Doppelmord in Herne: Täter Marcel H. in Haft
13.10.2017 um 07:28Madame_Mim schrieb:Eine Freundin wurde einmal sogar von der Polizei abgeholt und zum Gericht gefahren weil sie aussagen musste!Die Freundin hatte nicht das Recht die Aussage zu verweigern, wie der Beschuldigte, der Ehepartner des Beschuldigten und seine Familie. Das ist noch nicht einmal sehr eng gefasst. Ich hab gerade nachgeguckt.
Und natürlich Ärzte, Geistliche u.A.m.
Außerdem kann eine Zeuge die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten würde.
Niemand muss sich vor Gericht selbst belasten.
Wenn dich das interessiert, guck mal hier rein:
Wikipedia: Zeugnisverweigerungsrecht
Das ist meine Vorstellung-ich bin nicht vom Fach:
Der Richter wird nachfragen, ob der Angeklagte nun sprechen möchte, wenn der Prozess eine neue Wendung nimmt. Er wird die Frage an den Verteidiger richten.
Dann wird der Verteidiger seinen Mandanten beraten.
Der Richter wird nicht immer wieder nachbohren und versuchen, dem TV etwas zu entlocken, wenn der erklärt hat, dass er nicht aussagen wird.