Der Antrag der Staatsanwaltschaft wird ja nicht nur von den Ermittlern unterstützt, sondern auch durch den Brief von Libbys Großmutter sowie einer Petition mit 40.000 Unterzeichnern an das Gericht, wie @cododerdritte geschrieben hat.


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22.11.2022 um 21:24
...Die Interessen der Öffentlichkeit hinsichtlich Informationsfreiheit und Kontrolle der Justiz sowie die gleich gearteten Interessen des Inhaftierten werden hier vermutlich auch zugunsten einer Aufklärung des Falles hintenangestellt.


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22.11.2022 um 21:50
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und der Antrag des Staatsanwaltes wurde durch die Ermittler unterstützt. In meinen Augen ist es auch das wichtigste, die vollständige Aufklärung dieser Tat nicht zu gefährden.
das ist jetzt aber auch nicht wirklich verwunderlich , oder ?
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Der Antrag der Staatsanwaltschaft wird ja nicht nur von den Ermittlern unterstützt, sondern auch durch den Brief von Libbys Großmutter sowie einer Petition mit 40.000 Unterzeichnern an das Gericht
und auch das verwundert mich nicht .

was mich aber verwundert ist folgendes ...
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die Richterin hat eine weitere Anhörung für den 17. Februar 2023 terminiert, bei der der Antrag auf Allens Freilassung auf Kaution verhandelt werden soll
Ist das nicht eine sehr lange Frist solch einen Antrag zu behandeln. Das macht im Grunde genommen dann ja kaum Sinn. Der Prozessbeginn ist für Ende März 2023 angesetzt.
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:.Die Interessen der Öffentlichkeit hinsichtlich Informationsfreiheit und Kontrolle der Justiz sowie die gleich gearteten Interessen des Inhaftierten werden hier vermutlich auch zugunsten einer Aufklärung des Falles hintenangestellt.
Das ist dann aber auch happig für zu Unrecht inhaftierte Menschen und trüge dann eben auch nicht zur Aufklärung eines Falles bei.

Ich finde es gar nicht so einfach die Interessen da gegeneinander abzuwägen .


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22.11.2022 um 21:59
Da ist wohl wieder einmal @Rick_Blaine
gefragt! : )


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22.11.2022 um 22:01
Aber es kennen sich hier ja noch einige andere ganz gut mit dem amerikanischen System aus.


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22.11.2022 um 22:04
Zitat von ARKEMIARKEMI schrieb:Ist das nicht eine sehr lange Frist solch einen Antrag zu behandeln. Das macht im Grunde genommen dann ja kaum Sinn. Der Prozessbeginn ist für Ende März 2023 angesetzt.
Ja, das hat mich auch sehr gewundert.
Ich habe das für mich eher als Hinweis dafür gewertet, dass der Prozess doch noch nicht so schnell beginnen wird. Wenn es schon bis Mitte Februar dauert, bis über die Freilassung auf Kaution verhandelt wird....

Und gleichzeitig hat der Korrespondent ziemlich zuversichtlich eine sehr kurzfristige Entscheidung in der Frage, ob die Anklageschrift veröffentlicht werden soll oder nicht, erwartet. Er hat eigentlich gesagt, dass er das schon für morgen erwartet, das Donnerstag und Freitag Ferientage seien und die Richterin das sicher vorher noch vom Tisch haben will. Keine Ahnung, wie zuverlässig diese Einschätzung ist und wie viel davon persönliche Spekulation dieses Mannes ist.

Und ich frage mich auch, wie schnell die Dokumente nach der Entscheidung des Gerichts öffentlich werden, oder ob es da z.B. eine Widerspruchsfrist gibt, die erst abgewartet werden muss. Oder die Richterin auch entscheiden könnte, dass die Dokumente z.B. erst in 6 Wochen veröffentlicht werden müssen, um den Ermittlern noch eine Zeit für weitere Untersuchungen einzuräumen.

Ich fand, dass der Korrespondent angedeutet hat, dass es eine Verabredung zwischen Gericht und Staatsanwalt geben könnte, weil er darauf hingewiesen hat, dass der Staatsanwalt die redigierte Fassung der Anklageschrift schon dabei hatte, so dass er wohl vorab wissen konnte, dass so etwas vom Gericht oder den Verteidigern gefordert werden könnte.


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22.11.2022 um 22:21
Dass die Staatsanwaltschaft schon eine redigierte Fassung angefertigt hat, deutet ja auf ein Entgegenkommen zur Veröffentlichung hin. Das wäre ja vielleicht ein akzeptabler Kompromiss - der die große öffentliche Neugier, auch unsere, zu den Verdachtsmomenten gegen RA befriedigen würde. Auch, wenn es bis zur Veröffentlichung auch noch dauern könnte. Schade eigentlich, dass die Mühlen der Justiz so langsam sind.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

23.11.2022 um 02:17
Es gibt nun ein Video mit einem Interview mit den beiden Verteidigern von Richard Allen, die direkt nach der Anhörung im Foyer des Gerichtsgebäudes von Pressevertretern befragt wurden.

Zunächst spricht kurz Bradley Rozzi, danach kommt der andere Verteidiger Andrew Baldwin etwas länger zu Wort. Er sagt vor allem folgende Punkte:

  • Die Kritik von RAs Anwälten zielt v.a. in die Richtung, dass die Polizei in zahlreichen Pressekonferenzen und Zeugenaufrufen mehr als 5 Jahre lang um die Mithilfe der Öffentlichkeit gebeten hat, und es deshalb nun unlauter sei, die Öffentlichkeit von den neusten Entwicklungen auszuschließen.

  • Richard Allen hat seinen Anwälten gegenüber sehr emotional versichert, unschuldig zu sein. Durch eine Veröffentlichung der Anklageschrift gegen ihn hoffen die Anwälte, dass weitere, ihn entlastende und den tatsächlichen Täter belastende und entlarvende Hinweise aus der Bevölkerung eingehen

  • Andrew Baldwin hofft, das irgendeine Information aus der Anlageschrift, z.B. zu einem Fahrzeug, einer Person oder einem zeitlichen Ablauf bei irgendjemanden die Alarmglocken anschlagen lässt, so dass derjenige erkennen kann, dass er über wichtige, Informationen verfügt, die er bisher nicht hatte in den Zusammenhang mit den Delphi-Morden einordnen können und das solche Personen diese Informationen an die Anwälte geben, die sie zur Verteidigung von RA verwenden können. Er sagt, dass die Anwälte bereits von vielen Personen kontaktiert wurden, die ihnen Informationen zu dem Fall liefern wollen, sie diese aber natürlich erst auswerten und in den Zusammenhang einordnen müssen. Andrew Baldwin hat das Mandat erst vor 6 Tagen übernommen und konnte sich noch nicht vollständig in den Fall einarbeiten. Es sei deshalb noch schwer für die Anwälte, die eingehenden Informationen zu bewerten.

  • Auch für Andrew Baldwin war es eine neue Information, dass es neben Richard Allen weitere in den Fall involvierte Personen geben soll. Er hat dies selbst erst durch die Aussage des Staatsanwaltes in der Anhörung erfahren, diese Information steht nicht in der Anklageschrift, die ihm vorliegt. Er spricht dabei von einer "zweiten Person", also nur von einer weiteren involvierten Person, nicht von mehreren weiteren Personen.

  • Andrew Baldwin wird nach dem Einfluss der Festnahme von RA auf dessen Familie gefragt. Er sagt, dass diese natürlich einen immensen Einfluss, v.a. auf seine Ehefrau hat. Die beiden haben sich auf der Highschool kennen gelernt und sind seit 30 Jahren verheiratet. Die Frau steht weiterhin hinter ihrem Ehemann und will ihn unterstützen.

  • Er betont noch einmal, dass es durchaus ungewöhnlich sei, dass die Verteidiger eines Tatverdächtigen auf die Veröffentlichung von Informationen drängen, die eigentlich ihren Klienten belasten. Er sagt aber, dass dies ein Zeichen dafür sei, wie sicher sie sich seien, das RA nicht der Täter sei und sich auch die die Pressevertreter und die Öffentlichkeit wundern werden, wie die Ermittler auf RA als Tatverdächtigen kommen, wenn sie erst die Anklageschrift gelesen haben. Er weiß nicht, welche weiteren Beweise gegen seinen Mandanten vorliegen, ist sich aber insgesamt sicher, dass die Ermittler nicht genug gegen ihn in der Hand haben.

  • Die Festnahme sei für RA sehr überraschend gewesen. Er, RA, sei darüber sehr verwirrt und erstaunt, wie ein unschuldiger Mann plötzlich verhaftet und einer derart schlimmen Tat beschuldigt werden könne. Das gleiche gelte für seine Ehefrau, die von der Unschuld ihres Mannes überzeugt sei und die Verhaftung überhaupt nicht nachvollziehen könne.


Quelle:
Youtube: Richard Allen defense attorneys on sealed PC affidavit | 'We have nothing to hide'
Richard Allen defense attorneys on sealed PC affidavit | 'We have nothing to hide'
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23.11.2022 um 04:31
Zitat von ARKEMIARKEMI schrieb:cododerdritte schrieb:
Die Richterin hat eine weitere Anhörung für den 17. Februar 2023 terminiert, bei der der Antrag auf Allens Freilassung auf Kaution verhandelt werden soll
Ist das nicht eine sehr lange Frist solch einen Antrag zu behandeln. Das macht im Grunde genommen dann ja kaum Sinn. Der Prozessbeginn ist für Ende März 2023 angesetzt.
Zitat von ARKEMIARKEMI schrieb:.Die Interessen der Öffentlichkeit hinsichtlich Informationsfreiheit und Kontrolle der Justiz sowie die gleich gearteten Interessen des Inhaftierten werden hier vermutlich auch zugunsten einer Aufklärung des Falles hintenangestellt.
Das ist dann aber auch happig für zu Unrecht inhaftierte Menschen und trüge dann eben auch nicht zur Aufklärung eines Falles bei.

Ich finde es gar nicht so einfach die Interessen da gegeneinander abzuwägen .
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Da ist wohl wieder einmal @Rick_Blaine
gefragt! : )
Haha, gerne. Zunächst einmal muss ich sagen, dass @OpLibelle und @cododerdritte bereits sehr gut und kenntnisreich berichtet haben. Ich selbst hatte einen wichtigen Prozess in den letzten Tagen und daher nicht ganz soviel Zeit, diesen Vorgängen zu folgen.

Nun zu dem Gesagten: es ist tatsächlich so, dass es etwas ungewöhnlich ist, soviel Zeit verstreichen zu lassen, bis zu einer Haftprüfungsanhörung. Das kann aber daran liegen, dass die Richterin empfindet, dass der ursprüngliche Antrag auf Haftbefehl sehr gut und überzeugend begründet wurde, und daher ihrer Meinung nach der nächste Antrag zum derzeitigen Zeitpunkt nicht so aussichtsreich zu sein scheint.

Weiterhin beginnt heute die Feiertagssaison, es ist Morgen Thanksgiving, der wichtigste Familienfeiertag des Jahres und traditionell wird in dieser Woche wenig gearbeitet, meine Kanzlei ist seit Mittwoch für den Rest der Woche geschlossen, genau wie die Gerichte. In wenigen Wochen folgen Weihnachten und Neujahr, wo ebenfalls Gerichte tagelang geschlossen sind und Richter fast alle im Urlaub. Daher sind Fristen in dieser Jahreszeit schon unter Eindruck der Feiertagssaison oft länger.

Am Bedeutendsten ist aber wohl, dass es kaum realistisch ist, anzunehmen, dass ein Prozess bereits im März 2023 stattfinden wird. Es gibt ein Recht auf einen "speedy trial," der jedem Angeklagten zusichert innerhalb einer relativ kurzen Frist nach der Anklageerhebung einen Prozess zu erhalten. In manchen Bundesstaaten sind das 60 Tage. Es ist allerdings in der Praxis vollkommen unrealistisch, einen so komplexen Mordprozess in 2 Monaten oder 3 Monaten oder so vorzubereiten, und zwar auf BEIDEN Seiten. Daher ist fast immer so, dass die Verteidigung irgendwann erklärt, auf dieses Recht zu verzichten, da sie selbst länger braucht. Mordprozesse an denen ich beteiligt war begannen manchmal erst 2 Jahre nach der Verhaftung, wobei ich das auch als Problem sehe. Ich rechne daher mit einer entsprechenden Erklärung der Verteidigung, auf den frühen Prozessbeginn zu verzichten - gerade und vor allem, wenn sie bei dem Haftprüfungsantrag erfolgreich sein sollten. Ich denke, der Prozess wird kaum vor Herbst 2023 oder gar erst in 2024 beginnen.

Schliesslich noch zum Thema Öffentlichkeit. Es wurde hier bereits von anderen sehr gut der Mentalitätsunterschied zwischen und Amerikanern und der deutschen oder gar österreichischen Bevölkerung dargestellt, wenn es um den "Staat" geht. Während in Österreich eine Forderung nach Öffentlichkeit schon fast eine Majestätsbeleidigung ist, wittert der Amerikaner bei jeder Geheimhaltung sofort undemokratische Machenschaften. Ein Kompromiss ist daher oft schwierig zu finden. Man wird sehen, wie sich das Problem hier lösen lässt.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

23.11.2022 um 19:08
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:"....wie sicher sie sich seien, das RA nicht der Täter sei und sich auch die die Pressevertreter und die Öffentlichkeit wundern werden, wie die Ermittler auf RA als Tatverdächtigen kommen, wenn sie erst die Anklageschrift gelesen haben.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Er, RA, sei darüber sehr verwirrt und erstaunt, wie ein unschuldiger Mann plötzlich verhaftet und einer derart schlimmen Tat beschuldigt werden könne. Das gleiche gelte für seine Ehefrau, die von der Unschuld ihres Mannes überzeugt sei und die Verhaftung überhaupt nicht nachvollziehen könne.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das kann aber daran liegen, dass die Richterin empfindet, dass der ursprüngliche Antrag auf Haftbefehl sehr gut und überzeugend begründet wurde, und daher ihrer Meinung nach der nächste Antrag zum derzeitigen Zeitpunkt nicht so aussichtsreich zu sein scheint.
Tja, es ist doch immer wieder erstaunlich, wie widersprüchlich die Aussagen von Kläger und Verteidigung vor Gericht meist sind.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die Kritik von RAs Anwälten zielt v.a. in die Richtung, dass die Polizei in zahlreichen Pressekonferenzen und Zeugenaufrufen mehr als 5 Jahre lang um die Mithilfe der Öffentlichkeit gebeten hat, und es deshalb nun unlauter sei, die Öffentlichkeit von den neusten Entwicklungen auszuschließen.
Sicher, das ist ein sehr öffentlicher Fall, da möchten sich sicher viele ein Bild machen (mich eingeschlossen). Es ist aber halt so, dass die Staatsanwaltschaft, die Ermittler, die Opferfamilie und Teile der Öffentlichkeit sich für die Verschlusshaltung aussprechen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.11.2022 um 09:01
@Rick_Blaine

Könntest du vielleicht verständlich erklären was es damit auf sich hat ?
Delphi Murders suspect Richard Matthew Allen, 50, stands accused of murder under a specific subsection of Indiana’s statute which involves at least one underlying offense, a court docket in the case made public for the first time on Wednesday indicates.

Most, if not all, of the actual documents in the file remain sealed, but a series of entries on an online Indiana court docket sketch the outlines of the closely watched criminal matter.

The docket says Allen is charged with murder under Ind. Code § 35-42-1-1(2), which is a murder involving a specific underlying criminal offense.

Basic Murder Law in Indiana

By way of comparison, let’s start with Ind. Code § 35-42-1-1(1), the Hoosier State’s basic murder statute. It defines and criminalizes murder as having occurred when a person “knowingly or intentionally kills another human being.” Those words are brief, but the reality is more complex — perhaps explaining why prosecutors did not choose this particular option in Allen’s case.

To secure a conviction on the basic charge, according to Indiana’s model jury instructions, the state must prove four elements beyond a reasonable doubt: (1) the defendant (2) killed (3) each specific victim in a (4) knowing and intentional matter.

That might sound simple, but at times, it is not.

Proving the fourth element can sometimes be vexing. A review of a few Indiana criminal appeals suggests that convicted defendants do litigate the issue of whether prosecutors proved their crimes were “knowingly or intentionally” committed — especially in cases which involve an accomplice or a theory of accomplice liability.

Plus, in Indiana, voluntary manslaughter is a lesser included offense to murder, and the model jury instructions suggest that it can operate as somewhat of a default when coupled to a murder charge. Voluntary manslaughter involves a killing committed in “sudden heat.” The jury instructions say the state has to prove a lack of “sudden heat” to convict an individual of murder. If the state fails to prove that sudden heat did not exist, manslaughter is proven, and the jury default to that count, the model jury instructions indicate.
Murder During Another Crime

That background is important as we look toward the charge the docket says Allen actually is facing. It’s verbose, but in some ways it is less complex.

The specific charge being alleged against Allen applies when a defendant:

(2) kills another human being while committing or attempting to commit arson, burglary, child molesting, consumer product tampering, criminal deviate conduct (under IC 35-42-4-2 before its repeal [this involves deviate sexual conduct]), kidnapping, rape, robbery, human trafficking, promotion of human labor trafficking, promotion of human sexual trafficking, promotion of child sexual trafficking, promotion of sexual trafficking of a younger child, child sexual trafficking, or carjacking (before its repeal)[.]
Quelle: https://lawandcrime.com/crime/delphi-suspect-faces-murder-charge-with-underlying-offenses-and-remains-held-on-20-million-bond-new-court-records-indicate/amp/


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.11.2022 um 09:41
Und ich hätte da noch eine Frage

Mal angenommen man könnte R.Allen final nachweisen das er der Bridge Guy gewesen wäre der die Mädchen zwang mit Ihm mitzukommen aber am Tatort ect. hätte man z.B. nur die DNA einer weiteren Person - des Komplizen - gefunden.

Weiter angenommen es gelänge diesen Komplizen zu ermitteln...

Würde man da eine Verurteilung R.Allens wegen Mordes im Sinne der " Komplizenhaftung " anstreben ?
An area of law that is frequently confused is the difference between the legal theory of accomplice liability and the crime of assisting a criminal. While similar, it is important to understand that accomplice liability is a legal mechanism to hold all participants of a crime accountable. Assisting a criminal, on the other hand, is its own crime that holds accountable those that help participants of a crime evade capture.
The rationale behind accomplice liability is to hold individuals accountable for a crime, so long as they are an active participant in any part of that crime. In Indiana, a person is responsible for the actions of another person when, either before or during the commission of a crime, he or she knowingly helps the other person to commit a crime.
Quelle: https://banksbrower.com/2020/10/12/the-crime-of-assisting-a-criminal/

Und wenn es aktuell nur so wäre das man nachweisen könnte das R.Allen sich zur fraglichen Zeit in der Gegend der Monon High Bridge aufgehalten hätte und er von seiner Statur und Stimme der Bridge Guy gewesen sein könnte würde das dann im Hinblick auf einen möglichen Komplizen ect. für eine Festnahme mit dem Vorwurf des 2 fachen Mordes ausreichen ?


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.11.2022 um 10:48
Ja gerne. Wir haben es hier mit dem Strafrecht des Bundesstaates Indiana zu tun, das wie das gesamte amerikanische Strafrecht bei Mord und Totschlag sich vom deutschen Strafrecht sehr unterscheidet, aber doch teilweise ähnlich ist.

Zunächst einmal der Begriff "Mord." In Deutschland gibt es, wie vermutlich bekannt, zwei Straftatbestände für eine vorsätzliche Tötung, das sind Totschlag (§ 212 StGB) und Mord (§ 211 StGB). Beide setzen eine vorsätzliche Handlung voraus, das bedeutet nicht, dass die Tat geplant war, aber dass der Täter den sog. Taterfolg, also den Tod des Opfers "wollte." Das schliesst ein billigendes Inkaufnehmen des Taterfolges ein (dolus eventualis). Unterschieden davon wird eine "fahrlässige" Tötung, wo der Täter den Tod nicht wollte, aber sich des Risikos, dass seine Handlung zum Tod führen könnte hätte bewusst sein müssen.

Der Mord qualifiziert den Totschlag durch mindestens ein zusätzliches Merkmal, zum Beispiel, dass der Täter mit der Tötung des Opfers eine andere Straftat verdecken wollte, z.B. eine vorausgegangene Vergewaltigung.

In Indiana finden wir ähnliche Dinge: Zunächst einmal gibt es den Grundtatbestand der widerrechtlichen Tötung des Opfers durch den Täter, mit Vorsatz. Das wäre in Deutschland Totschlag, wird aber in den USA "Murder" genannt. Davon spricht der Artikel hier als "Grundtatbestand." Wichtigste Voraussetzung für diesen Tatbestand ist neben der eigentlichen Tötungshandlung und dem erfolgten Tod also der Vorsatz, das "knowing and willing." Der Täter muss den Tod gewollt haben und gewusst haben, dass seine Handlung zum Tod führen würde.

In Indiana umfasst der Mordparagraph auch das, was in Deutschland "Totschlag im Affekt" genannt wird, wenn der Täter also die Tötung in einem Gemütszustand verursacht hat, dem eine Art Provokation vorausgeht, in der Regel durch das Opfer. Klassisches Beispiel im Jurastudium ist der Ehemann, der seine Frau im Bett mit ihrem Liebhaber vorfindet und diese oder diesen oder beide dann aus Wut tötet.

Interessant ist in Indiana, dass es der Staat ist, der beweisen muss, dass die Tötung nicht im Affekt geschah - das ist eine sehr wichtige Beweislastumkehr. Meist ist es der Angeklagte, der beweisen muss, im Affekt gehandelt zu haben, hier in Indiana ist das umgekehrt. Und daraus ergibt sich nun der nächste Punkt:

Wichtig sind diese Unterschiede in erster Linie für das Strafmass. Die Tötung bleibt rechtswidrig, aber je nach den Umständen unterscheidet sich das Strafmass.

Dann gibt es Indiana auch das, was dem deutschen "Mord" nahekommt: Wenn die Tötung unter bestimmten Umständen geschah, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer weiteren Straftat. Davon werden einige aufgezählt, unter anderem Entführung bzw. Freiheitsberaubung - kidnapping.

Das ist also im Prinzip das, was in Deutschland entweder als "Verdeckungsabsicht" oder als "niedrige Beweggründe" festgestellt werden kann.

Egal welche Tat hier zugrundegelegt wird, kann man bei dieser Anklage in der Regel davon ausgehen, dass die Tat eben nicht im Affekt geschah.

Ausserdem wird das Strafmass in der Regel noch einmal erhöht, normalerweise zum Maximum, entweder lebenslange Freiheitsstrafe oder, falls in dem Staat vorhanden, die Todesstrafe.

Und da sind wir wieder bei der Ähnlichkeit zum deutschen System: Der Mord wird höher bestraft als der Totschlag.

Hier in diesem Fall kann man davon ausgehen, dass die zugrundeliegende weitere Straftat mindestens das "kidnapping" ist, wenn der Staat beweisen kann, dass der Täter die beiden Mädels mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt genötigt hat mit ihm zu gehen. Ausserdem kann auch eine Vergewaltigung oder so etwas als zugrundeliegende Straftat gelten. Hier wird jedenfalls dem Beschuldigten eine solche Straftat vorgeworfen.

Zur zweiten Frage:

Es gibt in Indiana genau wie auch in Deutschland die Straftatbestände der Mittäterschaft und der Beihilfe. Der Unterschied zwischen beiden ist selbst für Juristen manchmal schwierig zu begreifen, ist aber wieder sehr wichtig für das Strafmass.

In dem theoretischen Szenario, dass es zwei Täter waren, aber einer die Mädels gezwungen hat, mitzugehen, und der andere sie getötet hat, liegt vermutlich eine Mittäterschaft vor: der eine Täter ist so eng mit der Tat, also dem Mord, verbunden, dass er genau wie der Mörder bestraft wird, selbst wenn er selbst nicht geschossen oder zugestochen oder sonstwas hat, was den Tod verursachte.

Der Helfer dagegen hat einen minderwichtigen Tatbeitrag geleistet, der es erlaubt, ihn geringer zu bestrafen. In so einem Fall kommt es dann also sehr auf die Details an, vor allem auf direkte Spuren, und wieder auf den Vorsatz.

Beispiel: Theodor und Toni überfallen eine Bank. Beide wollen den Taterfolg, also das Geld rauben. Ohne dass Theodor es weiss, hat Toni aber eine geladene Pistole dabei, und erschiesst einen Bankangestellten. Theodor wollte auf keinen Fall, dass ein Mensch zu Schaden kommt. Hier kann Theodor versuchen, sich aus dem Mord herauszuargumentieren.

In den USA gibt es aber auch noch die sog. "felony murder rule." Nach der kann bei bestimmten Straftatbeständen der Mittäter auch dann wie der Täter bestraft werden, wenn er selbst den Taterfolg so nicht wollte, also z.B. den Tod des Opfers, aber wegen der Umstände der Tat damit hätte rechnen müssen, dass es dazu kommen könnte. Beispiel wieder wie oben: wenn Theodor wusste, dass Toni eine geladene Pistole mitführt, musste er damit rechnen, dass dieser damit jemanden in der Bank erschiesst. Also gleiche Strafe, obwohl nur Toni geschossen hat.

Dies dürfte bei dem theoretischen Beispiel hier auch greifen: wenn sich Spuren ergeben würden, dass nicht nur RA, sondern noch ein zweiter Täter die Tat begangen haben, dann ist nach den Umständen zu erwarten, dass RA auch dann wegen Mordes verurteilt würde, wenn an den Mädels nur Spuren des zweiten Täters zu finden sind, solange seine Tatbeteiligung generell nachweisbar ist.

Ein wenig lang, aber ich hoffe verständlich erklärt.

Auf weitere spezifische Dinge, die es im deutschen Strafrecht gibt, wie z.B. Körperverletzung mit Todesfolge und ähnliches gehe ich jetzt mal nicht ein, auch das gibt es in den USA, aber im Strafmass macht es keinen so grossen Unterschied.


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24.11.2022 um 12:58
@Rick_Blaine
Du bist so eine unglaubliche Bereicherung für das Forum! Vielen Dank für die Mühe und die tollen Erklärungen


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