@NeonMouseIch glaube, du hast mich missverstanden.
Und jetzt versteh ich dich nicht:
NeonMouse schrieb:"für später" kennen auch die Pfändungsfreigrenzen für Nicht-Knastis nicht. Da geht es auch immer nur um den aktuellen Monat.
Der Satz hapert in meinem Hirn ein wenig.
:DVersteh ich das richtig?:
Du warst in der Annahme, ich würde denken, dass die Freigrenze sich ändert, sobald ein Häftling seinen letzten Morgen in der Haftanstalt hat und praktisch wieder ein freier Mann ist?
Nein, das glaube ich nicht und wollte ich so auch nicht implizieren.
NeonMouse schrieb:Da geht es auch immer nur um den aktuellen Monat.
Natürlich geht es immer um den Monat, aber sobald das Überbrückungsgeld zum Eigengeld wird, da der Häftling entlassen wird, ist das Geld in voller Höhe pfändbar. Volle Höhe.
Das Geld, was ihm einen Monat aushelfen soll, bis er wieder regelmäßig Geldeinkommen hat, wäre in voller Gänze also weg.
In seinem Fall ist es aber ja so, dass die Frage besteht, ob er sein Eigengeld jemals brauchen wird, da müssen wir das Urteil abwarten. Wenn nicht, kann es ihm ja sowieso egal sein, ob er gepfändet wird.
Falls nicht, ist das schon ein Problem.
Denn was macht man einen Monat so ganz ohne Kohle?